Abschreibungen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Denkmalschutz-Immobilien: Steuervorteile, AfA und worauf Sie achten müssen

Denkmalgeschützte Immobilien bieten eines der attraktivsten Steuergeschenke im deutschen Recht: Wer saniert, kann bis zu 100 % der Sanierungskosten in nur…

Denkmalschutz-Immobilien: Steuervorteile, AfA und worauf Sie achten müssen
Zuletzt aktualisiert:

Denkmalgeschützte Immobilien bieten eines der attraktivsten Steuergeschenke im deutschen Recht: Wer saniert, kann bis zu 100 % der Sanierungskosten in nur 12 Jahren abschreiben. Das ist deutlich besser als die normale Gebäude-AfA von 2–3 % über 33–50 Jahre. Doch es gibt Fallstricke.

Kernvorteil: Sanierungskosten bei denkmalgeschützten Vermietungs-Immobilien: 9 % p.a. in Jahren 1–8, dann 7 % p.a. in Jahren 9–12. Zusammen: 100 % in 12 Jahren (§ 7i EStG). Bei 200.000 € Sanierung: bis zu 18.000 € p.a. Werbungskosten.

Zwei Fälle: Vermieter vs. Selbstnutzer

NutzungRechtsgrundlageAbschreibung
Vermieter§ 7i EStG9 % × 8 Jahre + 7 % × 4 Jahre = 100 %
Selbstnutzer (Eigenheim)§ 10f EStG9 % × 10 Jahre = 90 % als Sonderausgaben
Normale Vermietungs-Immo (kein Denkmal)§ 7 EStG2–3 % p.a. über 33–50 Jahre

Voraussetzungen: Was ist Denkmalschutz?

  • Gebäude steht unter Denkmalschutz (Eintrag in Denkmalliste der Gemeinde/des Landes)
  • Sanierung muss von der Denkmalbehörde genehmigt werden
  • Bescheinigung der Denkmalbehörde über steuerlich begünstigte Maßnahmen einholen
  • Maßnahmen müssen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals dienen
Kritisch: Die Bescheinigung der Denkmalbehörde muss VOR Beginn der Sanierung eingeholt werden. Wer saniert und danach die Bescheinigung beantragt, riskiert die Ablehnung. Das Finanzamt akzeptiert nur vorher bescheinigte Maßnahmen.

Wirtschaftlichkeitsrechnung: Wann lohnt sich Denkmal?

Entscheidend ist das Verhältnis von Kaufpreis (Substanz) zu Sanierungskosten. Je höher der Sanierungsanteil, desto attraktiver der Steuervorteil. Typisch bei Denkmal-Projekten: 40–70 % Sanierungsanteil.

Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, davon Sanierung 240.000 €. Steuersatz 42 %. AfA Jahr 1–8: 9 % × 240.000 = 21.600 € p.a. Steuerersparnis: 21.600 × 42 % = 9.072 € p.a. In 8 Jahren: 72.576 € weniger Steuern – auf 240.000 € Investition.

Risiken und Fallstricke

  • Höherer Kaufpreis als normale Immobilien (Sanierungsaufschlag)
  • Sanierungskosten können überhöht sein (bei Paket-Angeboten prüfen!)
  • Lage und Vermietbarkeit prüfen – AfA nützt nichts ohne Mieter
  • Denkmalbehörde kann Auflagen machen, die Sanierung verteuern
  • Verkauf vor 10 Jahren: Spekulationssteuer auf Gewinn

Checkliste: Denkmal-Immobilie prüfen

  • Denkmalschutz-Bescheinigung vor Kauf anfordern und prüfen
  • Sanierungsplan mit Denkmalbehörde abstimmen
  • Unabhängiges Gutachten über Sanierungskosten einholen
  • Mietpotenzial der Lage prüfen (nicht nur auf Steuervorteil fixieren)
  • Finanzierungsstruktur mit Steuerberater optimieren

Häufige Fragen zu Denkmal-Immobilien

Kann ich eine Denkmal-Immobilie auch selbst nutzen?

Ja – mit § 10f EStG. Als Selbstnutzer können Sie 9 % der Sanierungskosten in 10 Jahren als Sonderausgaben absetzen. Das ist weniger attraktiv als die Vermieter-Variante (§ 7i), aber immer noch erheblich besser als bei normalen Eigenheimen.

Was passiert, wenn die Denkmalbehörde die Bescheinigung verweigert?

Dann entfällt der steuerliche Vorteil komplett. Das ist ein ernstes Risiko bei Selbst-Erwerbern ohne vorherige Abstimmung. Bei professionell aufgesetzten Denkmal-Projekten ist die Bescheinigung in der Regel gesichert – aber immer schriftlich vor dem Kauf bestätigen lassen.

Kann ich Denkmal-AfA und normale Gebäude-AfA kombinieren?

Ja. Für den Gebäudebestand (Kaufpreis minus Grundstücksanteil minus Sanierungskosten) gilt die normale Gebäude-AfA (2–3 %). Für die Sanierungskosten gilt § 7i. Beide Abschreibungen laufen parallel – das ist ein weiterer steuerlicher Vorteil.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
AfA-Abschreibung berechnen Jährliche Steuerersparnis durch Abschreibung
Jetzt berechnen →