Steueroptimierung · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Steuererklärung selbst machen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Steuererklärung ohne Steuerberater — so geht es Schritt für Schritt. Mit Elster oder Steuersoftware in unter 2 Stunden.

Steuererklärung selbst machen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Brauchen Sie wirklich einen Steuerberater?

Die Frage, ob ein Steuerberater notwendig ist, stellen sich viele Arbeitnehmer bei ihrer jährlichen Steuererklärung. Die gute Nachricht: Für einen durchschnittlichen Angestellten ohne erhebliche Nebeneinkünfte ist ein professioneller Steuerberater meist nicht erforderlich. Nach § 90 Abs. 3 EStG können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung vollständig selbstständig einreichen, ohne rechtliche oder fachliche Unterstützung.

Die kostenlose Softwarelösung ELSTER (Elektronisches Steuererklärungssystem) sowie preisgünstige Steuersoftwares wie WISO, Taxfix oder Smartsteuer bieten umfangreiche Hilfen und Erklärvideos direkt im Programm an. Diese Systeme führen Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung und warnen automatisch vor Fehlern oder nicht vollständigen Angaben. Der zeitliche Aufwand für eine unkomplizierte Arbeitnehmer-Steuererklärung liegt durchschnittlich zwischen 2 und 4 Stunden, abhängig von der Komplexität Ihrer persönlichen Situation.

Ein Steuerberater wird erst dann wirklich empfohlen, wenn Sie freiberuflich tätig sind, ein Unternehmen führen, erhebliche Kapitalerträge haben oder Immobilien vermieten. Für solche Konstellationen können die Gebühren eines Steuerberaters nach § 1 Abs. 1 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) durchaus gerechtfertigt sein und sich durch Steuereinsparungen amortisieren.

Schritt 1: Unterlagen sammeln und organisieren

Der erste und wichtigste Schritt bei der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung ist das systematische Sammeln aller relevanten Unterlagen. Dies verhindert später lästige Unterbrechungen und sichert ab, dass keine wichtigen Informationen vergessen werden. Der Zeitaufwand für diese Phase beträgt etwa 20–30 Minuten, wenn Sie Ihre Unterlagen gut organisiert haben.

Folgende Unterlagen sollten Sie unbedingt bereithalten:

  • Lohnsteuerbescheinigung(en) von Ihrem Arbeitgeber – diese ist Pflicht und enthält die Angaben zu Bruttolohn, gezahlter Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Kontoauszüge für relevante Einkünfte und Ausgaben – insbesondere bei Homeoffice, Nebeneinnahmen oder Kapitalerträgen
  • Sparbuch oder Kontoauszüge für Kapitalerträge, Dividenden und Zinsen – diese müssen gemäß § 20 EStG versteuert werden
  • Bescheinigungen für Versicherungsbeiträge wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Altersvorsorge (Riester, Rürup)
  • Quittungen und Belege für Werbungskosten wie Berufskleidung, Fortbildungen oder Fachliteratur
  • Nachweise über Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Spenden oder Unterhaltszahlungen
  • Mietvertrag und Hausverwaltungsquittungen, falls Sie zur Miete wohnen – die Grundsteuer ist nur für Eigentümer relevant

Schaffen Sie sich einen separaten Ordner an, in dem Sie alle relevanten Dokumente des Jahres 2025 chronologisch ablegen. Dies erspart Ihnen später das zeitraubende Suchen. Viele Steuersoftwares bieten auch die Möglichkeit, Fotos oder Scans direkt hochzuladen, was die Bearbeitung erheblich beschleunigt.

Schritt 2: Die richtige Steuersoftware oder ELSTER wählen

Nach dem Sammeln der Unterlagen folgt die Wahl des richtigen Werkzeugs. Hier haben Sie grundsätzlich drei Optionen: das kostenlose ELSTER-System, kommerzielle Steuersoftwares oder – bei sehr einfachen Fällen – die vereinfachte Papierform.

ELSTER (kostenlos) ist die offizielle Softwarelösung der Finanzbehörden und bietet alle notwendigen Funktionen völlig ohne Kosten. Der Vorteil: Sie kommunizieren direkt mit dem Finanzamt und erhalten schneller einen Steuerbescheid. Der Nachteil: Die Bedienung ist weniger benutzerfreundlich und es gibt weniger Hilferessourcen im Vergleich zu kommerziellen Produkten. ELSTER ist ideal, wenn Sie technikaffin sind und eine sehr einfache Steuererklärung haben.

Kommerzielle Steuersoftwares wie WISO (etwa 25–50 Euro), Taxfix (etwa 20–40 Euro) oder Smartsteuer (etwa 15–35 Euro) bieten deutlich bessere Benutzerfreundlichkeit, mehr Erklärvideos und integrierte Ratschläge. Diese Programme führen Sie durch Dialoge, erinnern Sie an mögliche Vergünstigungen und warnen automatisch vor häufigen Fehlern. Besonders hervorzuheben ist das System mit § 10 Abs. 1 EStG – automatische Berechnung von Sonderausgaben – die viele Anfänger sonst vergessen.

Für ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit Lohnsteuer von 400 Euro pro Monat (4.800 Euro im Jahr) hat durch die WISO-Software erkannt, dass er 1.200 Euro Werbungskosten geltend machen kann. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und führt zu einer Rückerstattung von etwa 312 Euro (bei angenommenem Grenzsteuersatz von 26 Prozent). Die 35 Euro für die Software amortisieren sich somit bereits nach wenigen Minuten Arbeit.

Schritt 3: Einkünfte eintragen und Lohnsteuerbescheinigung verarbeiten

Im dritten Schritt tragen Sie Ihre Einkünfte in die Steuererklärung ein. Dies ist der Kern jeder Steuererklärung und bestimmt die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens nach § 2 Abs. 1 EStG.

Für Arbeitnehmer beginnt dieser Prozess mit der Lohnsteuerbescheinigung, die Ihr Arbeitgeber bis spätestens 28. Februar 2026 ausstellen muss. In dieser Bescheinigung finden Sie folgende Positionen:

  • Bruttolohn des Jahres 2025
  • Gezahlte Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge
  • Sonderausgaben, die bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden

Die meisten Steuersoftwares bieten die Möglichkeit, die Lohnsteuerbescheinigung einfach zu fotografieren oder zu scannen, und das Programm extrahiert dann automatisch die relevanten Daten. Dies spart erheblich Zeit und reduziert Schreibfehler.

Falls Sie mehrere Arbeitgeber im Jahr 2025 hatten, müssen Sie alle Lohnsteuerbescheinigungen eintragen. Besonderheit: Die Lohnsteuer wird bei mehreren Arbeitsverhältnissen oft fehlerhaft berechnet, da jeder Arbeitgeber getrennt mit den vollen Steuerfreibeträgen rechnet. Dies führt zu einer Nachzahlung, die sich durch die Steuererklärung wieder korrigiert (vgl. § 39 EStG).

Konkret: Nehmen wir Frau Müller, die von Januar bis Juni bei Unternehmen A verdiente und einen Bruttolohn von 18.000 Euro hatte. Von Juli bis Dezember arbeitete sie bei Unternehmen B mit 18.000 Euro Bruttolohn. Jedes Unternehmen berechnete die Lohnsteuer so, als würde das ganze Jahr über 18.000 Euro verdient – ergibt etwa 1.800 Euro Lohnsteuer pro Arbeitgeber = 3.600 Euro. Tatsächlich sollte aber auf 36.000 Euro Jah

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