Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Arbeitnehmer-Sparzulage: VWL optimal nutzen und staatliche Förderung mitnehmen

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) bringt der Arbeitgeber – die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es obendrauf. Wer hat Anspruch und wie viel gibt es?

Arbeitnehmer-Sparzulage: VWL optimal nutzen und staatliche Förderung mitnehmen
Zuletzt aktualisiert:

VWL und Arbeitnehmer-Sparzulage: Doppelte staatliche Förderung

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) sind ein oft unterschätztes Instrument: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 € pro Monat in einen Sparvertrag ein – und der Staat gibt noch eine Arbeitnehmer-Sparzulage (ASpZ) obendrauf. Das macht bis zu 480 € pro Jahr allein vom Arbeitgeber, plus staatliche Förderung.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

AnlageformASpZ-SatzMax. geförderte VWLMax. ASpZ/Jahr
Bausparvertrag9 %470 €/Jahr43 €
Aktienfonds-Sparplan (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG)20 %400 €/Jahr80 €

Einkommensgrenzen: Wer hat Anspruch?

Die ASpZ ist einkommensabhängig. Wer die Grenze überschreitet, erhält keine staatliche Zulage – kann aber trotzdem VWL vom Arbeitgeber nutzen.

  • Bausparvertrag ASpZ: Zu versteuerndes Einkommen bis 17.900 € (ledig) / 35.800 € (verheiratet)
  • Aktienfonds ASpZ: Zu versteuerndes Einkommen bis 20.000 € (ledig) / 40.000 € (verheiratet)
  • Erhöhung der Grenzen geplant (Regierungsprogramm 2024) – Stand aktiv prüfen

Wie wird die ASpZ beantragt?

  • Im Jahr der Anlage oder danach in der Steuererklärung (Anlage AV)
  • Sparvertrag muss eine 6-jährige Sperrfrist erfüllen (Bausparvertrag/Fondsanteile)
  • Arbeitgeber überweist VWL direkt an Vertragsinstitut (Bank, Bausparkasse)
  • Arbeitnehmer muss nichts Zusätzliches einzahlen (reine Arbeitgeberleistung reicht)

Optimaler Einsatz: VWL + Wohnungsbauprämie kombinieren

Wer VWL in einen Bausparvertrag einzahlt, kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie (WBP) beantragen, wenn er eigene Beiträge ergänzt:

  • WBP: 10 % auf maximal 700 € Beiträge/Jahr (ledig), max. 70 € Prämie
  • Einkommensgrenze WBP: 35.000 € zvE (ledig), 70.000 € (verheiratet)
  • Kombination VWL-Bauspar + WBP = effiziente staatliche Förderung für niedrige/mittlere Einkommen
Tipp für Berufseinsteiger: VWL-Vertrag sofort zu Arbeitsbeginn abschließen. Die 6-Jahres-Sperrfrist läuft ab Vertragsabschluss – nicht ab erster Einzahlung. Früh starten = früh wieder verfügbar.

VWL in Aktienfonds: Besonders attraktiv

Seit 2024 können VWL-Beträge in breit aufgestellte Aktienfonds (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG) angelegt werden. Die ASpZ von 20 % ist deutlich höher als beim Bausparvertrag – und die Renditechancen am Kapitalmarkt sind langfristig besser.

Häufige Fragen zu VWL und ASpZ

Muss mein Arbeitgeber VWL zahlen?

Nein, VWL ist keine gesetzliche Pflicht. Viele Tarifverträge sehen aber VWL-Zahlungen vor. Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) sind z.B. 6,65 € VWL festgelegt.

Kann ich eigene Beiträge zu VWL aufstocken?

Ja. Wenn der Arbeitgeber z.B. nur 20 € VWL zahlt, kannst du selbst weitere 20 € einzahlen (Eigenleistung). Der geförderte Betrag erhöht sich entsprechend.

Was passiert mit VWL, wenn ich den Job wechsle?

Der Vertrag läuft unverändert weiter. Beim neuen Arbeitgeber kannst du die VWL-Zahlungen in den bestehenden Vertrag leiten lassen – oder einen neuen Vertrag abschließen.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Werbungskosten und Rückerstattung berechnen
Jetzt berechnen →