Bausparen klingt altmodisch — ist aber 2026 immer noch relevant, besonders in Kombination mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage. Hier lernst du alle steuerlichen Aspekte des Bausparens.
Wohnungsbauprämie 2026: Staatliche Förderung

Wer in einen Bausparvertrag einzahlt, kann vom Staat eine Prämie erhalten:
- Prämie: 10 % auf max. 700 € Einzahlung = 70 €/Jahr (Einzelperson)
- Bei Paaren: 10 % auf max. 1.400 € = 140 €/Jahr
- Einkommensgrenze (2025): 35.000 € zvE (Einzel) / 70.000 € (Paare)
Arbeitnehmer-Sparzulage auf Bausparverträge
Werden VWL (Vermögenswirksame Leistungen) in einen Bausparvertrag eingezahlt:
- Sparzulage: 9 % von max. 470 € = 42,30 €/Jahr
- Einkommensgrenze: 17.900 € zvE (Einzel) / 35.800 € (Paare)
Bauspardarlehen: Steuerlich relevant bei Vermietung
Ein Bauspardarlehen für eine Vermietungsimmobilie? Dann sind die Zinsen als Werbungskosten absetzbar — wie bei jedem anderen Darlehen für Vermietungszwecke auch.
Bausparen und Wohn-Riester kombinieren
Bausparverträge können auch als Riester-geförderte Produkte abgeschlossen werden (Wohn-Riester). Dann gelten die Riester-Zulagen und die Sonderausgaben-Absetzbarkeit bis 2.100 €/Jahr.
Wann lohnt sich Bausparen noch?
Ehrlich gesagt: nur noch für Spezialfälle:
- Geringverdiener, die Wohnungsbauprämie bekommen
- Arbeitnehmer, die VWL auf Bausparvertrag anlegen (Sparzulage)
- Langfristige Zinssicherung wenn Niedrigzinsen erwartet werden (Bauspardarlehen sichert feste Zinsen)
- Wohn-Riester-Kombination für die, die später ein Eigenheim planen

Für alle anderen: ETF-Sparplan, Tagesgeld oder direkte Immobilienfinanzierung ist oft sinnvoller.
Steueroptimierung: Die wichtigsten Stellschrauben
Legale Steueroptimierung bedeutet, alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Die wirksamsten Hebel: Einkommen senken (Werbungskosten, Betriebsausgaben), Einkommen verlagern (zeitlich oder auf Familienmitglieder) und steuerbegünstigte Anlageformen einsetzen.
- Werbungskosten: Homeoffice (6 €/Tag), Fahrtkosten (0,30 €/km), Fortbildung, Arbeitsmittel — alles konsequent erfassen.
- Altersvorsorge: Rürup bis 27.566 € (2025) sofort absetzbar, bAV bis 3.624 € steuerfrei.
- Ehegatten-Splitting: Bei großem Einkommensunterschied bis 8.000 € jährliche Ersparnis.
Bausparen für Freiberufler und Selbstständige: Besonderheiten 2026
Während Arbeitnehmer von Wohnungsbauprämie und VWL-Sparzulage profitieren, sieht es für Freiberufler und Selbstständige anders aus. Sie erhalten weder die Arbeitnehmer-Sparzulage noch können sie auf Vermögenswirksame Leistungen hoffen. Für diese Gruppe ist Bausparen vor allem dann interessant, wenn das zu versteuernde Einkommen unter der Grenze für die Wohnungsbauprämie liegt.
Besonders relevant ist hier die Frage der Zinsen auf Bauspardarlehen. Wer als Selbstständiger eine Immobilie vermietungsweise nutzt und dafür einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, kann die Darlehenszinsen als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei ist es unerheblich, ob das Bauspardarlehen günstiger oder teurer als ein konventionelles Bankdarlehen ist.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Vorteil: Ein Freiberufler mit 55.000 € Jahreseinkommen (nach Ausgaben) hat einen Grenzsteuersatz von etwa 32 %. Er nimmt ein Bauspardarlehen über 150.000 € mit 3,2 % Zinsen (480 €/Jahr) auf. Diese 480 € Zinsen reduzieren sein zu versteuerndes Einkommen, was zu einer Steuerersparnis von etwa 154 € führt (32 % von 480 €). Das klingt bescheiden, addiert sich über 15 Jahre Darlehenslaufzeit aber zu 2.310 € Ersparnis.
Wohnungsbauprämie 2026 im Detail: Berechnung und Antrag
Die Wohnungsbauprämie (§ 10a EStG) wird nicht automatisch gewährt — man muss sie beantragen. Der Antrag erfolgt über die Einkommensteuererklärung mit dem Formular Anlage WB oder über einen Freistellungsauftrag bei der Bank.
