Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Kirchensteuer: Wann lohnt sich der Austritt steuerlich?

Kirchensteuer kostet 8–9% der Einkommensteuer. Wann lohnt sich der Austritt und was sind die steuerlichen Folgen?

Kirchensteuer: Wann lohnt sich der Austritt steuerlich?

Der Kirchenaustritt reduziert die jährliche Steuerlast um mehrere hundert bis tausende Euro — hat aber steuerliche Nebeneffekte, die oft übersehen werden. Was der Austritt wirklich kostet und was er spart.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der festgesetzten Einkommensteuer. Bei einer Einkommensteuer von 12.000 € im Jahr zahlt man in Bayern 960 €, in NRW 1.080 € Kirchensteuer. Hinzu kommt, dass die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer mindernd beeinflusst (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) — sie ist also teilweise selbst als Sonderausgabe absetzbar, was den Nettoeffekt etwas dämpft.

Rechenbeispiel: Was spart der Austritt wirklich?

Angenommen: 60.000 € zu versteuerndes Einkommen, ESt ca. 14.800 €, KiSt (9%) = 1.332 €. Die KiSt ist als Sonderausgabe absetzbar — sie spart ca. 466 € Einkommensteuer (35% × 1.332 €). Netto-Kirchensteuerbelastung: 1.332 € − 466 € = 866 € netto. Durch Kirchenaustritt spart man real 866 € netto pro Jahr. Bei höherem Einkommen steigt die Ersparnis proportional.

BruttoeinkommenKirchensteuer (9%)Netto-Ersparnis Austritt
40.000 €ca. 630 €ca. 410 €/Jahr
60.000 €ca. 1.332 €ca. 866 €/Jahr
100.000 €ca. 2.790 €ca. 1.600 €/Jahr
150.000 €ca. 4.680 €ca. 2.500 €/Jahr

Nebeneffekte des Kirchenaustritts

Steuerlich zu beachten: Kapitalerträge unterliegen bei Kirchenmitgliedern einer höheren Abgeltungsteuer (25% + KiSt). Die Bank muss die KiSt automatisch einbehalten (KISTAM-Verfahren), wenn dem Bundeszentralamt für Steuern die Kirchenmitgliedschaft bekannt ist. Nach dem Kirchenaustritt entfällt dieser Mehraufwand. Außersteuerlich: Kirchliche Einrichtungen (Bestattungen, Trauungen, Krankenhäuser, Schulen) können bei Nichtmitgliedern höhere Gebühren verlangen oder bestimmte Leistungen verweigern.

  • Kirchensteuer-Belastung persönlich berechnen (Steuerbescheid ansehen)
  • Nettoersparnis unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs kalkulieren
  • Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht erklären (bundeslandabhängig, meist 30 € Gebühr)
  • Bundeszentralamt für Steuern über Austritt informieren (KISTAM aktualisieren)
  • Kirchensteuer-Erstattung bei Kirchenaustritt im laufenden Jahr möglich
Wichtig: Ein Kirchenaustritt wirkt steuerlich erst ab dem Folgemonat. Wer im Oktober austritt, zahlt noch bis Ende Oktober anteilig Kirchensteuer. Der Austritt muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit er in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Optimierungspotenzial sofort erkennen
Jetzt berechnen →