Eine Haushaltshilfe – ob für Putzen, Kochen oder Kinderbetreuung – kann auf verschiedene Weisen legal beschäftigt werden. Die richtige Anmeldung ist Pflicht, bringt aber auch steuerliche Vorteile. Schwarzarbeit hingegen kann teuer werden.
Die drei Beschäftigungsvarianten

| Variante | Verdienstgrenze | Abzüge | Steuerbonus |
|---|---|---|---|
| Minijob (geringfügig) | Bis 556 EUR/Monat | AG: 14,6% KV + 18,6% RV + 2,8% UV = ca. 28% | 20% der Kosten absetzbar (§35a) |
| Midijob (Übergangsbereich) | 556–2.000 EUR/Monat | Reduziert für AN, normal für AG | 20% der Lohnkosten |
| Reguläre Anstellung | Über 2.000 EUR/Monat | Volle SV-Beiträge | 20% der Lohnkosten |
Was kostet ein Minijob im Haushalt wirklich?
| Position | Betrag/Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 500 EUR |
| AG-Anteil KV (pauschale, bei Haushaltscheck) | 5% = 25 EUR |
| AG-Anteil RV | 5% = 25 EUR |
| Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) | ca. 6 EUR |
| Umlage U1/U2 | ca. 3 EUR |
| Gesamtkosten | ca. 559 EUR/Monat |
| Davon steuerlich absetzbar (20%) | ca. 112 EUR/Monat Steuerbonus |
Schritt für Schritt: Haushaltshilfe anmelden
- Online-Registrierung bei der Minijob-Zentrale (minijob-zentrale.de)
- Haushaltsscheck ausfüllen (Name, Adresse, Versicherungsnummer der Haushaltshilfe)
- Bankverbindung für Lastschrift hinterlegen
- Beginn der Beschäftigung melden
- Monatliche Abrechnung erfolgt automatisch per Lastschrift
Steuerabzug als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe können Sie gemäß §35a EStG 20% der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen – nicht nur die Lohnkosten, sondern auch Arbeitgeberanteile. Wie in unserem Ratgeber zu haushaltsnahen Dienstleistungen erklärt, sind bis zu 20.000 EUR Aufwand anrechenbar = max. 4.000 EUR Steuerbonus.

Au-pair im Haushalt: Besondere Regeln
- Taschengeld bis 400 EUR/Monat: pauschal besteuert (Minijob-ähnlich)
- Haushaltsnaher Anteil des Au-pairs absetzbar (nicht Sprachkurs)
- Unterkunft und Verpflegung gelten als Sachleistung (Geldwerter Vorteil für Au-pair)
- Visumspflicht bei Nicht-EU-Au-pairs
Was droht bei Schwarzarbeit?
- Bußgeld bis zu 500.000 EUR (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
- Nachzahlung aller Sozialversicherungsbeiträge (rückwirkend bis 4 Jahre)
- Kein Steuerabzug möglich
- Kein Versicherungsschutz für die Haushaltshilfe (Unfall im Haushalt)

Ja – wenn sie bei einer Zeitarbeitsfirma oder Agentur angestellt ist, kann Sie auf Stundenbasis bei Ihnen tätig sein. Sie zahlen dann der Agentur, die sich um Anmeldung und Sozialversicherung kümmert. Ihr Steuerabzug bleibt (20% der Rechnungssumme, Überweisung erforderlich).
Bei einer regulären Anstellung ja (Entgeltfortzahlung). Bei Minijobs: Ja, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für Minijobber (4 Wochen). Bei der Minijob-Zentrale können Sie sich über die Umlage U1 erstatten lassen.