Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenze 25.000 € und Vorteile

Ab 2025 gilt die erhöhte Kleinunternehmergrenze von 25.000 € Umsatz. Wann die Regelung gilt und wann nicht.

Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Grenze 25.000 € und Vorteile
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Die Kleinunternehmerregelung befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht und spart erheblichen Verwaltungsaufwand — ab 2026 gilt eine neue, deutlich höhere Umsatzgrenze von 25.000 Euro. Was du jetzt wissen musst.

Die neue Grenze ab 2026: 25.000 Euro Vorjahresumsatz

Durch die Umsetzung der EU-KMU-Richtlinie gilt ab 1. Januar 2025 in Deutschland eine neue Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung: 25.000 Euro im Vorjahr (statt bisher 22.000 Euro). Für das laufende Jahr gilt eine Prognose-Grenze von 100.000 Euro. Wer im Vorjahr unter 25.000 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleiben wird, darf die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Neu 2025: Überschreitet ein Unternehmer die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, endet die Kleinunternehmerregelung sofort mit dem Überschreiten — nicht erst im nächsten Jahr. Ab diesem Zeitpunkt muss auf alle weiteren Umsätze sofort Umsatzsteuer aufgeschlagen und abgeführt werden.

Was die Regelung konkret bedeutet

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und keine USt ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug darfst du auch keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen geltend machen. Das ist der klassische Nachteil: Wer viele vorsteuerbelastete Betriebsmittel kauft (z.B. Equipment, Software), verzichtet auf die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer.

KriteriumKleinunternehmerRegelbesteuerung
Umsatzsteuer auf AusgangsrechnungenKeine19% oder 7%
VorsteuerabzugNicht möglichVollständig möglich
USt-VoranmeldungNicht erforderlichMonatlich oder quartalsweise
Jahresumsatzgrenze (Vorjahr)25.000 € (ab 2025)Keine Grenze
Laufendes Jahr PrognoseUnter 100.000 €Keine Grenze

Wann Kleinunternehmer sinnvoll ist — und wann nicht

Sinnvoll ist die Kleinunternehmerregelung vor allem für Unternehmer, die überwiegend an Privatkunden verkaufen. Privatkunden können keine Vorsteuer ziehen — für sie ist eine Rechnung ohne USt günstiger. Beispiele: Freelancer (Redaktion, Design, Coaching) mit Privatkundengeschäft, Handwerker mit Endkunden, Online-Shops mit Privatkundenfokus.

Nicht sinnvoll ist sie, wenn: Du viele B2B-Kunden hast (die können Vorsteuer ziehen und bevorzugen Rechnungen mit USt), wenn du hohe Investitionen planst (Vorsteuer aus Anschaffungen verloren), oder wenn du schnelles Wachstum erwartest (Statuswechsel im laufenden Jahr möglich).

Verzicht auf die Regelung: Wann lohnt sich das?

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren (§ 19 Abs. 2 UStG). Diese Entscheidung bindet dich für 5 Jahre. Sinnvoll ist das, wenn du im ersten Jahr hohe Anschaffungen planst (z.B. Equipment für 20.000 €) und die 19% Vorsteuer (3.800 €) zurückbekommen willst. Der Verzicht muss dem Finanzamt gegenüber erklärt werden.

  • Vorjahresumsatz unter 25.000 €? Dann Kleinunternehmerregelung möglich
  • Auf Rechnungen den Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" eintragen
  • 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr im Blick behalten — Überschreiten beendet die Regelung sofort
  • Bei hohen geplanten Investitionen: Verzicht auf die Regelung prüfen
  • Jahressteuererklärung mit Anlage EÜR trotzdem abgeben
Wichtig: Wer fälschlicherweise Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweist (obwohl er Kleinunternehmer ist), schuldet diese Steuer dem Finanzamt — auch wenn er sie nicht abführen wollte. Rechnungen als Kleinunternehmer immer ohne Umsatzsteuerausweis und mit dem gesetzlichen Hinweis ausstellen.
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