Wer heute plant, spart morgen Steuern. Viele steuerliche Änderungen für 2027 sind bereits gesetzlich beschlossen oder zeichnen sich klar ab. Ein Blick voraus lohnt sich – besonders für Immobilieninvestoren, Unternehmer und Gutverdiener.
Grundfreibetrag 2027: Erwartete Erhöhung
| Jahr | Grundfreibetrag | Änderung |
|---|---|---|
| 2024 | 11.604 EUR | +696 EUR |
| 2025 | 12.096 EUR | +492 EUR |
| 2026 | 12.336 EUR | +240 EUR |
| 2027 (erwartet) | ca. 12.600 EUR | +264 EUR (Schätzung) |
Die Anhebung folgt dem Existenzminimumbericht. Für Steuerpflichtige bedeutet das: Die ersten ~12.600 EUR Einkommen bleiben voraussichtlich steuerfrei.

Kinderfreibetrag 2027
Der Kinderfreibetrag wird zusammen mit dem Grundfreibetrag angepasst. Für 2027 wird eine Erhöhung auf etwa 9.756 EUR pro Kind erwartet (2026: 9.312 EUR). Das verbessert den Günstigkeitsvergleich für Besserverdienende.
Kalte Progression: Weiter bekämpft
Der Ausgleich der kalten Progression (automatische Steuererhöhung durch Inflation) wird für 2027 fortgesetzt. Konkret: Die Steuertarif-Eckwerte werden um die Inflationsrate verschoben. Wer 2026 noch keine Steuererhöhung spürt, profitiert 2027 von der weiteren Verschiebung.
Was sich für Immobilieninvestoren ändert
| Thema | Regelung 2027 |
|---|---|
| Degressive AfA | Bleibt (5% für Wohngebäude), Übergangsregelung bis 2029 |
| Grundsteuerreform | Bundesländer setzen eigene Hebesätze – Rechengrundlage neu ab 2025 |
| Spekulationssteuer | Keine Änderung geplant (10 Jahre bleibt) |
| Grunderwerbsteuer | Diskussion über Freibetrag für Erstkäufer (noch offen) |
Unternehmenssteuer: Anpassungen in Sicht

- Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Reform diskutiert, Steuersatz ggf. gesenkt
- GmbH-Körperschaftsteuer: Keine Änderung geplant (15% + Soli bleibt)
- Gewerbesteuer-Hebesatz: Kommunen dürfen anheben – zunehmend attraktive Niedrig-Hebesatz-Gemeinden
- Investitionszulagengesetz für strukturschwache Regionen: ggf. verlängert
Kapitalanlage: Was sich 2027 ändert
- Sparerpauschbetrag: Keine geplante Erhöhung über 1.000/2.000 EUR hinaus
- Abgeltungsteuer: Diskussion über Abschaffung und Integration in Einkommensteuer läuft (kein Beschluss)
- Krypto: EU-weite Regulierung (MiCA) könnte Steuerregeln vereinheitlichen
- Vorabpauschale ETF: Basiszins-abhängig – wird jährlich neu berechnet
Was sollten Sie jetzt planen?
- Verluste aus Kapitalanlagen noch 2026 realisieren (vor möglicher Regeländerung)
- Schenkungen vor Freibetrag-Erhöhungen prüfen (10-Jahres-Takt nutzen)
- GmbH-Struktur auf 2027 ausrichten (Rücklagen jetzt bilden)
- Immobilienkäufe: degressive AfA noch vor Übergangsfristen-Ende sichern
- Riester-Verträge: auf Umstrukturierung warten oder jetzt zu Wohn-Riester wechseln?
Den vollständigen Überblick der aktuellen Pauschalen und Freibeträge finden Sie in unserem Steuerpauschalen-Ratgeber 2026 – der direkte Vergleich zeigt, was sich verändert.

Der Existenzminimumbericht wird typischerweise im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Genaue Freibeträge und Tarifanpassungen für 2027 werden im Herbst 2026 beschlossen und im Jahressteuergesetz 2026 festgelegt.
Selten. Steuerliche Vorteile (AfA, Sparerpauschbetrag, Zulagen) wirken ab Investitionszeitpunkt. Ein Jahr Zinsen/Renditen auf Optimierung zu warten kostet mehr als es bringt. Ausnahme: Wenn Sie kurz vor einem Freibetrag-Reset stehen (10-Jahres-Schenkungsregel).