Wichtig zu wissen: Die Prämie wird nur gewährt, wenn der Bausparvertrag zumindest sieben Jahre lang bespart wurde. Wer das Geld vorher entnimmt, verliert die Prämie. Das ist ein erheblicher Nachteil gegenüber anderen Sparformen.
Die Einkommensgrenze 2026 wird voraussichtlich leicht erhöht (basierend auf der Inflation). Derzeit liegt sie bei 35.000 € zvE für Einzelpersonen und 70.000 € für Ehepaare. Wer über diese Grenze verdient, kann die Prämie vergessen. Das gilt allerdings nicht für die Arbeitnehmer-Sparzulage, die mit einer separaten (niedrigeren) Grenze arbeitet.
Ein Beispiel: Familie Schmidt verdient zu zweit 72.000 € zvE. Sie liegen damit 2.000 € über der Grenze für die Wohnungsbauprämie und erhalten nichts. Hätten sie nur 70.000 € verdient, hätten sie 140 € Jahresprämie bekommen. Das zeigt, wie hart diese Grenzen wirken.
Riester-Bausparen: Die komplexe Alternative
Wohn-Riester-Bausparverträge sind eine Mischform, die für manche Sparer interessant sein kann. Der Vorteil liegt in der Riester-Förderung (Zulagen und Sonderausgaben-Absetzbarkeit bis 2.100 €/Jahr), kombiniert mit der Zweckbindung zur Immobilienfinanzierung.
Allerdings: Wohn-Riester ist deutlich komplizierter als normales Bausparen. Es gibt Nachzahlungsverpflichtungen beim Ruhestand, wenn man nicht alles in die Immobilie gesteckt hat. Zudem müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Zulagen und Steuerersparnisse nachträglich versteuert werden (für Verträge ab dem 1.1.2023 nach altem Recht).
Für Durchschnittsverdiener mit stabiler Karriere kann Wohn-Riester dennoch lohnend sein. Paare mit jeweils 2.100 € Beitrag bekommen bis zu 822 € Zuschuss pro Jahr (Alterszulage + Kinderzulagen), zusätzlich zur Steuerersparnis.
Rechenbeispiel Wohn-Riester: Ein 35-jähriger Arbeitnehmer (Steuersatz 25 %) spart monatlich 175 € (2.100 €/Jahr) in einen Riester-Bausparvertrag. Er erhält Grundzulage (200 €) + 4 % Steuerabzug (52,50 €) = 252,50 € Förderung bei Eigenaufwand 2.100 €. Das ist eine Förderquote von 12 %, was attraktiv ist. Übers Jahr zusammengezählt wird der Ertrag erheblich.
| Förderform | Maximale Ansparung/Jahr | Prämie/Zuschuss | Einkommensgrenze 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | 700 € (Einzel) | 70 € (10 %) | 35.000 € zvE | § 10a EStG |
| Arbeitnehmer-Sparzulage | 470 € (VWL) | 42,30 € (9 %) | 17.900 € zvE | § 13b EStG |
| Riester-Zuschuss | 2.100 € | 200–300 € + Sonderausgaben | Keine formale Grenze* | § 10a Abs. 1 Nr. 6 EStG |
| Werbungskosten (Vermietung) | Unbegrenzt | Zinsen als Betriebsausgaben | Keine Grenze | § 9 Abs. 1 Nr. 1a EStG |
* Bei Riester gibt es Stufenweise Rückforderung bei hohem Einkommen im Alter (Sonderausgabenabzug).
Zinsen auf Bauspardarlehen: Zeitpunkt der Geltendmachung
Für Vermieter und Selbstständige ist die zeitliche Abgrenzung der Zinsen wichtig. Bauspardarlehen haben oft eine Tilgungsphase von 15 bis 20 Jahren. Die Zinsen werden meist monatlich berechnet und sind zeitnah geltend zu machen.
Besonderheit: Bei manchen Bausparverträgen gibt es eine sogenannte Kontostandszinsen-Phase, in der zunächst auf dem Sparkonto zu günstigen Sätzen angesammelt wird. Danach beginnt die Darlehensphase. Erst ab Darlehensbeginn sind die Zinsen als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzbar.
