Wer in Aktien, ETF und Fonds investiert, zahlt auf Gewinne 25 % Abgeltungsteuer. Ein günstiges Depot spart Ordergebühren — und mehr Kapital arbeitet für dich. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € schützt die ersten Gewinne steuerfrei.
Kapitalerträge aus einem Depot (Dividenden, realisierte Kursgewinne, Zinsen) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. 5,5 % SolZ und ggf. Kirchensteuer — effektiv ca. 26,4 %.
Ausschüttende ETFs bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € / Jahr sind vollständig steuerfrei. Wer mehrere Depots hat: Freistellungsaufträge aufteilen und jährlich optimieren.
Verluste aktiv realisieren: Kurz vor Jahresende Verlustpositionen verkaufen und sofort zurückkaufen (sofern kein Wash-Sale-Problem). Verluste gehen in den Verlustverrechnungstopf und reduzieren künftige Steuerlast.
Kirchensteuer-Opt-Out: Wer Kirchensteuer zahlt, kann beim Finanzamt einen Sperrvermerk beantragen — dann keine automatische Kirchensteuer-Abführung durch die Depotbank.
Neben dem Preis (Ordergebühren, Depotgebühr) zählen für Steueroptimierung:
Nur wenn du verkaufst (realisierter Gewinn). Nicht realisierte Buchgewinne sind steuerfrei — Ausnahme: Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs.
Ausschüttend: Dividenden/Zinsen werden ausgezahlt → sofort steuerpflichtig bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags. Thesaurierend: Gewinne werden reinvestiert, aber Vorabpauschale fällt an.
Nein direkt. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen (separater Verlustverrechnungstopf). Fondsverluste mit Fondserträgen, aber nicht mit Aktiengewinnen.
Depotübertrag ist steuerneutral (§ 43a Abs. 2 EStG) — kein Verkauf, keine Steuer. Einstandskurse werden übertragen. Verlustverrechnungstöpfe bleiben beim alten Institut.