Die Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif: Je mehr Sie verdienen, desto höher der Steuersatz. Für 2026 gelten angepasste Werte – höherer Grundfreibetrag, leicht verschobene Progressionskurve. Dieser Ratgeber erklärt die Grundtabelle und Splittingtabelle mit konkreten Zahlen und Rechenbeispielen.
Einkommensteuer Grundtabelle 2026: Alle Tarifstufen

Die Grundtabelle gilt für Singles und getrennt veranlagte Verheiratete. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ergibt sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vom Bruttoeinkommen.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz | Steuer (ca.) |
|---|---|---|
| 0 – 12.096 € | 0 % | 0 € |
| 20.000 € | Grenzsteuersatz ~30 % | ca. 2.700 € |
| 30.000 € | Grenzsteuersatz ~35 % | ca. 5.500 € |
| 40.000 € | Grenzsteuersatz ~38 % | ca. 9.000 € |
| 50.000 € | Grenzsteuersatz ~40 % | ca. 12.700 € |
| 60.000 € | Grenzsteuersatz ~41 % | ca. 16.700 € |
| 68.430 € | 42 % (Spitzensteuersatz) | ca. 20.400 € |
| 100.000 € | 42 % (+ Soli) | ca. 34.000 € |
| 150.000 € | 42 % (+ Soli) | ca. 55.000 € |
| 277.826 €+ | 45 % (Reichensteuer) | ca. 110.000 €+ |
Hinweis: Die Angaben beziehen sich auf Grundfreibetrag und Tarif 2026. Tatsächliche Steuerlast variiert je nach Abzügen, Steuerklasse und Sonderausgaben.
Durchschnittssteuersatz vs. Grenzsteuersatz: Der entscheidende Unterschied
- Grenzsteuersatz: Steuersatz auf den letzten verdienten Euro – entscheidend für Steuergestaltung und Sonderausgaben-Abzüge
- Durchschnittssteuersatz: Gesamtsteuer geteilt durch Gesamteinkommen – spiegelt die tatsächliche Belastung wider
- Tarifzone: Zwischen 12.097 € und 68.429 € steigt der Grenzsteuersatz linear von 14 % auf 42 %
Splittingtabelle 2026: Steuerersparnis für Ehepaare
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können die gemeinsame Veranlagung (Splittingverfahren) wählen. Das Finanzamt halbiert das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, berechnet die Steuer auf die Hälfte nach Grundtabelle und verdoppelt das Ergebnis. Der Vorteil entsteht durch die niedrigere Progressionsstufe.
Splittingtabelle 2026: Konkrete Vergleichsrechnung
| Haushaltskonstellation | Gesamtes zvE | Steuer Grundtabelle | Steuer Splittingtabelle | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| Alleinverdiener (Single) | 100.000 € | ~34.000 € | – | – |
| Alleinverdiener-Ehe | 100.000 € | – | ~23.200 € | ~10.800 € |
| 60.000 € / 40.000 € | 100.000 € | ~29.400 € (Summe) | ~23.200 € | ~6.200 € |
| 50.000 € / 50.000 € | 100.000 € | ~25.400 € (Summe) | ~23.200 € | ~2.200 € |
| Beide gleich verdienend | 100.000 € | ~25.400 € (Summe) | ~23.200 € | gering |
Der maximale Splittingvorteil ergibt sich bei stark unterschiedlichen Einkommen – bei gleichem Einkommen beider Partner ist der Effekt minimal. Für Alleinverdienerhaushalte mit hohem Einkommen spart das Splitting am meisten.
Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch?
Seit 2021 wurde der Soli für rund 90 % der Steuerzahler abgeschafft. Noch betroffen:
- Singles: Volle Soli-Pflicht ab ca. 102.000 € zu versteuerndem Einkommen (5,5 % auf die Einkommensteuer)
- Ehepaare (Splitting): Volles Soli ab ca. 204.000 € zvE gemeinsam
- Milderungszone: Zwischen Freigrenze und Vollanwendung wird Soli linear eingeschliffen
- Kapitalerträge: Soli auf Kapitalertragsteuer bleibt für alle bestehen
Steuerklassen im Überblick: Wirkung auf Lohnsteuer
Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung, nicht aber die endgültige Einkommensteuer. Diese wird per Steuererklärung festgesetzt.
