Wer im Ausland Einkünfte erzielt oder im Ausland lebt und in Deutschland Einkünfte hat, stößt unweigerlich auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Verträge regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat — und wie Doppelbesteuerung vermieden wird.

Was ein DBA regelt und warum es wichtig ist
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der festlegt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Deutschland hat mit über 90 Ländern solche Abkommen abgeschlossen — darunter alle wichtigen Industrieländer. Ohne DBA würden beide Staaten denselben Einkommensbetrag besteuern, was wirtschaftlich unzumutbar wäre.
DBAs folgen meist dem OECD-Musterabkommen und verteilen das Besteuerungsrecht nach Einkunftsart: Arbeitslohn wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert (mit Ausnahmen für Grenzgänger), Dividenden teils im Quellenstaat teils im Ansässigkeitsstaat, Immobilieneinkünfte immer im Belegenheitsstaat, Unternehmensgewinne im Staat der Betriebsstätte.
Freistellungs- vs. Anrechnungsmethode
Es gibt zwei grundlegende Methoden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden: Bei der Freistellungsmethode wird das ausländische Einkommen in Deutschland von der Steuer freigestellt — es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht also den deutschen Steuersatz auf inländische Einkünfte). Bei der Anrechnungsmethode zahlt Deutschland die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer an. Welche Methode gilt, hängt vom jeweiligen DBA und der Einkunftsart ab.
| Einkunftsart | Typisches Besteuerungsrecht | Methode DE |
|---|---|---|
| Immobilieneinkünfte | Belegenheitsstaat | Freistellung (+ Progressionsvorbehalt) |
| Dividenden | Geteilt (15% Quellenland) | Anrechnung |
| Arbeitslohn | Tätigkeitsstaat | Je nach DBA |
| Renten | Ansässigkeitsstaat (meist) | Je nach DBA |
Praktische Beispiele: Frankreich, Österreich, USA
Deutschland-Frankreich: Mieteinnahmen aus einer französischen Immobilie werden nur in Frankreich besteuert, in Deutschland freigestellt (aber Progressionsvorbehalt). Deutschland-USA: Dividenden aus US-Aktien können in den USA mit 15% Quellensteuer belegt werden; in Deutschland werden sie voll besteuert, aber die US-Steuer wird angerechnet. Deutschland-Österreich: Grenzgänger werden im Arbeitsstaat besteuert, aber bei regelmäßigen Heimreisen gelten Sonderregeln.
- ✓ Zutreffendes DBA identifizieren (OECD-Datenbank oder BMF-Übersicht)
- ✓ Freistellungs- oder Anrechnungsmethode für jede Einkunftsart klären
- ✓ Progressionsvorbehalt berechnen: freigestellte Auslandseinkünfte erhöhen deutschen Steuersatz
- ✓ Ansässigkeitsbescheinigung beim deutschen Finanzamt einholen (für ausländische Finanzbehörden)
- ✓ Ausländische Quellensteuer dokumentieren und Anrechnung beantragen