Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuertipps zum Jahresende 2026: 10 Maßnahmen bis 31. Dezember

Diese Maßnahmen wirken rückwirkend für das gesamte Jahr – aber nur wenn Sie bis Mitternacht des 31.

Steuertipps zum Jahresende 2026: 10 Maßnahmen bis 31. Dezember
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Der Jahresend-Sprint: Was Sie noch bis zum 31. Dezember 2026 tun können, um Ihre Steuerlast zu senken. Diese Maßnahmen wirken rückwirkend für das gesamte Jahr – aber nur wenn Sie bis Mitternacht des 31. Dezember handeln.

Frist beachten: Alle hier genannten Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2026 wirksam abgeschlossen sein. Überweisungen müssen auf dem Empfängerkonto eingegangen sein, nicht nur abgesendet!

10 Maßnahmen bis Jahresende

1. Verluste aus Kapitalanlagen realisieren

Wenn Sie noch unrealisierte Verluste im Depot haben und gleichzeitig Gewinne, sollten Sie Verluste noch 2026 durch Verkauf realisieren. So reduzieren Sie die Steuerlast auf Kapitalgewinne. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Verlustverrechnung bei Aktien und ETF.

2. Verlustbescheinigung beantragen (Frist 15. Dezember!)

Wenn Sie Verluste bei mehreren Banken haben, muss die Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragt werden – nicht erst bis Jahresende. Danach ist es zu spät.

3. Freistellungsauftrag überprüfen

Haben Sie den Sparerpauschbetrag ausgenutzt? Wenn Sie noch Kapitalerträge erwarten, prüfen Sie, ob der FSA voll ausgeschöpft ist. Nicht genutzter FSA verfällt – er kann nicht übertragen werden.

4. Spenden noch 2026 tätigen

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen bis zum 31.12.2026 sind noch im Steuerjahr 2026 absetzbar. Überweisungen bis 31.12. müssen eingegangen sein. Ab 500 EUR brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung.

5. Handwerker beauftragen und bezahlen

Wenn Sie 2026 noch Handwerkerleistungen absetzen wollen und die 1.200 EUR Grenze noch nicht erreicht haben: Beauftragen und überweisung noch 2026 tätigen. Barzahlung zählt nicht – nur Überweisung!

6. Riester/Rürup Beiträge aufstocken

Riester-Jahresbeitrag noch nicht vollständig? Zahlen Sie bis 31.12. auf, um den vollen Sonderausgabenabzug (max. 2.100 EUR) und die volle Zulage zu erhalten.

7. Betriebliche Ausgaben für Selbstständige vorziehen

Selbstständige können Betriebsausgaben 2026 vorziehen (z.B. Software-Lizenzen, Büromaterial kaufen, Weiterbildung buchen und bezahlen). Das reduziert den Gewinn 2026.

8. Außergewöhnliche Belastungen zusammenrechnen

Zahnarzt, Brille, Physiotherapie – haben Sie die zumutbare Belastungsgrenze überschritten? Planen Sie noch ausstehende Arztbesuche oder Behandlungen falls möglich noch ins Jahr 2026.

9. Wohnungsbauprämie für Bausparer

Die Wohnungsbauprämie wurde auf 10% erhöht. Wenn Sie in 2026 noch in einen Bausparvertrag einzahlen, profitieren Sie von der erhöhten Prämie – bis 700 EUR (Single) bzw. 1.400 EUR (Paar) Einzahlung.

10. Sachzuwendungen vor Jahresende nutzen

Haben Sie als Arbeitgeber noch das Budget für steuerfreie Sachzuwendungen (50 EUR/Monat-Grenze)? Nicht genutzte Monate verfallen zum 31.12. – nutzen Sie Restaurantgutscheine, Tankgutscheine oder Sachprämien.

Checkliste: Was bis 31.12. erledigt sein sollte

  • Depot-Verluste realisieren (und Verlustbescheinigung bis 15.12. beantragen)
  • Freistellungsauftrag prüfen und ggf. aufteilen
  • Spenden überweisen
  • Handwerkerrechnungen überweisen
  • Riester/Rürup aufstocken
  • Betriebsausgaben vorziehen (Selbstständige)
  • Außergewöhnliche Belastungen planen
  • Bausparer: Einzahlung vornehmen
  • Neue Vermögenswirksame Leistungen beantragen
  • Steuerberater für Abschlussgespräch kontaktieren
Kann ich Ausgaben vom Dezember noch im Januar überweisen und für 2026 ansetzen?

Nein. Nur tatsächlich im Kalenderjahr 2026 abgeflossene Beträge (bei Ausgaben) oder eingegangene Beträge (bei Einnahmen) zählen für 2026. Überweisungen müssen bis 31.12. ausgeführt sein und beim Empfänger eingegangen sein.

Was ist mit Kreditkartenzahlungen im Dezember die erst im Januar abgebucht werden?

Für steuerliche Zwecke gilt der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Last – also der Kaufzeitpunkt (Kreditkartendatum), nicht das Buchungsdatum. Das heißt: Eine Kreditkartenzahlung am 31.12. zählt für 2026, auch wenn die Abrechnung erst im Januar kommt.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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