| Steuerklasse | Für wen | Lohnsteuer-Belastung |
|---|---|---|
| 1 | Singles, Geschiedene, Verwitwete | Mittel |
| 2 | Alleinerziehende mit Kinderfreibetrag | Etwas niedriger als 1 |
| 3 | Besserverdienender Ehegatte | Niedrig (nur 5 % ab 1. €) |
| 4 | Beide Ehegatten gleich verdienend | Wie Klasse 1 |
| 5 | Schwächerverdienender Ehegatte bei Kombi 3/5 | Sehr hoch |
| 6 | Zweites/weiteres Arbeitsverhältnis | Sehr hoch, kein Grundfreibetrag |
Steueroptimierung: So senken Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen
Das zvE entscheidet über Ihren Steuersatz. Jeder zusätzlich abzugsfähige Euro spart Steuern in Höhe Ihres Grenzsteuersatzes.
- Altersvorsorge: Beiträge zur gesetzlichen Rente, Rürup-Rente bis 27.566 € (2026) absetzbar
- Riester-Rente: Sonderausgaben bis 2.100 € + Kinderzulagen
- Immobilien-AfA: 2 % jährlich auf Anschaffungskosten des Gebäudes bei Vermietung
- Verlustverrechnung: Verluste aus Vermietung, Gewerbebetrieb oder Kapitalanlagen senken das Gesamteinkommen
- Werbungskosten: Über Pauschbetrag (1.230 €) hinaus: Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel
- Kirchensteuer: Vollständig als Sonderausgabe absetzbar

Grundfreibetrag-Entwicklung: Wohin geht der Trend?
| Jahr | Grundfreibetrag Single | Spitzensteuersatz ab |
|---|---|---|
| 2022 | 9.984 € | 58.597 € |
| 2023 | 10.908 € | 62.810 € |
| 2024 | 11.604 € | 66.761 € |
| 2025 | 12.084 € | 68.430 € |
| 2026 | 12.096 € | 68.430 € |
Spitzeneinkommen und Reichensteuer: Gestaltungsmöglichkeiten ab 277.826 Euro
Wer das zu versteuernde Einkommen von 277.826 € übersteigt, zahlt ab diesem Betrag die Reichensteuer von 45 % statt der sonst geltenden 42 %. Dies betrifft etwa 0,3 % aller Steuerzahler, aber für diese Gruppe sind Optimierungsstrategien besonders wertvoll. Die 3-%-Differenz zur normalen Spitzensteuersatz bedeutet bei 500.000 € zvE ein zusätzliches Steueraufkommen von etwa 6.000 € im Vergleich zu 42 %. Für Spitzenverdienende sind Gestaltungen wie die Gründung einer Betriebsstätte im Ausland, Stiftungen, GmbH-Strukturen oder die Nutzung von Verlustvorträgen strategisch relevant. Auch die Bündelung mehrerer Jahre (Einkünfteverteilung) oder die Wahl von Beteiligungsformen kann erhebliche Steuersparergebnisse bringen. Eine fachkundige Beratung ist hier nicht optional, sondern ökonomisch sinnvoll.
Kindergeldberechnung und Kinderfreibeträge 2026
Neben der reinen Einkommensteuer spielen Kinder eine wichtige Rolle in der Steuerplanung. Für 2026 gelten folgende Regelungen: Der monatliche Kindergeldbetrag richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder und wird vom Finanzamt automatisch geprüft. Alternativ können Eltern Kinderfreibeträge von insgesamt 12.264 € pro Kind geltend machen – das Finanzamt errechnet automatisch, welche Variante günstiger ist. Hinzu kommt der Ausbildungsfreibetrag von 1.320 € für volljährige Kinder in Ausbildung sowie der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) von 3.150 € pro Jahr. Alleinerziehende erhalten zusätzlich die Entlastung nach § 24c EStG, was sich bei höheren Einkommen zu erheblichen Steuerentlastungen summiert. Eine sorgfältige Dokumentation aller kindbezogenen Aufwendungen ist daher unerlässlich.
