Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, aber in Deutschland erbt oder ve
Steuerpflicht nach Wohnsitz, nicht Staatsangehörigkeit

Deutschland knüpft die Erbschaftsteuerpflicht an den Wohnsitz (und bis 2024 auch an die Staatsangehörigkeit). Seit mehreren EuGH-Urteilen kann die Staatsangehörigkeit nicht mehr allein ausschlaggebend sein.
Wer in Deutschland wohnt, zahlt Erbschaftsteuer — egal welchen Pass. Wer nicht in Deutschland wohnt, aber deutsche Immobilien oder andere inländische Vermögenswerte erbt, hat beschränkte Steuerpflicht.
Was gilt für verschiedene Konstellationen
- ✓In Deutschland wohnhafter Ausländer erbt: Unbeschränkte Steuerpflicht (Weltvermögen)
- ✓Im Ausland lebender EU-Bürger erbt deutsches Immobilie: Beschränkte Steuerpflicht
- ✓Im Ausland lebender EU-Bürger kann auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht wählen (günstigere Freibeträge!)
- ✓Doppelbesteuerungsabkommen prüfen
Ausländer und Erbschaft in Deutschland
Bei beschränkter Steuerpflicht nur 2.000 Euro Freibetrag (sehr niedrig!). EU-Bürger können die unbeschränkte Steuerpflicht wählen und normale Freibeträge nutzen.
Sie können keine unbeschränkte Steuerpflicht wählen und haben nur den reduzierten Freibetrag von 2.000 Euro bei beschränkter Pflicht.

Erbschaftsteuer optimal gestalten
Die Erbschaftsteuer lässt sich mit vorausschauender Planung erheblich reduzieren. Wer frühzeitig handelt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und das Familienvermögen effizient übertragen. Entscheidend sind drei Hebel: Freibeträge (alle 10 Jahre erneuerbar), die Wahl der Übertragungsform und die Nutzung begünstigter Vermögensgüter.
- Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Das selbst genutzte Eigenheim kann steuerfrei auf den Ehepartner übergehen, wenn dieser 10 Jahre darin wohnt.
- Betriebsvermögen: Unter Bedingungen bis zu 100 % Befreiung für Unternehmensnachfolgen (§§ 13a, 13b ErbStG).
- 10-Jahres-Strategie: Alle 10 Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden — dreimal 400.000 € = 1,2 Mio. € steuerfrei über 20 Jahre.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026?
Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 €. Enkel (wenn Elternteil vorverstorben): 400.000 €. Enkel: 200.000 €. Eltern/Großeltern: 100.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €. Diese Freibeträge gelten alle 10 Jahre.
Kann man die Erbschaftsteuer durch Schenkungen vermeiden?
Ja, innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Schenkungen nutzen dieselben Freibeträge wie die Erbschaftsteuer und können alle 10 Jahre erneuert werden. Frühzeitige, schrittweise Vermögensübertragung ist eine gängige und legale Strategie.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Der übersteigende Betrag wird nach dem progressiven Tarif des § 19 ErbStG besteuert. Steuerklasse I beginnt bei 7 % (bis 75.000 €) und steigt bis 30 % (ab 26 Mio. €). Ein Steuerberater kann helfen, die Steuerlast legal zu minimieren.