Der durchschnittliche Steuerpflichtige bekommt über 1.000 EUR vom Finanzamt zurück – aber nur wer alle Möglichkeiten nutzt. Diese 20 Tipps sind nach Häufigkeit und Wirkung sortiert: Die wichtigsten zuerst.
Die Top-20-Tipps für mehr Rückerstattung
Arbeitsplatz & Fahrtkosten (Rang 1–5)
1. Pendlerpauschale vollständig berechnen
30 Cent/km (erste 20 km) und 38 Cent/km (ab 21 km) × Arbeitstage. Bei 35 km Entfernung und 220 Tagen: über 2.500 EUR Werbungskosten. Wie in unserem Pendlerpauschale-Ratgeber erklärt, ist das oft der größte Einzelposten.
2. Homeoffice-Pauschale ansetzen
6 EUR × Anzahl Homeoffice-Tage (max. 210 Tage = 1.260 EUR). Kombinierbar mit Pendlerpauschale – aber nicht für denselben Tag.

3. Arbeitsmittel absetzen
Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Tastatur, Headset – alles was beruflich genutzt wird. Bis 952 EUR netto sofort absetzbar, darüber über die Nutzungsdauer.
4. Weiterbildung geltend machen
Berufliche Kurse, Zertifizierungen, Fachliteratur – vollständig als Werbungskosten. Auch wenn der Arbeitgeber nicht zahlt.
5. Gewerkschaftsbeiträge und Berufsverbände
Vollständige Absetzung als Werbungskosten – wird oft vergessen, obwohl leicht nachweisbar.
Haushalt & Familie (Rang 6–10)
6. Handwerkerleistungen 1.200 EUR Bonus
20% der Lohnkosten bis 6.000 EUR direkt von der Steuerschuld abziehen. Belege und Überweisung erforderlich. Details in unserem Handwerker-Ratgeber.
7. Haushaltsnahe Dienstleistungen 4.000 EUR Bonus
Haushaltshilfe, Gartenpflege, Winterdienst – 20% direkt von der Steuer. Kombinierbar mit Handwerkerbonus.
8. Kinderfreibetrag und Kindergeld prüfen
Das Finanzamt prüft zwar automatisch – aber nur wenn Anlage Kind ausgefüllt ist. Nicht vergessen!

9. Kinderbetreuungskosten 4.000 EUR/Kind
2/3 der Kitabeiträge, Tagesmutter, Nachmittagsbetreuung als Sonderausgaben. Oft werden Kosten nicht vollständig angegeben.
10. Doppelte Haushaltsführung bis 1.000 EUR/Monat
Wenn Sie berufsbedingt eine Zweitwohnung haben – vollständig absetzbar. Viele wissen nicht dass das auch bei eigener Wohnung am Heimatort gilt.
Gesundheit & Vorsorge (Rang 11–15)
11. Außergewöhnliche Belastungen sammeln
Zahnarzt (Zuzahlungen), Brille, Physiotherapie, Krankenhauskosten – nach Abzug der zumutbaren Belastung absetzbar. Alle Belege sammeln!
12. Krankenversicherungsbeiträge überprüfen
GKV-Beiträge in voller Höhe absetzbar – aber der Arbeitgeberanteil nicht (schon steuerfrei). PKV-Basisanteil ebenfalls voll absetzbar.
13. Riester/Rürup-Bescheinigung vorlegen
Beitragsbestätigung vom Anbieter einholen und in der Steuererklärung angeben. Viele vergessen, die Bescheinigung anzufordern.
14. Pflegepauschbetrag nutzen
Wenn Sie Angehörige persönlich pflegen: 600–7.400 EUR pauschal, kein Einzelnachweis nötig.

15. Spenden vollständig angeben
Bis 300 EUR reicht der Kontoauszug als Nachweis. Über 300 EUR brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Vereinsmitgliedschaften oft vergessen!
Kapital & Investment (Rang 16–20)
16. Kapitalverluste mit Gewinnen verrechnen
Depot prüfen: Haben Sie Verluste und Gewinne? Bankübergreifend über Anlage KAP verrechnen.
17. Kirchensteuer auf Kapitalerträge zurückfordern
Wenn auf Kapitalerträge Kirchensteuer einbehalten wurde, kann diese in der Anlage KAP angesetzt werden.
18. Ausländische Quellensteuer anrechnen
Dividenden aus US-Aktien: 15% Quellensteuer wurde einbehalten. Diese kann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden (Anlage KAP-INV).
19. Steuerberatungskosten geltend machen
Das Honorar für Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist als Werbungskosten vollständig absetzbar.
20. Freiwillige Erklärungen der Vorjahre nachreichen
Haben Sie für 2022 oder 2023 noch keine Erklärung eingereicht? Bis 4 Jahre rückwirkend möglich. Geld liegt buchstäblich beim Finanzamt und wartet.

Checkliste: Diese Belege brauchen Sie
- Lohnsteuerbescheinigung (automatisch vom AG)
- Kontoauszüge für Spenden, Handwerker, Haushaltshilfe
- Handwerkerrechnungen (Lohnanteil separat)
- Beitragsbestätigungen (Riester, Rürup, KV)
- Arztbelege, Rezepte, Krankenhausabrechnungen
- Depot-Jahressteuerbescheinigung
- Kfz-Kalender oder Fahrtennachweis (bei Pendlerpauschale hilfreich)
Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Rückerstattung bei freiwilligen Erklärungen bei etwa 1.100 EUR. Bei Pflichtveranlagungen (z.B. Selbstständige) können es auch Nachzahlungen sein. Die freiwillige Erklärung ist fast immer profitabel.
Nach Einreichung der Steuererklärung dauert die Bearbeitung 4–12 Wochen (je nach Finanzamt und Saison). Die Auszahlung erfolgt auf das bei der Steuer-ID hinterlegte Konto. Bei ELSTER ist eine Rückmeldung meist schneller als bei Papiereinreichung.