Was sind Vermögenswirksame Leistungen genau?
Vermögenswirksame Leistungen (VL), oft auch VWL abgekürzt, sind ein Gehaltsbestandteil, den dein Arbeitgeber nicht als Bargeld auszahlt, sondern direkt in einen zweckgebundenen Sparvertrag überweist. Die gesetzliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Kombinierst du VL mit einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan, kann der Staat über die Arbeitnehmersparzulage noch einmal draufzahlen – ein Fördertopf, den ein erheblicher Teil der Berechtigten schlicht nicht abruft, weil der Anspruch im Arbeitsvertrag verborgen bleibt und niemand aktiv danach fragt.
Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich bei VL um vollwertigen, steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Vorteil liegt nicht in einer Steuerbefreiung der Zahlung selbst, sondern darin, dass der Betrag automatisch angelegt wird und zusätzlich staatlich gefördert werden kann.
- VL sind Teil des Bruttolohns – voll steuer- und sozialversicherungspflichtig
- Anspruch entsteht meist über Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellen Arbeitsvertrag
- Üblich sind Beträge zwischen 6,65 € und 40 € monatlich, ein gesetzliches Maximum gibt es nicht
- Zusätzlich zur VL-Zahlung kann eine staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzukommen
Die Arbeitnehmersparzulage: So viel gibt der Staat obendrauf
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine echte, steuerfreie Zulage, die das Finanzamt zusätzlich zur VL-Zahlung deines Arbeitgebers auf dein Sparkonto überweist. Die Höhe hängt davon ab, in welche Anlageform die vermögenswirksamen Leistungen fließen.
Bausparvertrag: 9 Prozent Förderung
Fließen deine VL in einen Bausparvertrag oder in die Tilgung eines Baudarlehens, zahlt der Staat 9 Prozent Zulage auf maximal 470 € geförderte Sparsumme im Jahr. Das ergibt eine maximale Sparzulage von 43 € pro Jahr und Person.
Aktienfonds und Wertpapiersparen: 20 Prozent Förderung
Legst du deine VL stattdessen in einen VL-fähigen Aktienfonds oder ETF-Sparplan nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 1a VermBG an, ist die Förderquote mit 20 Prozent deutlich höher. Gefördert werden hier maximal 400 € Sparsumme im Jahr, was einer maximalen Zulage von 80 € entspricht.

| Anlageform | Fördersatz | Max. geförderte Summe/Jahr | Max. Sparzulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bausparvertrag / Bauspardarlehen | 9 % | 470 € | 43 € |
| Aktienfonds- / ETF-Sparplan | 20 % | 400 € | 80 € |
| Beide kombiniert (2 VL-Verträge) | 9 % + 20 % | 870 € | 123 € |
Insider-Tipp: Du bist nicht auf einen einzigen VL-Vertrag beschränkt. Teilst du die Arbeitgeber-VL auf einen Bausparvertrag und einen Aktienfonds-Sparplan auf, schöpfst du beide Fördertöpfe gleichzeitig aus. Bei einem Ehepaar, in dem beide Partner arbeiten und je 2 Verträge führen, sind so bis zu 246 € staatliche Zulage im Jahr möglich – zusätzlich zur Arbeitgeberzahlung.
Einkommensgrenzen: Wer bekommt die Sparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Überschreitest du die Grenze, bekommst du weiterhin die VL-Zahlung deines Arbeitgebers, aber keine staatliche Zulage mehr obendrauf.
- Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € bei Einzelveranlagung
- Zu versteuerndes Einkommen bis 80.000 € bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder Lebenspartnern
- Die Grenze gilt seit der Reform des Vermögensbildungsgesetzes einheitlich für Bausparverträge und für Aktienfonds-Sparpläne
- Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt
Früher galten für Bausparverträge deutlich niedrigere Grenzen als für Aktienfonds-Sparpläne. Durch die Anhebung und Vereinheitlichung sind rechnerisch Millionen zusätzliche Arbeitnehmer förderberechtigt geworden, die vorher knapp über der alten Grenze lagen. Prüfe deinen Anspruch deshalb auch dann neu, wenn du früher einmal abgelehnt wurdest.
Anlageformen im Überblick
Neben Bausparvertrag und Aktienfonds gibt es weitere, seltener genutzte Varianten für vermögenswirksame Leistungen.
Bausparvertrag
Der Klassiker unter den VL-Verträgen. Geeignet für alle, die mittelfristig Wohneigentum planen oder ein bestehendes Baudarlehen tilgen. Die Sparzulage lässt sich mit der Wohnungsbauprämie kombinieren, da beide auf unterschiedlichen Gesetzen beruhen.
