Mit dem IAB können Selbstständige und KMU Investitionskosten schon vor dem Kauf
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) erlaubt es, geplante Investitionen steuerlich bis zu 3 Jahre vor dem tatsächlichen Kauf abzusetzen. Das verlagert die Steuerlast in die Zukunft und erhöht den Cash-Flow jetzt.
50% der geplanten Anschaffungskosten können als IAB abgezogen werden — maximal 200.000 Euro IAB gesamt. Das entspricht einer Investition von bis zu 400.000 Euro Anschaffungskosten.
Zusammenspiel mit Sonderabschreibung
Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung kommt obendrauf: die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG von bis zu 20% der Anschaffungskosten (abzüglich aufgelöstem IAB). In Summe können im Investitionsjahr über 70% der Kosten abgeschrieben werden.
Beispiel: Maschine für 50.000 Euro. IAB: 25.000 Euro (schon im Vorjahr abgezogen). Im Kaufjahr: Sonderabschreibung 20% × 25.000 (reduzierte Basis) = 5.000 Euro + lineare AfA 5.000 Euro. Insgesamt über 2 Jahre: 35.000 Euro von 50.000 Euro abgesetzt.

Voraussetzungen für den IAB
- ✓Betrieb muss aktiv sein (kein Privatvermögen)
- ✓Gewinn im Jahr des IAB darf nicht mehr als 200.000 Euro betragen (EÜR) bzw. bestimmte Bilanzgrenzen
- ✓Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen
- ✓Das Wirtschaftsgut muss mindestens 1 Jahr nach Anschaffung zu mehr als 90% betrieblich genutzt werden
- ✓Kein IAB für Pkw, die privat genutzt werden
IAB: Häufige Fragen
Ja — gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter sind ebenfalls IAB-fähig.
Ja — der Gesamtbetrag aller IABs darf 200.000 Euro nicht übersteigen.

Unterschreitung der 90%-Betriebsnutzung oder Verkauf innerhalb des ersten Jahres: IAB muss rückwirkend aufgelöst werden.