Unternehmer zahlen Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen – aber sie bekommen die Umsatzsteuer aus ihren Einkäufen als Vorsteuer erstattet. Das nennt sich Vorsteuerabzug und ist eines der wichtigsten Grundprinzipien des Umsatzsteuerrechts. Wer die Regeln kennt, optimiert seinen Cashflow erheblich.
Umsatzsteuer, die Ihre Kunden an Sie zahlen = Umsatzsteuer → führen Sie ans Finanzamt ab.
Saldo: nur die Differenz fließt zum Finanzamt (oder zurück).
Wer darf Vorsteuer abziehen?
- Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer (Regelbesteuerer)
- Unternehmer mit gemischten Umsätzen (anteilig für steuerpflichtige Umsätze)
- GmbHs, Aktiengesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler (sofern USt-pflichtig)

Kein Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer (§ 19 UStG), für steuerfreie Umsätze (z.B. Ärzte, Versicherungsvertreter), für private Verwendung.
Anforderungen an eine vorsteuer-fähige Rechnung
Eine Rechnung berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält:
- Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
- Steuernummer ODER Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Leistungsbeschreibung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Nettoentgelt und Steuerbetrag getrennt ausgewiesen
- Anzuwendender Steuersatz (7% oder 19%)
Umsatzsteuer-Voranmeldung: Wann und wie?
| Unternehmensgröße | Voranmeldung | Frist |
|---|---|---|
| USt-Schuld im Vorjahr > 7.500 € | Monatlich | 10. des Folgemonats |
| USt-Schuld 1.000 – 7.500 € | Quartalsweise | 10. des Folgequartals |
| USt-Schuld unter 1.000 € | Nur Jahreserklärung | 31. Juli des Folgejahres |
Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Gemischte Nutzung
Wenn Sie ein Fahrzeug oder ein Gerät zu 70% betrieblich und 30% privat nutzen, können Sie nur 70% der Vorsteuer abziehen. Die private Nutzung ist kein Vorsteueranlass.
Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Wenn Sie eine Anlage (z.B. Gebäude) kaufen und sich die Nutzungsquote in den nächsten 10 Jahren (bei Grundstücken) oder 5 Jahren (andere Wirtschaftsgüter) ändert, muss der Vorsteuerabzug korrigiert werden.
FAQ: Vorsteuer
Ja. Für EU-Länder gibt es das Vorsteuer-Vergütungsverfahren (Antrag über das Bundeszentralamt für Steuern bis 30. September des Folgejahres). Für Nicht-EU-Länder gelten bilaterale Abkommen.
Das Finanzamt fordert die Vorsteuer zurück und erhebt Zinsen (1,8% p.a.). Holen Sie sofort eine korrigierte Rechnung vom Lieferanten und korrigieren Sie die Voranmeldung.
Wenn Ihre Vorsteuern die abgeführte Umsatzsteuer übersteigen – z.B. bei hohen Investitionen in einem Startjahr oder bei Exportumsätzen (0% USt, aber 19% Vorsteuer). Das Finanzamt erstattet den Überschuss nach Prüfung.

Mehr für Selbständige und Gründer im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung § 19 UStG und zur EÜR-Erstellung.