Steuerstrukturen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Gewerbesteuer 2026: Freibetrag 24.500 € und Optimierungsstrategien

Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer 2026: Freibetrag 24.500 € und Optimierungsstrategien
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Die Gewerbesteuer trifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab einem Gewerbeertrag über 24.500 €. Mit den richtigen Strategien lässt sich die Bemessungsgrundlage legal senken — oder ganz unter den Freibetrag drücken.

Freibetrag: §11 Abs.1 GewStG gewährt natürlichen Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 €. Erst der darüber hinausgehende Gewerbeertrag wird besteuert. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben KEINEN Freibetrag.

Wie wird der Gewerbeertrag berechnet?

Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn nach EStG, dann werden Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen:

PositionWirkung
Steuerlicher Gewinn (ESt)Ausgangsgröße
Hinzurechnung Zinsen (25 % von 20 % der Zinsen)Erhöhung
Hinzurechnung Mieten/Pachten (25 % von 50 %)Erhöhung
Kürzung Grundbesitz (1,2 % Einheitswert)Minderung
Kürzung Dividenden (§9 Nr.2a GewStG)Minderung
Freibetrag (natürliche Personen/PG)–24.500 €

Strategien zur Gewerbesteuer-Minimierung

1. Freiberufliche vs. gewerbliche Abgrenzung

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, IT-Berater etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Wer gemischte Tätigkeiten hat, sollte prüfen ob eine Trennung möglich ist — freiberufliche Tätigkeiten in Einzelunternehmen, gewerbliche ggf. in GmbH auslagern.

2. Gewinn unter Freibetrag halten

Wer kurz über 24.500 € liegt: IAB §7g bilden, Rürup-Beiträge erhöhen, geplante Investitionen vorziehen — damit der Gewerbeertrag unter die Freibetragsgrenze sinkt.

3. Standort-Wahl: Hebesatz beachten

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl) × Hebesatz der Gemeinde. Ein Hebesatz von 300 % ergibt 10,5 % Gewerbesteuer, bei 490 % sind es 17,15 %. Die Differenz ist bei 100.000 € Gewerbeertrag: 6.650 € pro Jahr.

Gewerbesteueranrechnung: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaftler wird die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet (§35 EStG): 3,8-facher Steuermessbetrag als Anrechnungsbetrag. Bei normalen Hebesätzen (unter 400 %) ist die Gewerbesteuer damit faktisch vollständig angerechnet!
Zahle ich als Einzelunternehmer wirklich doppelt Steuern (ESt + GewSt)?

Faktisch nein. Die §35-Anrechnung sorgt dafür, dass bei Hebesätzen bis ca. 400 % die Gewerbesteuer durch die Einkommensteuerminderung vollständig ausgeglichen wird. Erst bei sehr hohen Hebesätzen (Großstädte über 400 %) bleibt ein echte Mehrbelastung.

Wann lohnt es sich, die GmbH zu gründen um Gewerbesteuer zu sparen?

Die GmbH zahlt Gewerbesteuer ohne Freibetrag und ohne §35-Anrechnung — aber dafür niedrigere Gesamtsteuer durch KSt-Thesaurierungsvorteil. Für Personenunternehmen mit hohem Hebesatz und hohem Gewinn kann die GmbH vorteilhaft sein. Einzelfallrechnung nötig.

Wie werden Verluste bei der Gewerbesteuer behandelt?

Gewerbeverluste werden im Gewerbesteuer-Verlustverrechnungstopf gesondert vorgetragen (§10a GewStG). Sie können nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsquellen verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag ist bei der Gewerbesteuer nicht möglich.

SteuernSparen.one Redaktion

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