
Ein Flugzeug in eine GmbH zu bringen ist keine Formalie, sondern eine Entscheidung mit drei Folgen: Sie bestimmt den Vorsteuerabzug, sie verlagert Haftung, und sie schafft ein Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, das den Fremdvergleich aushalten muss. Wer nur an die Abschreibung denkt, übersieht die eigentlichen Hebel und Risiken. Der Rahmen dazu steht unter Flugzeug und Steuern.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Drei Wege: Kauf, Einlage, Einbringung
- Verdeckte Einlage löst keine Gegenleistung aus
- Haltegesellschaft trägt den Vorsteuerabzug
- Charterrate muss marktüblich sein
- Privatflüge ohne Entgelt sind vGA
- Struktur vor Kaufvertrag festlegen
Die drei Wege in die Gesellschaft
Der einfachste Weg ist der direkte Kauf durch die Gesellschaft. Sie zahlt, sie aktiviert, sie schreibt ab, sie zieht die Vorsteuer. Voraussetzung ist Liquidität oder Finanzierung auf Gesellschaftsebene und ein betrieblicher Anlass, der die Anschaffung trägt.
Der zweite Weg ist die Einlage eines bereits vorhandenen Flugzeugs. Überträgt ein Gesellschafter sein Flugzeug ohne Gegenleistung, liegt eine verdeckte Einlage vor. Bewertet wird mit dem Teilwert, und beim Gesellschafter kann eine Entnahme aus dem Privat- oder Betriebsvermögen vorausgehen. Grundsätzliches dazu steht unter verdeckte Einlage bei der GmbH.
Der dritte Weg ist die Einbringung im Rahmen eines Betriebs oder Teilbetriebs gegen Gesellschaftsanteile nach § 20 UmwStG. Das ist der aufwendigste Weg und lohnt sich nur, wenn das Flugzeug Teil eines größeren Vorgangs ist, etwa bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens.
| Weg | Bewertung | Umsatzsteuer | Typischer Anlass |
|---|---|---|---|
| Kauf durch die GmbH | Anschaffungskosten | Vorsteuerabzug möglich | Neuanschaffung |
| Verdeckte Einlage | Teilwert | je Vorgang zu prüfen | vorhandenes Flugzeug |
| Einbringung nach § 20 UmwStG | Buchwert bis gemeiner Wert | Geschäftsveräußerung möglich | Umwandlung |
Warum die Haltegesellschaft Standard ist
In der Praxis liegt das Flugzeug selten in der operativen Gesellschaft, sondern in einer eigenen Halte- oder Betriebsgesellschaft, die es entgeltlich verchartert. Das hat drei Gründe, und nur einer davon ist steuerlich.
- Umsatzsteuer: Die Vercharterung ist eine steuerpflichtige Ausgangsleistung und trägt den Vorsteuerabzug
- Haftung: Betriebsrisiken bleiben außerhalb des operativen Geschäfts
- Klarheit: Nutzung, Kosten und Erlöse sind an einer Stelle sichtbar
Der kritische Punkt ist der Preis. Verchartert die Haltegesellschaft zu symbolischen Sätzen an die eigene operative GmbH oder an den Gesellschafter, entsteht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 22. Dezember 2010 (I R 47/10) für die private Nutzung eines Gesellschaftsflugzeugs den gemeinen Wert als Maßstab benannt, ersatzweise die Vollkosten der Gesellschaft plus angemessenen Gewinnaufschlag. Details unter Flugzeug Privatnutzung und verdeckte Gewinnausschüttung.
Ein Stundensatz, der unter den Vollkosten liegt, ist die häufigste Ursache für Streit. Wer drei Vergleichsangebote von Charterbetrieben zur Akte nimmt, hat eine Grundlage, die auch in fünf Jahren noch trägt.
Der Gesellschafter als Nutzer
Sobald der Gesellschafter selbst fliegt, sind drei Konstellationen möglich, und sie unterscheiden sich steuerlich deutlich.
- Betrieblicher Flug für die Gesellschaft: unproblematisch
- Privatflug mit marktüblichem Entgelt: saubere Lösung
- Privatflug ohne Entgelt: verdeckte Gewinnausschüttung
- Privatflug zu Vorzugspreisen: teilweise vGA
Die dritte und vierte Variante kosten doppelt: auf Gesellschaftsebene wird der Gewinn korrigiert, beim Gesellschafter liegt eine Ausschüttung vor. Deshalb ist die einfachste Gestaltung meistens die beste, nämlich private Flüge zu denselben Sätzen abzurechnen, die auch Dritte zahlen. Das stützt gleichzeitig die Gewinnerzielungsabsicht, die unter Flugzeug und Einkünfteerzielungsabsicht beschrieben ist.
Holding, Beteiligungen und Auslandsbezug
Wer eine Holding hat, sollte die Halterschaft nicht zufällig zuordnen. Eine Haltegesellschaft unter der Holding ist üblich, weil Gewinne und Verluste dort gebündelt werden können und die operative Gesellschaft frei bleibt. Wie eine solche Struktur aufgebaut wird, steht unter GmbH und Holding steueroptimiert und unter Holding und Betriebsaufspaltung.
Bei ausländischen Gesellschaften kommt die Frage der Substanz hinzu. Eine Haltegesellschaft in einem anderen Staat, deren Flugzeug dauerhaft in Deutschland stationiert ist und von hier disponiert wird, erzeugt Fragen nach Betriebsstätte und Hinzurechnungsbesteuerung nach den Paragrafen 7 bis 14 AStG. Die Importseite steht unter Flugzeug Import und Einfuhrumsatzsteuer.
