Gewerbeanmeldung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Vorauszahlungen, Umsatzsteuer —
Das erste Jahr ist das kritischste

Im ersten Jahr der Selbstständigkeit lernen die meisten Gründer die Steuer kennen — leider oft schmerzhaft. Das Finanzamt fragt nach einer Schätzung der Einnahmen und legt Vorauszahlungen fest. Wer zu wenig zurücklegt, hat im zweiten Jahr ein Problem.
Daher die goldene Regel: Lege sofort 30–35% jeder Einnahme auf einem separaten Konto zurück. Das deckt Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer ab.
To-Do-Liste für das erste Jahr
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (7–20 Euro) — auch Freiberufler melden sich beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)
- Entscheidung Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung (Umsatzsteuer)
- Buchhaltung einrichten — EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), kein Kaufmann also keine Bilanz nötig
- Separates Geschäftskonto eröffnen
- 30–35% aller Einnahmen zurücklegen für Steuern
- Vorauszahlungen zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. zahlen
- Steuererklärung zum 31.07. des Folgejahres abgeben (mit Berater bis 28.02.)
Kleinunternehmerregelung: Sinnvoll oder nicht?
Als Kleinunternehmer (Umsatz unter 22.000 Euro im Startjahr, unter 50.000 Euro im Folgejahr) zahlst du keine Umsatzsteuer — stellst also Rechnungen ohne MwSt. Das ist einfach, hat aber Nachteile: Du kannst keine Vorsteuer aus Betriebsausgaben zurückfordern.
Für B2C-Geschäfte (Endkunden) oft sinnvoll. Für B2B (Unternehmenskunden, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind) lieber Regelbesteuerung wählen — der Netto-Betrag ist identisch und du sparst dir die Vorsteuer-Nachteile.

Absetzbare Gründungskosten (oft vergessen)
- ✓Gewerbeanmeldungsgebühr
- ✓Kosten für Website und Domain
- ✓Erstausstattung Büro (Schreibtisch, Laptop etc.)
- ✓Fachliteratur und Weiterbildung
- ✓Steuerberaterkosten für die Gründung
- ✓Visitenkarten, Briefpapier, Logo-Design
- ✓Erste Werbemaßnahmen und Anzeigen
- ✓Rechtliche Beratung (Gesellschaftsvertrag, AGB)
Erstes Selbstständigen-Jahr: Fragen
Erst ab 24.500 Euro Jahresgewinn. Im ersten Jahr bleiben die meisten darunter.
Das Finanzamt erhebt 1,8% Nachzahlungszinsen pro Jahr (0,15% pro Monat). Und: Beim nächsten Mal werden die Vorauszahlungen höher angesetzt.
Nein — der Wechsel ist nur für zukünftige Umsätze möglich, und die Option zur Regelbesteuerung bindet für 5 Jahre.
