Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuern im ersten Jahr der Selbstständigkeit: Der komplette Leitfaden

Gewerbeanmeldung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Vorauszahlungen, Umsatzsteuer — was Selbstständige im ersten Jahr alles beachten müssen.

Steuern im ersten Jahr der Selbstständigkeit: Der komplette Leitfaden
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Gewerbeanmeldung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Vorauszahlungen, Umsatzsteuer

Das erste Jahr ist das kritischste

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit lernen die meisten Gründer die Steuer kennen — leider oft schmerzhaft. Das Finanzamt fragt nach einer Schätzung der Einnahmen und legt Vorauszahlungen fest. Wer zu wenig zurücklegt, hat im zweiten Jahr ein Problem.

Daher die goldene Regel: Lege sofort 30–35% jeder Einnahme auf einem separaten Konto zurück. Das deckt Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer ab.

To-Do-Liste für das erste Jahr

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (7–20 Euro) — auch Freiberufler melden sich beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
  2. Entscheidung Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung (Umsatzsteuer)
  3. Buchhaltung einrichten — EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), kein Kaufmann also keine Bilanz nötig
  4. Separates Geschäftskonto eröffnen
  5. 30–35% aller Einnahmen zurücklegen für Steuern
  6. Vorauszahlungen zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. zahlen
  7. Steuererklärung zum 31.07. des Folgejahres abgeben (mit Berater bis 28.02.)

Kleinunternehmerregelung: Sinnvoll oder nicht?

Als Kleinunternehmer (Umsatz unter 22.000 Euro im Startjahr, unter 50.000 Euro im Folgejahr) zahlst du keine Umsatzsteuer — stellst also Rechnungen ohne MwSt. Das ist einfach, hat aber Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer aus Betriebsausgaben zurückfordern.

Für B2C-Geschäfte (Endkunden) oft sinnvoll. Für B2B (Unternehmenskunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind) lieber Regelbesteuerung wählen — der Netto-Betrag ist identisch und du sparst dir die Vorsteuer-Nachteile.

Absetzbare Gründungskosten (oft vergessen)

  • Gewerbeanmeldungsgebühr
  • Kosten für Website und Domain
  • Erstausstattung Büro (Schreibtisch, Laptop etc.)
  • Fachliteratur und Weiterbildung
  • Steuerberaterkosten für die Gründung
  • Visitenkarten, Briefpapier, Logo-Design
  • Erste Werbemaßnahmen und Anzeigen
  • Rechtliche Beratung (Gesellschaftsvertrag, AGB)
Wichtig: Achtung Gewerbesteuer: Wer ein Gewerbe betreibt (kein Freiberufler), zahlt ab 24.500 Euro Gewinn Gewerbesteuer. Die Freibetragsgrenze gilt nur für natürliche Personen — nicht für UG oder GmbH.
Tipp: Steuersoftware wie WISO Steuer, Taxfix oder smartsteuer kostet 20–50 Euro und spart im ersten Jahr 200–500 Euro Steuerberatergebühren für einfache EÜR-Fälle. Bei komplexeren Fällen lohnt sich der Steuerberater ab ca. 50.000 Euro Jahresumsatz.

Erstes Selbstständigen-Jahr: Fragen

Muss ich sofort Gewerbesteuer zahlen?

Erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn. Im ersten Jahr bleiben die meisten darunter.

Was passiert, wenn ich die Vorauszahlungen nicht zahle?

Das Finanzamt erhebt 1,8% Nachzahlungszinsen pro Jahr (0,15% pro Monat). Und: Beim nächsten Mal werden die Vorauszahlungen höher angesetzt.

Kann ich rückwirkend in die Regelbesteuerung wechseln?

Nein — der Wechsel ist nur für zukünftige Umsätze möglich, und die Option zur Regelbesteuerung bindet für 5 Jahre.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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