Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) sind eines der mächtigsten Steuerinstrumente für Unternehmer, Vermieter und Selbstständige. Wer richtig abschreibt, schiebt Steuerlasten in die Zukunft oder spart sie dauerhaft.
Lineare vs. Degressive AfA

| Methode | Berechnung | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Linear §7 Abs.1 EStG | AK ÷ Nutzungsdauer | Immer möglich, stabil |
| Degressiv (Movables) §7 Abs.2 | Buchwert × fester % | Wenn frühe hohe Abschreibung gewünscht |
| Degressiv Gebäude §7 Abs.5a | 5 % p.a. auf AK (neu 2023) | Neubau Wohngebäude ab 01.10.2023 |
| Leistungs-AfA §7 Abs.1 S.6 | Nutzung / Gesamtleistung × AK | Maschinen mit variabler Auslastung |
Die wichtigsten Sonderabschreibungen im Überblick
- §7g Abs.5 EStG: 20 % Sonder-AfA für bewegliche WG bei kleinen Betrieben (kombinierbar mit IAB)
- §7b EStG: 5 % p.a. für 4 Jahre auf neue Mietwohngebäude (Neubau, Ersterwerb)
- §7h/§7i EStG: 9 % p.a. für Sanierung in Sanierungsgebieten / denkmalgeschützte Gebäude
- §35c EStG: 20 % Steuerermäßigung (kein Abzug!) für energetische Sanierung Eigenheim
- GWG §6 Abs.2 EStG: Sofortabschreibung bis 800 € netto
- Sammelposten §6 Abs.2a: WG 250–1.000 € → Poolabschreibung über 5 Jahre
Digitale Güter: Sofortabschreibung seit 2021

PC, Laptop, Tablet, Software — diese Wirtschaftsgüter können seit 2021 sofort im Jahr der Anschaffung zu 100 % abgeschrieben werden (BMF-Schreiben 26.02.2021). Das gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Gebäude-AfA: Die wichtigsten Sätze
| Gebäudetyp | AfA-Satz | Nutzungsdauer |
|---|---|---|
| Wohngebäude ab 1925 (linear) | 2 % | 50 Jahre |
| Wohngebäude bis 1924 (linear) | 2,5 % | 40 Jahre |
| Gewerbliche Gebäude | 3 % | 33 Jahre |
| Neubau Wohngebäude ab 2023 (degressiv) | 5 % | 20 Jahre (bis Buchwert 0) |
Wechsel von linear zu degressiv: nicht möglich. Wechsel von degressiv zu linear: einmalig erlaubt — sinnvoll wenn der lineare Betrag (AK ÷ Restnutzungsdauer) höher wird als der degressive Betrag.

Im Verkaufsjahr wird nur anteilig (monatsgenau) abgeschrieben. Der Restbuchwert wird dem Verkaufserlös gegenübergestellt — die Differenz ist ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (oder -verlust).
Nein, AfA gilt nur für Betriebsvermögen oder Wirtschaftsgüter die zur Einkunftserzielung dienen (z.B. Mietwohnungen, betriebliche Fahrzeuge). Rein privat genutzte Gegenstände sind nicht abschreibbar.
Weiterführende Links
- AfA Abschreibung - Finanztip Ratgeber
- Paragraph 7 EStG - AfA Gesetzestext
- Einkommensteuer - Bundesfinanzministerium
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- AfA und Werbungskosten nutzen - Immobilien-Erfahrung
- AfA Rechner kostenlos - Kapitalanlage.one
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