Der Jahreswechsel ist die letzte Chance, Steuern für 2026 zu gestalten. Viele legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung haben eine harte Deadline: den 31. Dezember. Was Sie bis dahin erledigt haben sollten – eine praxisnahe Checkliste.
Ausgaben vorziehen: Was Sie noch dieses Jahr zahlen sollten
Werbungskosten und Betriebsausgaben
- Fachliteratur, Fachzeitschriften für 2027 jetzt abonnieren/kaufen
- Berufskleidung, Arbeitsmittel, Büromaterial
- Fortbildungskosten noch dieses Jahr buchen und zahlen
- Steuerberaterhonorare für Jahresabschluss vorauszahlen
- IT-Hardware bis 800 € netto (GWG) noch 2026 kaufen → Sofortabschreibung

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
- Kirchensteuer: Wer aus der Kirche austritt, spart ab nächstem Jahr
- Handwerkerleistungen: Rechnungen bis Jahresende zahlen (20 % Steuerbonus bis 1.200 €)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reinigung, Gartenpflege rechtzeitig abrechnen lassen
- Krankenversicherung: Beiträge für 2027 jetzt vorauszahlen (bis 2,5-faches)
- Spenden: Statt Januar lieber noch im Dezember überweisen
Altersvorsorge: Maximale Einzahlung vor Jahresende
- Rürup-/Basisrente: 2026 Beitrag bis 29.344 € (Singles) vollständig einzahlen
- Riester: Mindestbetrag einzahlen (4 % des Vorjahreseinkommen minus Zulagen)
- bAV: Jahresmaximum ausnutzen (4 % der BBG West = 3.624 € p.a.)
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Wer 2027 investieren will, kann den IAB noch 2026 geltend machen – bis zu 50 % des geplanten Investitionsbetrags (max. 200.000 € IAB). Das senkt den diesjährigen Gewinn erheblich.
Verluste realisieren: Tax Loss Harvesting

- Depotpositionen mit Verlust vor Jahresende verkaufen
- Verluste mit realisierten Gewinnen des Jahres verrechnen
- Verlusttopf optimieren: Aktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar
Freistellungsauftrag prüfen und anpassen
- Höchstbetrag 1.000 € (Singles) / 2.000 € (Paare) optimal aufteilen
- Bei mehreren Banken: Aufteilung optimieren (zu viel bei einer, zu wenig bei anderer)
- Für Kinder: NV-Bescheinigung oder Freistellungsauftrag stellen
Steuerklasse: Letzter Wechsel für 2026
Wer die Steuerklasse noch für 2026 wechseln will (z.B. wegen Elterngeld, Kurzarbeit oder ALG I), muss das vor dem 31. Dezember beim Finanzamt beantragen. Der Wechsel wirkt für die verbleibenden Monate.
Häufige Fragen zur Jahresend-Steuergestaltung

Was bringt es, Ausgaben vorzuziehen – ich zahle doch trotzdem?
Der Vorteil ist der Zinseffekt: Steuern, die erst 2028 fällig werden (nach Steuererklärung 2027), können Sie bis dahin anlegen. Außerdem: Wenn Ihr Steuersatz in 2026 höher ist als 2027 (z.B. wegen geringerem Einkommen), sparen die Ausgaben in 2026 mehr Steuern.
Kann ich Einnahmen in das nächste Jahr verschieben?
Als Selbständiger ja – Rechnungen erst im Januar schreiben oder Zahlungen verzögern. Als Arbeitnehmer kaum möglich (Gehalt fließt monatlich). Bei Bonuszahlungen: manchmal kann mit dem Arbeitgeber eine Zahlung im Januar vereinbart werden.
Was passiert, wenn ich die Jahresfrist vergesse?
Verpasste Jahresende-Optimierungen können in den meisten Fällen nicht nachgeholt werden. Der IAB kann rückwirkend gewährt werden, wenn die Investition in den Folgejahren stattfindet – aber der Steuervorteil verlagert sich. Handwerkerleistungen ohne Zahlung bis 31.12. werden erst im Folgejahr anerkannt.