Steuererklärung 2026: Frist, Form und häufige Fehler
Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2026 (Veranlagungsjahr 2025) endet am 31. Mai 2026, wenn Sie selbst die Erklärung einreichen. Wird ein Steuerbüro oder Steuerberater damit beauftragt, verlängert sich die Frist auf den 31. Dezember 2026. Das Finanzamt kann Steuererklärungen bis zur vollständigen Aufklärung geltend machen oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung zeitlich unbegrenzt nachfordern. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) oder über ein Steuersoftware-Programm. Häufige Fehler sind:
- Unvollständige Angabe von Einkünften (Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte, Freiberufler-Einnahmen)
- Übersehen von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
- Falsche oder fehlende Geltendmachung von Werbungskosten
- Nicht aktualisierte Bankverbindungen oder Adressdaten
- Unrichtige Steuerklasse trotz veränderter Lebensverhältnisse (Heirat, Trennung, Geburt)
- Mangelhafte Dokumentation von Nachweisen (Rechnungen, Kontoauszüge, Bescheinigungen)
Eine saubere Buchhaltung und zeitnahe Dokumentation sparen später erhebliche Zeit und Stress bei der Steuererklärung ein.
Werbungskosten und Sonderausgaben: Praktische Abzugsmöglichkeiten 2026
Die Unterscheidung zwischen Werbungskosten (Betriebsausgaben) und Sonderausgaben ist essentiell für die Steueroptimierung. Werbungskosten sind Aufwendungen, die unmittelbar mit der Einkommenserzielung verbunden sind – beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit, berufliche Fortbildung, Arbeitsmittel oder Home-Office-Ausstattung. Im Jahr 2026 gilt die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ein Arbeitnehmer mit 250 Arbeitstagen und 30 Kilometer Fahrtweg spart sich damit: 250 Tage × 30 km × 2 (Hin- und Rückfahrt) × 0,30 € = 4.500 € Werbungskosten im Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % entspricht dies einer Steuerersparnis von 1.890 €.
Sonderausgaben sind dagegen persönliche Aufwendungen wie Vorsorgebeiträge, Kinderbetreuungskosten oder Spenden. Die wichtigsten Sonderausgaben:
- Altersvorsorgeaufwendungen (Säule 1): Bis 27.566 € (Alleinstehende) oder 55.132 € (Ehepaare) absetzbar für Rentenbeiträge und Rürup-Rente
- Basiszuschlag für Hinterbliebenenversicherung: Prämien für anerkannte Versicherungsverträge
- Aufwendungen für Kinderbetreuung: Zwei Drittel der Kosten, max. 4.000 € pro Kind und Jahr
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: An förderungswürdige Organisationen (Kirchen, gemeinnützige Vereine, Parteien)
- Unterhaltsleistungen: An Ex-Partner oder unterhaltungsberechtigte Personen (unter bestimmten Voraussetzungen)
Rechenbeispiel Steuerersparnis durch Sonderausgaben: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 70.000 € zvE (Grenzsteuersatz 42 %) zahlt 3.000 € Rürup-Beiträge. Diese senken sein zvE auf 67.000 €, woraus eine Steuerersparnis von 3.000 € × 42 % = 1.260 € resultiert. Zusätzlich zahlt er 8.000 € Kinderbetreuungskosten; davon sind zwei Drittel (5.333 €) Sonderausgaben. Steuerersparnis: 5.333 € × 42 % = 2.240 €. Gesamtersparnis: 3.500 € – lediglich durch korrekte Abzüge.
Kapitalerträge und Abgeltungsteuer: Neue Regelungen 2026
Kapitalerträge aus Wertpapieren, Dividenden und Zinsen unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 26,375 % (einschließlich Kirchensteuer und Soli). Diese wird direkt von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Der Vorteil: Arbeitnehmer und Freiberufler müssen Kapitalerträge grundsätzlich nicht in ihrer Steuererklärung angeben. Der Nachteil: Der Steuersatz gilt pauschal und weicht vom persönlichen Steuersatz ab.
Für Personen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen kann eine Steuererklärung lohnenswert sein. Ein Ruheständler mit 25.000 € Renteneinkommen hat einen Grenzsteuersatz von etwa 20 %. Auf Kapitalerträge zahlt er mit dem Abgeltungssteuersatz 26,375 %. Er kann eine Erklärung einreichen und die Kapitalerträge zusammen mit der Rente versteuern – und spart bis zu 6 % Steuern. Bei 10.000 € Kapitalerträgen entspricht dies einer Ersparnis von 600 €.
