Die Steuererklärung schreckt viele ab – aber sie ist einfacher als gedacht. Wer systematisch vorgeht, erledigt sie in 2–3 Stunden. Und die Erstattung lohnt sich: Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer über 1.000 € zurück. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Pflicht: Bei Nebeneinkünften > 410 €, Steuerklasse III/V, mehrere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen (ALG, Elterngeld) > 410 €
Freiwillig: Immer – wenn Sie eine Erstattung erwarten. Bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.
Schritt 1: Belege sammeln
- Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber (Januar/Februar)
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen (ALG, Elterngeld, Krankengeld)
- Kontoauszüge für Spenden, Kirchensteuer, Versicherungen
- Belege für Werbungskosten: Fahrtkosten, Weiterbildung, Arbeitsmittel
- Handwerkerrechnungen, Putzfrau-Quittungen
- Mietvertrag und Grundsteuerbescheid (für Vermieter)
- Jahressteuerbescheinigung der Bank (Kapitalerträge)

Schritt 2: Software oder App wählen
Wie in unserem Ratgeber zu ELSTER vs. Steuer-Apps beschrieben:
- Einfache Fälle: Taxfix, Wundertax
- Komplexere Fälle: Smartsteuer, ELSTER
- Selbständige: ELSTER oder Steuerberater
Schritt 3: Formulare befüllen
| Anlage | Wofür |
|---|---|
| Mantelbogen (ESt 1 A) | Grunddaten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen |
| Anlage N | Arbeitnehmer (Werbungskosten, Lohnsteuerbescheinigung) |
| Anlage V | Vermietung und Verpachtung |
| Anlage KAP | Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) |
| Anlage S | Selbständige / Freiberufler |
| Anlage G | Gewerbebetrieb |
| Anlage R | Renten |
Schritt 4: Häufige Fehler vermeiden
- Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €) bereits berücksichtigt → nur abgeben wenn mehr
- Freistellungsauftrag nicht vergessen (max. 1.000 € beim Broker)
- Alle Arbeitgeber angeben (auch kurzfristige Jobs)
- Kirchensteuer als Sonderausgabe nicht vergessen
- Belege nicht beifügen (nur auf Anforderung des FA)

Schritt 5: Einreichen und Bescheid prüfen
Nach Einreichung erhalten Sie den Steuerbescheid – meist nach 4–12 Wochen. Prüfen Sie:
- Sind alle Angaben korrekt übernommen?
- Wurden alle Werbungskosten anerkannt?
- Stimmt die Erstattungssumme?
- Bei Abweichungen: Einspruch binnen 1 Monat!
FAQ: Steuererklärung
In ELSTER und vielen Apps können Sie Daten abrufen, die das Finanzamt bereits vorliegen hat – Lohnsteuerbescheinigung, Rentendaten, Kirchensteuer, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Das spart Zeit und vermeidet Fehler.
Viele Belege sind digital abrufbar (Kontoauszüge, Versicherungsbescheinigungen). Für Fahrtkosten und Homeoffice brauchen Sie keine Belege – nur die Anzahl der Tage. Beim Finanzamt können Sie manchmal Duplikate von Lohnsteuerbescheinigungen beim Arbeitgeber nachfordern.

Arbeitnehmer können freiwillig in Papierform abgeben. Selbständige und Betriebe müssen elektronisch via ELSTER einreichen. Die Papierform ist für Arbeitnehmer noch zulässig, aber die elektronische Abgabe ist einfacher und schneller.