Aktienfonds- und ETF-Sparplan
Für alle, die keine kurzfristigen Bauspar-Pläne haben und stattdessen am Kapitalmarkt Vermögen aufbauen wollen. Wichtig: Nicht jeder ETF-Sparplan ist automatisch VL-fähig – der Fonds muss ausdrücklich nach dem Vermögensbildungsgesetz zugelassen sein. Banken kennzeichnen entsprechende Angebote in der Regel klar als "VL-Fonds".
Banksparplan und Genossenschaftsanteile
Wer keine Wertschwankungen möchte, kann VL auch in einen klassischen Banksparplan mit fester Verzinsung einzahlen. Alternativ sind Anteile an Wohnungsbau- oder anderen Genossenschaften förderfähig. Beide Formen bringen deutlich geringere Renditechancen als der Aktienfonds-Sparplan, dafür ohne Kursrisiko.
Vermögensbeteiligung am eigenen Arbeitgeber
Manche Unternehmen bieten Mitarbeitern an, die VL direkt in Belegschaftsaktien oder stille Beteiligungen am eigenen Betrieb umzuwandeln. Das bindet einen Teil des Vermögensaufbaus an den wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers und ist entsprechend risikoreicher als ein breit gestreuter Fonds. Diese Vertragsart unterliegt einer kürzeren Sperrfrist von sechs statt sieben Jahren, dafür solltest du die Klumpenrisiko-Frage vor Vertragsabschluss unbedingt bedenken: Wie stark hängt dein Erspartes vom Schicksal deines eigenen Arbeitgebers ab?
Wie werden Vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Ein häufiges Missverständnis: VL sind kein steuerfreier Bonus. Die Zahlung deines Arbeitgebers gilt als normaler Arbeitslohn und unterliegt der vollen Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen – genauso, als hättest du das Geld ausgezahlt bekommen und selbst angelegt.
Steuerfrei ist ausschließlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage selbst. Sie wird nach Prüfung durch das Finanzamt direkt auf dein Sparkonto überwiesen und taucht in deiner Steuererklärung nicht als zu versteuerndes Einkommen auf.
Im Unterschied dazu ist eine echte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge unter bestimmten Grenzen von Steuern und Sozialabgaben befreit. VL sind deshalb kein Steuersparmodell im engeren Sinn, sondern in erster Linie ein zusätzlicher, geschenkter Vermögensbaustein plus mögliche staatliche Förderung. Wer beide Bausteine geschickt kombiniert, deckt zwei unterschiedliche Ziele gleichzeitig ab: Die betriebliche Altersvorsorge sichert die Rente, die VL bauen kurz- bis mittelfristiges Vermögen auf.
Vermögenswirksame Leistungen beantragen: Schritt für Schritt
- Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen: Steht dir überhaupt ein VL-Anspruch zu, und in welcher Höhe?
- Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft auswählen und einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen
- Vertragsdaten (Institut, IBAN, Vertragsnummer) an die Personal- oder Lohnbuchhaltung deines Arbeitgebers melden
- Arbeitgeber überweist die VL ab dem Folgemonat direkt an das Sparinstitut
- Zur Beantragung der Sparzulage die Anlage VL zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung einreichen
- Bank oder Fondsgesellschaft bescheinigt dem Finanzamt die Sparsumme automatisch – du musst nur die Anlage VL ankreuzen
Sperrfristen und vorzeitige Verfügung
Damit die Sparzulage tatsächlich ausgezahlt wird, muss eine gesetzliche Sperrfrist eingehalten werden. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
- Bausparverträge und Wertpapier-Sparpläne: sieben Jahre Sperrfrist
- Verträge über Vermögensbeteiligungen am eigenen Arbeitgeber: sechs Jahre Sperrfrist
- Vorzeitige Verfügung ohne Verlust der Zulage ist möglich bei Erwerbsunfähigkeit, Tod, Arbeitslosigkeit über ein Jahr oder Verwendung für eine selbst genutzte Immobilie beim Bausparvertrag
- Wird ohne einen dieser Gründe vorzeitig verfügt, entfällt die bereits gezahlte Sparzulage rückwirkend
Rechenbeispiel: Was am Ende wirklich übrig bleibt
Ein alleinstehender Angestellter erhält von seinem Arbeitgeber die tarifübliche VL-Zahlung von 40 € monatlich, macht also 480 € im Jahr. Statt alles in einen einzigen Vertrag zu stecken, teilt er den Betrag auf zwei VL-Verträge auf: 20 € monatlich fließen in einen Bausparvertrag, 20 € monatlich in einen Aktienfonds-Sparplan. Beide Beträge liegen unter den jeweiligen Förderobergrenzen von 470 € und 400 € im Jahr.
