Der Kirchenaustritt reduziert die jährliche Steuerlast um mehrere hundert bis tausende Euro — hat aber steuerliche Nebeneffekte, die oft übersehen werden. Was der Austritt wirklich kostet und was er spart.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der festgesetzten Einkommensteuer. Bei einer Einkommensteuer von 12.000 € im Jahr zahlt man in Bayern 960 €, in NRW 1.080 € Kirchensteuer. Hinzu kommt, dass die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer mindernd beeinflusst (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — sie ist also teilweise selbst als Sonderausgabe absetzbar, was den Nettoeffekt etwas dämpft.
Rechenbeispiel: Was spart der Austritt wirklich?
Angenommen: 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, ESt ca. 14.800 €, KiSt (9%) = 1.332 €. Die KiSt ist als Sonderausgabe absetzbar — sie spart ca. 466 € Einkommensteuer (35% × 1.332 €). Netto-Kirchensteuerbelastung: 1.332 € − 466 € = 866 € netto. Durch Kirchenaustritt spart man real 866 € netto pro Jahr. Bei höherem Einkommen steigt die Ersparnis proportional.
| Bruttoeinkommen | Kirchensteuer (9%) | Netto-Ersparnis Austritt |
|---|---|---|
| 40.000 € | ca. 630 € | ca. 410 €/Jahr |
| 60.000 € | ca. 1.332 € | ca. 866 €/Jahr |
| 100.000 € | ca. 2.790 € | ca. 1.600 €/Jahr |
| 150.000 € | ca. 4.680 € | ca. 2.500 €/Jahr |
Nebeneffekte des Kirchenaustritts
Steuerlich zu beachten: Kapitalerträge unterliegen bei Kirchenmitgliedern einer höheren Abgeltungsteuer (25% + KiSt). Die Bank muss die KiSt automatisch einbehalten (KISTAM-Verfahren), wenn dem Bundeszentralamt für Steuern die Kirchenmitgliedschaft bekannt ist. Nach dem Kirchenaustritt entfällt dieser Mehraufwand. Außersteuerlich: Kirchliche Einrichtungen (Bestattungen, Trauungen, Krankenhäuser, Schulen) können bei Nichtmitgliedern höhere Gebühren verlangen oder bestimmte Leistungen verweigern.
- ✓ Kirchensteuer-Belastung persönlich berechnen (Steuerbescheid ansehen)
- ✓ Nettoersparnis unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs kalkulieren
- ✓ Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht erklären (bundeslandabhängig, meist 30 € Gebühr)
- ✓ Bundeszentralamt für Steuern über Austritt informieren (KISTAM aktualisieren)
- ✓ Kirchensteuer-Erstattung bei Kirchenaustritt im laufenden Jahr möglich
- Steuererklärung Fristen 2026
- ETF und Aktien Steuern: Abgeltungsteuer
- Steuerrückerstattung maximieren 2026