Steuerberatungskosten galten lange als vollständig absetzbar — dann kam eine Gesetzesänderung, die für Verwirrung sorgte. Was 2026 wirklich gilt und wie du die Kosten trotzdem optimal geltend machst.

Die Gesetzesänderung 2006 und ihre Folgen
Bis 2005 waren Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzbar — unabhängig davon, ob sie privat oder beruflich veranlasst waren. Seit 2006 ist der Sonderausgabenabzug für private Steuerberatungskosten gestrichen. Das bedeutet: Kosten für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte) können nicht mehr pauschal abgezogen werden.
Was viele nicht wissen: Steuerberatungskosten sind nach wie vor absetzbar — aber nur soweit sie beruflich oder betrieblich veranlasst sind. Die Aufteilung zwischen privaten und beruflichen Anteilen ist entscheidend.
Was ist weiterhin absetzbar?
Werbungskosten: Kosten für Steuerberatung zu Vermietungseinkünften, Kapitalerträgen, Beteiligungseinkünften oder sonstigen Einkünften sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Ein Arbeitnehmer mit Mietwohnungen kann den Anteil der Steuerberaterhonorare, der auf die Vermietungseinkünfte entfällt, als Werbungskosten bei V+V geltend machen. Betriebsausgaben: Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind Steuerberatungskosten vollständige Betriebsausgaben.
| Einkunftsart | Absetzbarkeit | Steuerposition |
|---|---|---|
| Arbeitslohn (nur) | Nein (seit 2006) | — |
| Nebeneinkünfte (Vermietung, Kapital) | Ja, anteilig | Werbungskosten |
| Selbstständigkeit / Gewerbe | Ja, vollständig | Betriebsausgaben |
| Lohnsteuerjahresausgleich (Arbeitnehmer) | Nein | — |
Aufteilung durch den Steuerberater: So wird abgerechnet
Viele Steuerberater stellen ihre Rechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) aus und weisen verschiedene Gebühren für verschiedene Tätigkeiten aus: ESt-Erklärung (privat, nicht absetzbar), Anlage V Vermietung (absetzbar), Anlage KAP Kapitalerträge (absetzbar), Anlage G Gewerbe (absetzbar). Bitte deinen Steuerberater, die Rechnung entsprechend aufzugliedern — das macht die steuerliche Geltendmachung einfacher.
Fachliteratur und Software absetzbar?
Steuerrechtliche Fachliteratur (Kommentare, Ratgeber) und Steuersoftware (WISO, Taxfix) können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden — wenn sie beruflich oder zur Erzielung von Einkünften genutzt werden. Ein Arbeitnehmer, der seine Einkommensteuererklärung selbst mit ELSTER erstellt, kann die Softwarekosten nicht absetzen. Ein Vermieter, der eine Steuersoftware für die Anlage V nutzt, kann die anteiligen Kosten ansetzen.
- ✓ Steuerberater-Rechnung nach Einkunftsarten aufgliedern lassen
- ✓ Anteil für Vermietung, Kapitalerträge, Selbstständigkeit separat ausweisen
- ✓ Steuersoftware als Werbungskosten bei Nebeneinkünften geltend machen
- ✓ Fachliteratur aufbewahren und als Werbungskosten ansetzen
- ✓ Fahrtkosten zum Steuerberater: 0,30 € je km als Werbungskosten