Eine Holding-GmbH ist eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Gesellschaften hält. Das klingt kompliziert — der Steuervorteil ist aber konkret und erheblich: Dividenden fließen fast steuerfrei von der Tochtergesellschaft zur Holding. Wenn Sie mehrere GmbHs betreiben oder eine operativ tätige GmbH besitzen, kann eine Holding-Struktur die Steuerbelastung erheblich senken.
Dividenden Tochter → Holding: 95 % steuerfrei (Schachtelprivileg)
Effektive Steuer auf Dividenden: ca. 1,5 % (5 % × 30 % Gesamtsteuer)
Direktausschüttung an Privatperson: 26,375 % (Abgeltungsteuer + Soli)
Ersparnis pro 100.000 € Dividende: ca. 24.900 €
Das Schachtelprivileg: Wie es funktioniert

Nach § 8b KStG sind Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, zu 95 % steuerfrei — vorausgesetzt, die Beteiligung beträgt mindestens 10 %. Die restlichen 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden mit dem vollen Körperschaftsteuer-Satz (ca. 30 %) belastet. Effektiver Steuersatz: ca. 1,5 %.
Voraussetzungen für das Schachtelprivileg
- Holding ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
- Tochtergesellschaft ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft
- Beteiligungsquote: mindestens 10 % (seit 2013)
- Auch für Veräußerungsgewinne: 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG)
Praxisbeispiel: Holding statt Direktausschüttung

| Szenario | Dividende 200.000 € | Steuerbelastung |
|---|---|---|
| Direkt an Privatperson | 200.000 € | ca. 52.750 € (26,375 %) |
| An Holding-GmbH | 200.000 € | ca. 3.000 € (1,5 %) |
| Ersparnis | ca. 49.750 € sofort |
Die Holding kann das Geld in neue Projekte reinvestieren, anderen Beteiligungen zuführen oder in Immobilien anlegen — mit dem Steuervorteil gegenüber privater Anlage.
Wann macht eine Holding Sinn?
- Sie betreiben mehrere GmbHs und wollen Gewinne zwischen ihnen umverteilen
- Sie wollen Veräußerungsgewinne beim Verkauf einer GmbH-Beteiligung fast steuerfrei vereinnahmen
- Sie planen, Kapital aus dem Betrieb zu reinvestieren (statt es privat zu entnehmen)
- Sie wollen eine Nachfolgeplanung mit klaren Strukturen aufbauen
Ja, über eine Einbringung (§ 20 UmwStG). Die operative GmbH wird in eine neue GmbH eingebracht, die zur Tochtergesellschaft der Holding wird. Das ist komplex und bedarf steuerlicher Beratung — wenn richtig gemacht, ist es aber steuerneutral möglich.

Über Geschäftsführergehalt (Betriebsausgabe), Darlehensvergabe an den Gesellschafter oder — irgendwann — als Dividende. Die Dividende von der Holding an die Privatperson unterliegt dann der normalen Abgeltungsteuer. Der Aufschub ermöglicht aber Zinseszinseffekte auf die gestundete Steuer.
Ja, für EU- und EWR-Gesellschaften uneingeschränkt. Für Drittlands-Gesellschaften können Einschränkungen gelten — besonders bei passivem Einkommen aus Niedrigsteuerländern (Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 ff. AStG).