Der Sparerpauschbetrag (Grundfreibetrag für Kapitalerträge) liegt 2026 bei 1.000 € für Ledige und 2.000 € für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu diesen Grenzen sind vollständig steuerfrei.
| Anlageform | Steuersatz 2026 | Beispiel: 10.000 € Ertrag | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Sparbuch / Tagesgeld | 26,375 % (Abgeltung) | 2.637,50 € | Bank behält automatisch ein |
| Aktien-Dividenden | 26,375 % (Abgeltung) | 2.637,50 € | Teilfreistellung bei 30 % |
| Immobilien-Mieteinnahmen | Persönlicher Satz (14–45 %) | variiert | Über Anlage V in Steuererklärung |
| ETF / Fonds | 26,375 % nach Teilfreistellung (30 %) | 1.846 € | Vorabpauschale fällig |
| Krypto-Gewinne (>1 Jahr) | 0 % (Spekulationsfrist) | 0 € | Haltedauer beachten |
Brutto-Netto-Tabelle 2026: Was bleibt monatlich übrig?
Die häufigste Frage: Wie viel Netto bleibt bei welchem Bruttogehalt? Die folgende Tabelle zeigt Näherungswerte für Steuerklasse 1 (Singles) und Steuerklasse 3 (Alleinverdiener-Ehe) — ohne Kirchensteuer, mit Soli (bei Einkommen über Freigrenze).
Steuerklasse 1 — Singles (monatliche Werte 2026)
| Bruttogehalt/Jahr | Brutto/Monat | Netto/Monat (ca.) | Ø-Steuerlast |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 2.083 € | ca. 1.680 € | ~19 % |
| 30.000 € | 2.500 € | ca. 1.940 € | ~22 % |
| 35.000 € | 2.917 € | ca. 2.190 € | ~25 % |
| 40.000 € | 3.333 € | ca. 2.420 € | ~27 % |
| 45.000 € | 3.750 € | ca. 2.640 € | ~30 % |
| 50.000 € | 4.167 € | ca. 2.840 € | ~32 % |
| 60.000 € | 5.000 € | ca. 3.210 € | ~36 % |
| 70.000 € | 5.833 € | ca. 3.560 € | ~39 % |
| 80.000 € | 6.667 € | ca. 3.880 € | ~42 % |
| 100.000 € | 8.333 € | ca. 4.460 € | ~46 % |
Steuerklasse 3 — Alleinverdiener-Ehe (monatliche Werte 2026)
| Bruttogehalt/Jahr | Brutto/Monat | Netto/Monat (ca.) | Vorteil vs. SK1 |
|---|---|---|---|
| 40.000 € | 3.333 € | ca. 2.660 € | +240 €/Monat |
| 50.000 € | 4.167 € | ca. 3.110 € | +270 €/Monat |
| 60.000 € | 5.000 € | ca. 3.600 € | +390 €/Monat |
| 70.000 € | 5.833 € | ca. 4.070 € | +510 €/Monat |
| 80.000 € | 6.667 € | ca. 4.510 € | +630 €/Monat |
| 100.000 € | 8.333 € | ca. 5.350 € | +890 €/Monat |
Wichtig: Die Steuerklasse 3/5-Kombination ist ein Vorauszahlungsmodell. Die höhere Nettolast des Partners in SK 5 und die gemeinsame Veranlagung ergeben meist eine Nachzahlung bei der Steuererklärung. Eine Alternativrechnung mit SK 4/4 und Faktorverfahren kann sinnvoll sein.
Häufige Fragen zur Einkommensteuertabelle 2026
Wie viel Netto bleibt bei 60.000 € Brutto in Steuerklasse 3?
Bei 60.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse 3 (Alleinverdiener-Ehe) bleiben monatlich ca. 3.600 € netto. Das entspricht einem Nettobetrag von etwa 43.200 € im Jahr. Im Vergleich zu Steuerklasse 1 sparen Sie durch Steuerklasse 3 rund 390 € netto pro Monat zusätzlich.
Ab welchem Einkommen greift der Spitzensteuersatz 2026?
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.430 € (Singles 2026). Für Ehepaare mit Splitting beginnt die Zone bei 136.860 €. Die Reichensteuer von 45 % greift ab 277.826 € (Singles) bzw. 555.652 € (Paare).
Wie groß ist der Splittingvorteil für Ehepaare?
Der maximale Splittingvorteil besteht bei einem Alleinverdiener-Haushalt mit hohem Einkommen. Bei 100.000 € Jahreseinkommen eines Partners spart das Paar rund 10.800 € Steuern pro Jahr. Je ähnlicher die Einkommen beider Partner sind, desto geringer fällt der Vorteil aus.