Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Immobilienkauf im Ausland: Steuerregeln für Dubai, USA und Co.

Wer im Ausland Immobilien kauft, ist in Deutschland trotzdem steuerpflichtig. Was bei Dubai (kein DBA), USA (DBA) und anderen Ländern gilt — Miete, Verkauf und Erbschaft.

Immobilienkauf im Ausland: Steuerregeln für Dubai, USA und Co.
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Auslandsimmobilien: Deutschland besteuert trotzdem mit

Wer als in Deutschland steuerpflichtiger Einwohner eine Immobilie im Ausland kauft, ist mit den Mieterträgen und Veräußerungsgewinnen oft auch in Deutschland steuerpflichtig — das Welteinkommensprinzip gilt. Die Frage ist nur: Darf Deutschland tatsächlich besteuern, oder verhindert ein DBA das?

Dubai (VAE): Kein DBA, keine lokale Steuer

AspektDubai-RegelungAuswirkung in Deutschland
Mieterträge DubaiKeine Steuer in DubaiIn DE steuerpflichtig (§21 EStG) — kein DBA zur Entlastung
VeräußerungsgewinnKeine Steuer in DubaiIn DE Spekulationssteuer (< 10 Jahre) oder steuerfrei
ErbschaftKeine ErbSt in DubaiIn DE volle Erbschaftsteuer (kein DBA)
QuellensteuerKeineKeine Anrechnung nötig
Dubai-Mythos: "In Dubai zahlt man keine Steuern" — das gilt für in Dubai ansässige Personen. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland zahlen auf Dubai-Mieteinnahmen volle deutsche Einkommensteuer. Nur wer tatsächlich nach Dubai zieht (Wegzugsbesteuerung beachten!) entgeht der deutschen Steuerpflicht.

USA: DBA vorhanden, aber komplex

Deutschland und die USA haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. Für Immobilien gilt:

  • Mieterträge: USA hat Besteuerungsrecht (Belegenheitsprinzip). Deutschland stellt frei (Progressionsvorbehalt!)
  • Veräußerungsgewinne: USA besteuert primär — Deutschland stellt frei
  • Withholding Tax: USA behält 30 % Quellensteuer ein — reduzierbar auf 15 % mit W-8BEN-Formular

Progressionsvorbehalt: Der versteckte Effekt

Auch wenn Deutschland steuerfreistellt, zählen ausländische Einkünfte für die Berechnung des deutschen Steuersatzes mit. Das erhöht effektiv die Steuer auf andere Einkünfte in Deutschland.

Beispiel: Deutsches Einkommen 50.000 €, USA-Miete (freigestellt) 20.000 €. ESt-Berechnung: 70.000 € × Steuersatz, dann × (50.000/70.000). Ergebnis: Höherer Steuersatz auf das deutsche Einkommen.

Checkliste: Auslandsimmobilie steuerlich richtig behandeln

  • DBA prüfen: Besteuerungsrecht Deutschland oder Ausland?
  • Mieterträge in Anlage AUS (Steuererklärung) eintragen
  • Progressionsvorbehalt berücksichtigen
  • Ausländische Steuern dokumentieren (für Anrechnung/Freistellung)
  • Lokale Steuerberatung im Kaufland für laufende Compliance
  • Erbschaftsteuerfolgen klären (Nachlassplanung)
Muss ich eine ausländische Immobilie in meiner deutschen Steuererklärung angeben?

Ja — immer. Auch wenn die Einkünfte in Deutschland freigestellt sind (DBA), müssen sie in der Anlage AUS angegeben werden (Progressionsvorbehalt). Nicht-Angabe ist Steuerhinterziehung.

Was ist die FIRPTA-Steuer bei US-Immobilienverkauf?

FIRPTA (Foreign Investment in Real Property Tax Act) verlangt, dass der Käufer einer US-Immobilie von einem Ausländer 15 % des Kaufpreises einbehält und ans IRS abführt. Dieser Betrag wird auf die tatsächliche US-Steuer angerechnet.

Kann ich eine Auslandsimmobilie in Deutschland abschreiben?

Ja — wenn die Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind (kein DBA oder DBA mit Anrechnungsmethode), kann die AfA in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden. Bei Freistellungsmethode (wie USA): AfA in Deutschland nicht absetzbar.

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