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkung: Vermieter K. hat Mieteinahmen von 12.000 € pro Jahr. Seine Betriebsausgaben (ohne Darlehenszinsen) betragen 4.000 €. Er nimmt ein Bauspardarlehen auf und zahlt im ersten Jahr 3.200 € Zinsen (bei 150.000 € Darlehenssumme zu 2,13 %). Mit der Zinsabzug reduziert sich sein zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung auf 4.800 € (12.000 – 4.000 – 3.200). Bei 30 % Grenzsteuersatz spart er 960 € Steuern pro Jahr nur durch diese Zinsen.
| Darlehenssumme | Zins 2026 (geschätzt) | Zinsbetrag Jahr 1 | Steuerersparnis (30 %) | Steuerersparnis (42 %) |
|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 2,8 % | 2.800 € | 840 € | 1.176 € |
| 150.000 € | 2,8 % | 4.200 € | 1.260 € | 1.764 € |
| 200.000 € | 2,8 % | 5.600 € | 1.680 € | 2.352 € |
Steuersätze beispielhaft; individuelle Progression beachten.
Häufige Fehler bei Bausparverträgen und Steuer
Viele Sparer machen bei der Behandlung von Bausparverträgen Fehler, die ihnen Steuerermäßigungen kosten. Der häufigste Fehler: Sie geben die Wohnungsbauprämie gar nicht an, weil sie nicht wissen, dass ein Antrag nötig ist. Das ist schade, denn die Prämie wird rückwirkend bis fünf Jahre gewährt.
Ein weiterer Fehler ist die falsche Kategorisierung von Bausparbeiträgen. Viele denken, dass VWL-Beiträge automatisch steuerfrei sind — das stimmt nicht ganz. Sie sind zunächst steuerpflichtig wie normales Einkommen, aber es gibt dann die Sparzulage und potenziell Steuerermäßigung.
Auch bei der Dokumentation passieren Fehler. Wer behauptet, mit einem Bauspardarlehen eine Immobilie zu finanzieren (und damit die Zinsen abzuziehen), muss das nachweisen können. Die Kontoauszüge und Darlehensdokumente müssen aufbewahrt werden.
Häufige Fragen zur Steueroptimierung und Bausparen
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie nachträglich?
Die Wohnungsbauprämie wird über die Einkommensteuererklärung mit Anlage WB beantragt. Die Prämie wird bis fünf Jahre rückwirkend gewährt, wenn man sie übersehen hat. Allerdings muss der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre bespart worden sein. Wer also 2020 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann die Prämien von 2020–2025 (fünf Jahre) noch nachträglich fordern — sofern der Sieben-Jahres-Zeitraum abgelaufen ist.
Verliere ich die Wohnungsbauprämie, wenn ich das Geld vor sieben Jahren abhebe?
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten beim Bausparen
Bausparer können ihre Sparbeiträge in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ermöglicht es Arbeitnehmern, bis zu 470 Euro jährlich in Bausparpläne einzuzahlen und eine staatliche Förderung von bis zu 94 Euro zu erhalten. Dies entspricht einer Sparquote von 20 Prozent auf die eingezahlten Beiträge. Wichtig ist, dass die Gesamteinkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreiten dürfen. Die maximale Einkommensgrenze liegt bei etwa 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Für die Wohnungsbauprämie gelten ähnliche Einkommensgrenzen, allerdings sind diese etwas höher angesetzt. Diese Förderungen machen Bausparen auch 2026 zu einer attraktiven Sparform.
Bausparen und Vermögensaufbau im Alter
Als langfristige Sparform bietet das Bausparen erhebliche Vorteile für die Altersvorsorge. Die Zinsen und Prämien fließen direkt in den Aufbau von Wohneigentum oder als Sparkapital. Besonders interessant ist die Kombination mehrerer Bausparpläne zur Optimierung der staatlichen Zuschüsse. Viele Sparer nutzen die zinsfreie Phase des Darlehens für Investitionen. Die Tilgungsphase beginnt flexibel, was finanzielle Planungssicherheit bietet.
| Förderart | Maximalbeitrag | Zuschuss | Einkommensgrenze |
|---|---|---|---|
| Wohnungsbauprämie | 700 Euro/Jahr | 140 Euro (20%) | 35.900 Euro |
| Arbeitnehmer-Sparzulage | 470 Euro/Jahr | 94 Euro (20%) | 17.900 Euro |
Kann ich mehrere Bausparpläne kombinieren?
Ja, die Kombination mehrerer Bausparpläne ist sinnvoll, um die maximalen staatlichen Förderungen zu nutzen. Jeder Plan kann separat die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. Dies erfordert jedoch eine genaue Planung bezüglich der Einkommensgrenzen und Auszahlungszeitpunkte.
Wann verfallen die Förderprämien?
Die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage verfallen nicht automatisch. Sie bleiben auf dem Bausparkonto, solange dieses besteht. Jedoch müssen sie innerhalb von sieben Jahren nach Zuteilung des Darlehens für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden, sonst droht eine Rückforderung mit Zinsen.