Welteinkommensprinzip: Deutschland besteuert Welteinkommen
Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG) – das bedeutet: das gesamte weltweite Einkommen wird in Deutschland besteuert, nicht nur das deutsche.

Wann endet die deutsche Steuerpflicht?
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nur, wenn beides aufgegeben wird:
- Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland (Einwohnermeldeamt)
- Tatsächliches Verlassen Deutschlands
- Kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Deutschland (keine 183+ Tage/Jahr)
- Keine weiteren deutschen Einkünfte (sonst: beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG)
183-Tage-Regel in Doppelbesteuerungsabkommen
Viele DBAs enthalten eine 183-Tage-Klausel für Arbeitnehmer: Wer in einem anderen Land weniger als 183 Tage arbeitet und die weiteren Bedingungen erfüllt (Arbeitgeber im Heimatland, keine Betriebsstätte im Einsatzland), bleibt im Heimatland steuerpflichtig.

| Aufenthalt im Ausland | Steuerpflicht |
|---|---|
| Unter 183 Tage + DE Wohnsitz behalten | Weiterhin Deutschland (unbeschränkt) |
| Über 183 Tage + DE Wohnsitz aufgegeben | Zielland (ggf. DBA-Freistellung DE) |
| Wohnsitz DE + Wohnsitz Ausland | Ansässigkeitsregel DBA entscheidet |
Doppelwohnsitz: Tiebreaker-Regel im DBA
Hat jemand in zwei Ländern einen Wohnsitz, bestimmt das DBA, wo er ansässig ist:
- Ständige Wohnstätte (dauerhaft verfügbares Heim)
- Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie, soziale Bindungen)
- Gewöhnlicher Aufenthalt (wo mehr Tage verbracht)
- Staatsangehörigkeit
- Verständigungsverfahren der Finanzbehörden
FAQ: Steuerpflicht Ausland
Ja. Unbeschränkte Steuerpflicht erfasst das Welteinkommen. Ausländische Renten werden nach den DBA-Regeln zwischen DE und dem Rentenland aufgeteilt. Das DBA bestimmt, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht.
Wenn jemand nach Deutschland wegzieht und in einem Niedrigsteuerland ansässig wird, aber noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen – für 10 Jahre nach dem Wegzug.

Nicht direkt beim Finanzamt – aber du musst dich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Das Finanzamt wird automatisch informiert. Außerdem empfiehlt sich eine schriftliche Mitteilung an das Finanzamt mit Wegzugsdatum und neuer Auslandsadresse.