Für das Homeoffice können Arbeitnehmer und Selbstständige 2026 zwischen zwei Varianten wählen: der Homeoffice-Pauschale oder dem tatsächlichen Arbeitszimmer-Abzug. Die Neuregelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2023.
Homeoffice-Pauschale 2026
Die Homeoffice-Pauschale wurde ab 2023 dauerhaft auf 6 € pro Tag angehoben (zuvor 5 €) und auf max. 210 Arbeitstage im Jahr begrenzt. Maximaler Abzug: 1.260 € / Jahr (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG für Selbstständige; § 9 Abs. 5 EStG für Arbeitnehmer).
Die Pauschale gilt auch wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist — z. B. am Küchentisch oder im Schlafzimmer. Einzige Bedingung: Man war ganztägig im Homeoffice.
Das klassische Arbeitszimmer
Wer ein dediziertes Arbeitszimmer hat (abgetrennter Raum, ausschließlich beruflich genutzt), kann die tatsächlichen Kosten anteilig absetzen. Ab 2023: Unbegrenzter Abzug, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG).
Abzugsfähige Kosten anteilig (Anteil Arbeitszimmer an Gesamtwohnfläche):
- Miete / Abschreibung Eigenheim
- Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser)
- Gebäudeversicherung, Grundsteuer
- Renovierungskosten des Arbeitszimmers
Rechenbeispiel Arbeitszimmer
Wohnung 80 m², Arbeitszimmer 12 m² (15 %)
Jahresmiete + NK: 14.400 €
Anteil Arbeitszimmer: 15 % × 14.400 € = 2.160 €
Ausstattung (Schreibtisch, Stuhl): 1.200 € (100 % absetzbar wenn ausschließlich beruflich)
Gesamt: ca. 3.360 € Werbungskosten
Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer: Was ist günstiger?
| Szenario | Pauschale | Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Miete 1.200 €/Mt, 10 m² Zimmer | 1.260 € | 1.800 € anteilig |
| Miete 800 €/Mt, 8 m² Zimmer | 1.260 € | 960 € anteilig |
Bei teuren Großstadtwohnungen lohnt oft das Arbeitszimmer. Bei kleineren Wohnungen oder wenn kein Extraraum vorhanden: Pauschale.
Arbeitnehmer: Zusätzliche Anforderungen
Für Arbeitnehmer gilt seit 2023: Homeoffice-Pauschale ist direkt absetzbar. Für das klassische Arbeitszimmer muss zusätzlich gelten, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Ausnahme: Mittelpunkt der Tätigkeit).
FAQ
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Nein. Pro Tag nur eine Variante wählbar. Bei Arbeitszimmer: tatsächliche Kosten statt Pauschale.
Was gilt bei Teilzeit-Homeoffice?
Pauschale nur für Tage mit ausschließlichem Homeoffice (kein Pendeln). Mischmasch-Tage (halb Büro, halb Homeoffice) zählen nicht.
Zählt die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an?
Ja. Die 1.260 € sind Teil der Werbungskosten — erst wenn Werbungskosten gesamt über 1.230 € (Pauschbetrag 2026), bringt ein Zusatzabzug tatsächlich Steuerersparnis.