| Vertrag | Einzahlung/Jahr | Fördersatz | Sparzulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | 240 € | 9 % | 21,60 € |
| Aktienfonds-Sparplan | 240 € | 20 % | 48,00 € |
| Summe pro Jahr | 480 € | – | 69,60 € |
Über die siebenjährige Sperrfrist des Wertpapier-Sparvertrags gerechnet, kommen so 3.360 € reine Arbeitgeberleistung plus 487,20 € staatliche Sparzulage zusammen – zusammen 3.847,20 €, ohne dass der Angestellte selbst einen Cent eingezahlt hat. Mögliche Kurssteigerungen des Fondsanteils sind darin noch nicht eingerechnet. Legt derselbe Arbeitnehmer zusätzlich eigenes Geld nach, wächst sowohl der Sparbetrag als auch – innerhalb der Förderobergrenzen – die Sparzulage proportional mit.
Typische Fehler im Umgang mit VL
In der Praxis wird ein erheblicher Teil des Fördervolumens nicht abgerufen, weil einige vermeidbare Fehler immer wieder auftreten.
- Anspruch nie geprüft: VL-Klausel im Arbeitsvertrag übersehen oder gar nicht danach gefragt
- Anlage VL in der Steuererklärung vergessen, obwohl der Vertrag längst läuft
- Gesamte VL in einen einzigen Vertrag gesteckt, statt beide Fördersätze zu nutzen
- Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist ohne anerkannten Ausnahmegrund gekündigt
- Nach Gehaltserhöhung nicht erneut geprüft, ob die Einkommensgrenze für die Sparzulage noch eingehalten wird
Vermögenswirksame Leistungen sinnvoll kombinieren

Nutzt du deine VL für einen Bausparvertrag, lässt sich die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie kombinieren, sofern du eigene Beiträge in den Vertrag einzahlst. Beide Förderungen beruhen auf unterschiedlichen Gesetzen und schließen sich nicht gegenseitig aus. Fehlt dir bereits eine Altersvorsorge-Strategie, solltest du VL trotzdem nicht als Ersatz dafür betrachten: Die Beträge sind für den Vermögensaufbau gedacht, nicht primär für die Rente. Wer zusätzlich fürs Alter vorsorgen will, prüft besser separat Riester oder eine Rürup-Rente.
Checkliste: Vermögenswirksame Leistungen optimal nutzen
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf VL-Klausel prüfen, notfalls beim Arbeitgeber aktiv nachfragen
- Zwei VL-Verträge parallel führen, um Bauspar- und Aktienfonds-Förderung gleichzeitig zu nutzen
- Zu versteuerndes Einkommen jährlich mit der aktuellen Förderobergrenze abgleichen
- Anlage VL bei jeder Steuererklärung ausfüllen, auch rückwirkend für bereits abgelaufene Jahre möglich
- Sperrfrist im Kalender vermerken, um keine vorzeitige Verfügung zu riskieren
- Bei Jobwechsel Vertrag einfach weiterlaufen lassen oder beim neuen Arbeitgeber melden
Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Muss mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Nein, es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Der Anspruch ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individueller Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst sind beispielsweise feste VL-Beträge tarifvertraglich festgelegt. Ohne entsprechende Klausel lohnt sich ein aktives Nachfragen bei der Personalabteilung.
Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen selbst aufstocken?
Ja. Zahlt dein Arbeitgeber beispielsweise nur 20 € monatlich, kannst du eigene Beiträge dazulegen, um die geförderten Höchstbeträge von 470 € beziehungsweise 400 € im Jahr voll auszuschöpfen. Die Sparzulage wird dann auf die tatsächlich eingezahlte, geförderte Summe berechnet.
Was passiert mit dem VL-Vertrag bei einem Jobwechsel?
Der Sparvertrag läuft unverändert weiter, die Sperrfrist wird dadurch nicht unterbrochen. Beim neuen Arbeitgeber teilst du einfach die bestehenden Vertragsdaten mit, damit die Zahlungen fortgesetzt werden. Alternativ kannst du zusätzlich einen neuen Vertrag abschließen, solange die geförderten Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
Verfällt die Arbeitnehmersparzulage, wenn ich sie nicht sofort beantrage?
Die Anlage VL kann auch nachträglich im Rahmen der regulären Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer eingereicht werden. Wurde eine Zulage in Vorjahren nicht beantragt, lohnt sich der Blick in alte Steuerbescheide, ob eine rückwirkende Korrektur noch möglich ist.
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen auch ohne staatliche Sparzulage?
Ja, denn selbst ohne Anspruch auf die Zulage bleibt die reine Arbeitgeberzahlung ein Vermögensvorteil, den du sonst nicht bekommen würdest. Wer über der Einkommensgrenze liegt, sollte die VL trotzdem beantragen und in einen renditestarken Aktienfonds-Sparplan lenken, statt auf die Leistung ganz zu verzichten.