Arbeitnehmer · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Jobticket und Fahrtkostenzuschuss: Steuerfrei oder nicht?

Das Jobticket ist seit 2023 steuerfrei — wenn es der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlt. Die Regeln erklärt.

Jobticket und Fahrtkostenzuschuss: Steuerfrei oder nicht?
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Jobticket seit 2023: Die neue Steuerfreiheit erklärt

Seit dem 1. Januar 2023 hat sich die steuerliche Behandlung von Jobtickets grundlegend verändert. Das Jobticket — ein von Arbeitgebern zur Verfügung gestelltes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) — ist nun unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei. Diese Änderung wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und betrifft Millionen von deutschen Arbeitnehmern. Die Steuerfreiheit gilt für alle Formen von Jobtickets, einschließlich des populären Deutschlandtickets im Wert von 49 Euro monatlich (Studierende zahlen 58 Euro). Diese Neuregelung stellt eine deutliche Verbesserung für Pendler dar und fördert gleichzeitig die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Die Rechtsgrundlage für diese Steuerbefreiung findet sich in § 3 Abs. 1a Einkommensteuergesetz (EStG). Dieser Paragraf legt fest, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Arbeitnehmers mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs nicht zum Einkommen des Arbeiters oder Angestellten hinzugerechnet werden. Dies bedeutet praktisch, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Jobticket gewähren kann, ohne dass dieses als geldwerter Vorteil besteuert werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nutzung ausschließlich für den ÖPNV erfolgt und das Ticket nicht zweckentfremdet wird.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

Damit ein Jobticket tatsächlich steuerfrei sein kann, müssen mehrere strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung lautet: Das Jobticket muss der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewähren. Dies ist ein entscheidender Punkt, den viele Arbeitnehmer missverstehen. Wird das Jobticket durch eine Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung genannt) finanziert, fällt es zwar nicht unter die Einkommensteuer, unterliegt aber vollständig den Sozialversicherungsbeiträgen — also Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. In solchen Fällen ist die steuerliche Freistellung praktisch wertlos, weil der Arbeitnehmer trotzdem deutlich höhere Abzüge erleidet.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung ist die ausschließliche Verwendung für den ÖPNV. Das bedeutet, dass das Ticket nicht für Privatfahrten mit dem eigenen Auto, für Taxifahrten oder für Fernverkehrsmittel wie die Deutsche Bahn im Fernbereich verwendet werden darf. Das Jobticket muss sich auf regionale oder städtische Verkehrsmittel beschränken. Bei einem Deutschlandticket besteht allerdings eine Ausnahme: Dieses Ticket ermöglicht zwar bundesweit die Nutzung von Regionalzügen und Bussen, genießt aber trotzdem den vollen Steuerfreiheitsstatus.

Zusätzlich muss das Jobticket von dem Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar beschafft werden. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hingegen einfach einen Geldbetrag auszahlt, damit dieser sich selbst ein Ticket kauft, handelt es sich um einen steuerpflichtigen Zuschuss. Der Unterschied zwischen direkter und indirekter Bereitstellung ist daher entscheidend: Nur wenn der Arbeitgeber das Ticket tatsächlich beschafft oder die Kosten trägt, liegt eine steuerfreie Leistung vor.

Jobticket mit Entgeltumwandlung: Die versteckte Kostenfalle

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern sogenannte Entgeltumwandlungsmodelle an. Dabei einigt sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer darauf, dass dieser einen Teil seines Bruttogehalts in die Bezahlung des Jobtickets umleitet. Auf den ersten Blick scheint dies vorteilhaft zu sein, denn das Jobticket ist zwar steuerfrei nach § 3 EStG, aber — und das ist der große Haken — es unterliegt weiterhin dem vollen Sozialversicherungsbeitrag. Das bedeutet konkret:

  • Der Arbeitnehmer zahlt weiterhin Krankenversicherungsbeiträge (durchschnittlich 14,6 Prozent)
  • Der Arbeitnehmer zahlt Rentenversicherungsbeiträge (18,6 Prozent)
  • Der Arbeitnehmer zahlt Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent)
  • Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20,85 Prozent)

Betrachten wir ein konkretes Zahlenbeispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro entscheidet sich für ein Jobticket im Wert von 49 Euro pro Monat über Entgeltumwandlung. Sein neues Bruttogehalt beträgt nun 2.951 Euro (3.000 Euro minus 49 Euro). Die Einsparung bei der Einkommensteuer beträgt etwa 12 Euro (bei Steuersatz von circa 24 Prozent). Gleichzeitig müssen aber Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von etwa 18 Euro (49 Euro multipliziert mit dem durchschnittlichen Sozialversicherungssatz von 36,7 Prozent) gezahlt werden. Der Arbeitnehmer verliert also netto etwa 6 Euro. Hinzu kommt, dass seine Rentenbeiträge sinken, was sich negativ auf die zukünftige Rente auswirkt.

Aus diesem Grund sollten Arbeitnehmer bei der Wahl zwischen einem Jobticket als zusätzliche Leistung und einer Entgeltumwandlung sehr sorgfältig abwägen. Die beste Variante ist immer, dass der Arbeitgeber das Jobticket vollständig zusätzlich zum Gehalt bezahlt, ohne dass der Arbeitnehmer eine Gehaltsreduzierung hinnehmen muss.

Fahrtkostenzuschuss als Alternative: Steuern und Grenzen

Neben dem Jobticket gibt es auch die Möglichkeit eines allgemeinen Fahrtkostenzuschusses, den der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewährt. Diese Variante ist deutlich weniger großzügig besteuert als das Jobticket. Nach § 3 Nr. 32 EStG ist ein Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers steuerfrei, allerdings nur bis zu 0,03 Euro pro Kilometer für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Zur Verdeutlichung ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer lebt 25 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt. Der monatliche Fahrtkostenzuschuss beträgt maximal 25 km multipliziert mit 22 Arbeitstagen multipliziert mit 0,03 Euro, was eine steuerfreie Summe von 16,50 Euro pro Monat ergibt. Alles, was darüber hinausgeht, wird als geldwerter Vorteil besteuert. Dies zeigt deutlich, dass diese Regelung nur für besonders kurze Wegstrecken relevant ist und in der Praxis meist nicht ausreichend ist.

Wichtig: Diese 0,03-Euro-Regelung ist eine klassische Förderung von Pendlern mit kurzen Wegen. Sie berücksichtigt nur die Entfernung, nicht die tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmer für sein Verkehrsmittel. Ein Arbeitnehmer, der mit dem Auto pendelt und höhere Kosten hat, erhält daher oft deutlich weniger erstattet, als ihm tatsächlich entsteht. Das Jobticket ist in dieser Hinsicht für Pendler, die den ÖPNV nutzen, oft die bessere Lösung.

Rechenbeispiel: Jobticket versus Fahrtkostenzuschuss

Um die Unterschiede praktisch zu veranschaulichen, betrachten wir zwei konkrete Szenarien: In Szenario 1 arbeitet Herr Mueller in Frankfurt und wohnt in Offenbach, etwa 20 Kilometer entfernt. Sein Arbeitgeber bietet ihm ein Job

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