Die GmbH ist die meistgewählte Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Wichtigster steuerlicher Vorteil: der konstante Körperschaftsteuersatz von 15 % — deutlich unter dem Einkommensteuer-Spitzensteuersatz von 45 %.
Steuerbelastung GmbH vs. Einzelunternehmen
Einzelunternehmer bei 150.000 € Gewinn:
Einkommensteuer: ca. 55.000 € (+ SolZ + ggf. KiSt + Gewerbesteuer)
Effektiver Satz: ca. 38–45 %
GmbH bei 150.000 € Gewinn (thesauriert):
Körperschaftsteuer: 15 % = 22.500 €
Solidaritätszuschlag: 0,825 % = 1.237 €
Gewerbesteuer: ca. 14 % (je nach Hebesatz) = 21.000 €
Gesamt: ca. 44.737 € (ca. 30 %)
Solange Gewinne in der GmbH verbleiben (thesauriert), sind ca. 10–15 % weniger Steuern fällig. Erst bei Ausschüttung kommt die Abgeltungsteuer (25 %) hinzu.
Geschäftsführergehalt als Steuerhebel
Der Gesellschafter-Geschäftsführer kann ein Gehalt aus der GmbH erhalten. Das Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und mindert deren Gewinn. Beim GGF unterliegt es der Einkommensteuer — aber ermöglicht Altersvorsorge, Krankenversicherung (als Angestellter) und andere Abzüge.
Optimales Gehalt: so viel, dass der GmbH-Gewinn auf ein steuerlich sinnvolles Niveau sinkt, aber nicht so viel, dass der GGF in die höchste Einkommensteuerklasse rutscht. Typisch: 60.000–80.000 € bei mittelgroßen GmbHs.
Umsatzsteuer und Buchhaltungspflichten
GmbHs sind buchführungspflichtig (§ 238 HGB) und müssen:
- Jahresabschluss erstellen (Bilanz + GuV)
- Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
- Lohnsteuer bei GGF-Gehalt (monatlich)
- Offenlegung im Bundesanzeiger (vereinfacht bei kleinen GmbHs)
Steuerberaterkosten: 2.000–6.000 € / Jahr (je nach Umsatz). Mindestens einrechnen.
Gründungskosten und -ablauf
- Stammkapital: min. 25.000 € (12.500 € bei Gründung eingezahlt)
- Notarkosten: ca. 500–1.500 €
- Handelsregistereintrag: 150–300 €
- Dauer: 3–6 Wochen bis zur Eintragung
- Alternative: UG (haftungsbeschränkt) ab 1 € Stammkapital — aber Image-Nachteile
Thesaurierung vs. Ausschüttung: Die Gesamtsteuerlast
Wenn Gewinne ausgeschüttet werden, fallen zusätzlich an:
- Kapitalertragsteuer: 25 %
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf KapESt = 1,375 %
- Ggf. Kirchensteuer: 8–9 % auf KapESt
Gesamtbelastung bei Ausschüttung: ca. 48–50 %. Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) kann ab Steuersatz unter 42 % günstiger sein.
FAQ
Wann lohnt sich eine GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?
Ab ca. 60.000–80.000 € Jahresgewinn, wenn ein Teil dauerhaft im Unternehmen verbleibt.
Muss die GmbH Gewerbesteuer zahlen?
Ja. GmbHs haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag (24.500 € gilt nur für natürliche Personen). Mindestbesteuerung ab dem ersten Euro Gewinn.
Kann ich mein Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH umwandeln?
Ja, nach UmwStG — unter Einhaltung einer 7-jährigen Sperrfrist für begünstigte Übertragung.