Das Jahresende ist die letzte Chance, die Steuerlast für das laufende Jahr zu senken. Wer bis zum 31. Dezember handelt, kann oft tausende Euro sparen. Diese 10 Tipps funktionieren für Arbeitnehmer, Selbstständige und Kapitalanleger.
1. Verluste in Kapitalanlagen realisieren (Tax-Loss Harvesting)
Hast du Wertpapierpositionen im Minus? Verkaufe sie noch in diesem Jahr, um Verluste steuerlich geltend zu machen. Diese Verluste können mit deinen Gewinnen verrechnet werden — so senkst du die Kapitalertragsteuer.
2. Freistellungsauftrag prüfen und verteilen

Nutze deinen Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Paaren) vollständig aus. Prüfe im Dezember:
- Hast du den Betrag auf alle Depots und Konten sinnvoll verteilt?
- Bleibt bei einer Bank noch Kapazität, bei der anderen schon ausgereizt?
- Vergessene Konten mit Zinserträgen (Tagesgeld, Festgeld)?
3. Werbungskosten vorziehen
Arbeitnehmer: Wenn deine Werbungskosten (Beruf) nahe an der Pauschale (1.230 €) liegen, kannst du Ausgaben ins laufende Jahr vorziehen:
- Fortbildungen buchen und bezahlen
- Berufskleidung kaufen
- Fachliteratur erwerben
- Arbeitsmittel anschaffen
4. Sonderausgaben maximieren
Zahlungen, die als Sonderausgaben zählen, bis 31. Dezember geleistet:
- Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen bis Dezember — voller Abzug im laufenden Jahr
- Kirchensteuer: Falls Austritt geplant: noch dieses Jahr nutzen
- Versicherungsbeiträge: Jahresbeitrag voraus zahlen
5. Handwerkerrechnungen bezahlen (§ 35a)
Handwerkerarbeiten bis Ende Jahr in Auftrag geben und bezahlen — so sicherst du dir 20 % Steuerrabatt (bis 1.200 €) für das laufende Jahr. Wichtig: Die Überweisung muss noch in diesem Jahr stattfinden!

6. Riester / Rürup-Einzahlung maximieren
- Riester: Mindestbeitrag (4 % vom Vorjahreseinkommen minus Zulagen) einzahlen, um volle Zulage zu erhalten
- Rürup: Einzahlungen bis zu 29.344 € als Sonderausgaben absetzbar — jetzt ist der letzte Moment, den Jahresbeitrag aufzustocken
7. Selbstständige: Betriebsausgaben vorziehen
Notwendige Anschaffungen jetzt statt im Januar kaufen:
- Hard- und Software (bis 800 € netto: Sofortabschreibung)
- Büromöbel
- Sonderabschreibung: Investitionsabzugsbetrag (IAB) für geplante Investitionen schon dieses Jahr geltend machen
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nutzen
Selbstständige können Anschaffungen bis 800 € netto sofort vollständig abschreiben. Alles, was du noch dieses Jahr kaufst und benötigst, senkt den Gewinn sofort.
9. Verlustbescheinigung vom Depot anfordern
Wenn du Verluste bei einer Bank nicht mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnen konntest: Bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen! Dann kannst du die Verluste in der Steuererklärung geltend machen.
10. Außergewöhnliche Belastungen noch in diesem Jahr

Krankheitskosten, Pflegekosten, Zahnbehandlungen — wenn du nahe an der "zumutbaren Belastungsgrenze" bist, kann ein gesammeltes Zahlen noch in diesem Jahr den Durchbruch bringen und zu einem steuerlichen Abzug führen.
Checkliste: Dezember-Steuer-Check
- Depotpositionen im Minus: Verkauf vor 31.12. prüfen
- Freistellungsauftrag optimal verteilt?
- Werbungskosten über 1.230 €? Sonst noch vorziehen
- Spenden für steuerlich wertvolle Organisationen
- Handwerkerrechnungen überwiesen?
- Riester-Beitrag kontrolliert
- GWG-Anschaffungen bis 800 € erledigt
- Verlustbescheinigung beantragt (bis 15.12.!)