Was bei der Finanzierung durch die Gesellschaft zu beachten ist
Finanziert die Gesellschaft den Kauf über ein Bankdarlehen, treten Zinsen und Tilgung neben Abschreibung und Betriebskosten. Für die Bank ist die Bonität der Gesellschaft entscheidend, häufig verlangt sie zusätzlich eine persönliche Bürgschaft des Gesellschafters, insbesondere bei neu gegründeten Haltegesellschaften ohne eigene Bilanzhistorie. Diese Bürgschaft ändert nichts an der steuerlichen Zuordnung des Flugzeugs, sollte aber im Gesellschaftsvertrag und in der Geschäftsführerordnung sauber abgebildet sein, damit im Streitfall klar ist, wer welches Risiko trägt.
- Finanzierungsvertrag auf Ebene der Haltegesellschaft abschließen
- Bürgschaften und Sicherheiten dokumentieren
- Zinsen als Betriebsausgabe bei betrieblicher Veranlassung ansetzen
- Tilgungsplan mit der Abschreibungsrate abgleichen
Der Zeitpunkt der Gründung
Die Haltegesellschaft sollte idealerweise vor dem Kaufvertrag gegründet sein, damit sie selbst als Käuferin auftritt und von Anfang an die Vorsteuer aus dem Kauf zieht. Wird sie erst nach dem Kauf gegründet und das Flugzeug anschließend eingebracht, entstehen zusätzliche Fragen zur Bewertung und zur Rückwirkung, die sich mit einer rechtzeitigen Gründung von vornherein vermeiden lassen. Wer eine Umwandlung oder Umstrukturierung plant, sollte diese Reihenfolge frühzeitig mit dem Steuerberater abstimmen, statt sie dem laufenden Tagesgeschäft zu überlassen.
Die Gründung der Haltegesellschaft ist der günstigste und unkomplizierteste Schritt im ganzen Prozess. Sie kostet wenig und eröffnet fast alle Gestaltungsoptionen. Genau deshalb sollte sie am Anfang stehen, nicht als nachträgliche Reparatur.
Steuerliche Organschaft und Flugzeug-Haltegesellschaft
In größeren Konzernstrukturen stellt sich häufig die Frage, ob die Flugzeug-Haltegesellschaft in eine bestehende körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft mit der operativen Gesellschaft einbezogen werden soll. Eine Organschaft führt dazu, dass Gewinne und Verluste zwischen Organträger und Organgesellschaft steuerlich verrechnet werden, was bei einer Haltegesellschaft mit anfänglichen Verlusten aus hoher Abschreibung und Finanzierungskosten attraktiv sein kann. Voraussetzung ist unter anderem ein Gewinnabführungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren, weshalb diese Entscheidung nicht kurzfristig, sondern im Rahmen der Gesamtstruktur getroffen werden sollte.
| Struktur | Verlustverrechnung | Bindungsdauer |
|---|---|---|
| Haltegesellschaft ohne Organschaft | eigener Verlustvortrag der Haltegesellschaft | keine Mindestlaufzeit |
| Haltegesellschaft mit Organschaft | sofortige Verrechnung mit dem Organträger | mindestens fünf Jahre |
Bilanzielle Behandlung bei der Einbringung
Wird ein bereits vorhandenes Flugzeug im Rahmen einer Sachgründung oder Kapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht, muss der Wert des Flugzeugs durch ein Wertgutachten oder zumindest eine belastbare Marktwertermittlung belegt werden, damit die Kapitalaufbringung im Sinne des Gesellschaftsrechts ordnungsgemäß nachgewiesen ist. Diese gesellschaftsrechtliche Anforderung ist von der rein steuerlichen Bewertung mit dem Teilwert zu unterscheiden, wobei sich beide Werte in der Praxis häufig, aber nicht zwangsläufig, decken. Fehlt ein belastbarer Nachweis, drohen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Nachfragen.
Ein Sachverständigengutachten für ein eingebrachtes Flugzeug kostet einen überschaubaren vierstelligen Betrag und erspart im Zweifel eine langwierige Diskussion über den korrekten Einbringungswert, sowohl gegenüber dem Handelsregister als auch gegenüber dem Finanzamt.
Häufige Fragen zur Einbringung
Soll die operative GmbH das Flugzeug kaufen oder eine eigene Gesellschaft?
Meist eine eigene Haltegesellschaft, weil die Vercharterung an die operative Gesellschaft ein steuerpflichtiges Leistungsverhältnis schafft und damit den Vorsteuerabzug trägt.
Was passiert bei einer verdeckten Einlage?
Das Flugzeug wird mit dem Teilwert bewertet und erhöht das Eigenkapital der Gesellschaft. Beim Gesellschafter kann der Vorgang eine Entnahme oder Veräußerung auslösen.
Wie hoch muss die Charterrate an die eigene Gesellschaft sein?
Marktüblich, belegt durch Vergleichsangebote. Ersatzweise gilt der Ansatz von Vollkosten plus angemessenem Gewinnaufschlag.
Darf der Gesellschafter das Flugzeug privat nutzen?
Ja, wenn er dafür ein angemessenes Entgelt zahlt. Ohne Entgelt liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, bewertet nach Fremdvergleich.