Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuertipps für Vermieter 2026: Checkliste für die Steuererklärung

Als Vermieter in Deutschland haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren.

Steuertipps für Vermieter 2026: Checkliste für die Steuererklärung
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Als Vermieter in Deutschland haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Die entscheidende Stellschraube: Werbungskosten. Was Sie gegen Ihre Mieteinnahmen aufrechnen können, mindern Sie Euro für Euro die Steuerlast. Diese Checkliste zeigt alle relevanten Posten für Ihre Anlage V 2026.

Wichtig: Alle Ausgaben, die direkt mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen, sind Werbungskosten – von der Hausverwaltung bis zum Steuerberater-Honorar für die Anlage V.

Mieteinnahmen korrekt erfassen

Steuerpflichtig sind alle Einnahmen aus der Vermietung – nicht nur die Kaltmiete:

  • Kaltmiete
  • Vorauszahlungen auf Betriebskosten (Nebenkosten)
  • Mieteinnahmen aus Garagen, Stellplätzen
  • Einnahmen aus Untermiete
  • Einmalige Zahlungen (z.B. Ablöse Einbauküche)

Checkliste: Abzugsfähige Werbungskosten

Laufende Kosten (sofort abzugsfähig)

  • Grundsteuer (anteilig oder vollständig)
  • Hausverwaltungsgebühren
  • Versicherungen (Gebäude-, Haftpflicht-, Mietausfall)
  • Kosten für Annoncen / Mieter-Suche
  • Reparaturen und Instandhaltung (bis 4.000 € netto sofort)
  • Steuerberaterkosten für Anlage V
  • Kontoführungsgebühren (Vermietungskonto)
  • Porto, Telefon (Vermieter-Anteil)
  • Gerichtskosten bei Mieterstreitigkeiten
  • Fahrtkosten zum Objekt (0,30 €/km oder echte Kosten)

AfA: Abschreibung auf das Gebäude

Das Gebäude wird steuerlich abgeschrieben – der Boden nicht. Die reguläre AfA beträgt 2 % pro Jahr (Gebäude ab 1925, Nutzungsdauer 50 Jahre) oder 3 % ab 2023 für Neubauten. Seit 2023 gilt außerdem:

GebäudekategorieAfA-Satz
Neubauten (Fertigstellung ab 01.01.2023)3 % p.a.
Altbauten (nach 1925)2 % p.a.
Sehr alte Gebäude (vor 1925)2,5 % p.a.
Sonder-AfA § 7b (neues Mietwohngebäude)5 % p.a. über 4 Jahre (zusätzlich)

Erhaltungsaufwendungen vs. Herstellungskosten

Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Absetzbarkeit:

  • Erhaltungsaufwand: Reparaturen, die den Ist-Zustand erhalten → sofort abzugsfähig
  • Herstellungskosten: Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen → nur über AfA absetzbar
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Renovierung in den ersten 3 Jahren nach Kauf, wenn > 15 % des Gebäudewerts → Achtung! Immer über AfA, nie sofort!
Falle: Anschaffungsnahe Herstellungskosten! Wer kurz nach dem Kauf einer Immobilie mehr als 15 % des Gebäudewertes für Renovierungen ausgibt, muss alle Aufwendungen (auch normale Reparaturen) über AfA absetzen – nicht sofort. Das kann zu erheblicher Steuernachzahlung führen.

Zinsen für Immobilienkredit

Darlehenszinsen für den Immobilienkauf sind vollständig als Werbungskosten abzugsfähig. Tilgung hingegen nicht. Achten Sie auf eine klare Zuordnung (privat/beruflich) bei gemischt genutzten Immobilien.

Negative Einkünfte aus V+V

Wenn Werbungskosten die Mieteinnahmen übersteigen, entstehen negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese können mit anderen Einkünften (z.B. Arbeitslohn) verrechnet werden und senken die Gesamtsteuerlast.

Häufige Fragen für Vermieter

Kann ich auch Leerstandskosten absetzen?

Ja, Kosten während des Leerstands sind absetzbar, solange die Vermietungsabsicht besteht. Wenn eine Wohnung dauerhaft leer steht ohne ernsthafte Versuche zur Vermietung, kann das Finanzamt die Werbungskosten streichen (Liebhaberei-Risiko).

Wie funktioniert die 66-Prozent-Regel bei Vermietung an Angehörige?

Wenn Sie an Angehörige vermieten und die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt, werden alle Werbungskosten anerkannt. Liegt die Miete darunter, werden Werbungskosten nur anteilig anerkannt. Bei unter 50 % der Marktmiete: volle Aberkennung möglich.

Muss ich Mieteinnahmen aus Airbnb versteuern?

Ja. Airbnb-Einnahmen sind Mieteinnahmen und steuerpflichtig. Ab bestimmten Grenzen kann es auch zu Umsatzsteuerpflicht kommen (Kurzzeit-Vermietung kann unter Beherbergungsleistungen fallen). Zudem: viele Kommunen verlangen eine Genehmigung für Kurzzeit-Vermietung.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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