Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Steuern beim Immobilienkauf: Die vollständige Checkliste 2026

Ein Immobilienkauf ist die größte Investition im Leben der meisten Menschen — und steuerlich eine komplexe Angelegenheit.

Steuern beim Immobilienkauf: Die vollständige Checkliste 2026
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Ein Immobilienkauf ist die größte Investition im Leben der meisten Menschen — und steuerlich eine komplexe Angelegenheit. Von der Grunderwerbsteuer über die Abschreibung bis zur späteren Besteuerung des Verkaufsgewinns: Diese vollständige Checkliste erklärt alle Steueraspekte beim Immobilienkauf.

1. Grunderwerbsteuer: Der erste große Steuerposten

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf an und variiert je Bundesland:

BundeslandGrESt-SatzBei 400.000 € Kaufpreis
Bayern3,5 %14.000 €
Sachsen3,5 %14.000 €
Hamburg4,5 %18.000 €
Hessen, Berlin, Saarland6 %24.000 €
NRW, Thüringen, Schleswig-H.6,5 %26.000 €
GrESt sparen: Wer Inventar (Küche, Einbauschränke) separat im Kaufvertrag auflistet, zahlt darauf keine Grunderwerbsteuer. Bis zu 15 % des Kaufpreises können so "ausgelagert" werden — aber alles muss marktüblich bewertet sein.

2. Kaufnebenkosten: Was du noch einplanen musst

  • Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5 % (s.o.)
  • Notar und Grundbuch: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises
  • Maklercourtage: 3,57 % (Käufer trägt maximal 50 % der Provision)
  • Insgesamt: 5–12 % Kaufnebenkosten

3. Abschreibung (AfA) für Vermieter

Wer die Immobilie vermietet, kann den Gebäudewert (nicht Grundstück!) abschreiben:

  • Gebäude vor 1925: 2,5 % pro Jahr (40 Jahre)
  • Gebäude ab 1925: 2 % pro Jahr (50 Jahre)
  • Neubau ab 2023: 3 % pro Jahr (33 Jahre)
  • Denkmalschutz-Sonder-AfA: 9 % in ersten 8 Jahren, 7 % in Jahren 9–12

Grundstücksanteil ermitteln: Notwendig für die korrekte AfA-Basis. Nutze die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums oder einen Sachverständigen.

4. Selbst genutzte Immobilie: Keine AfA, aber Steuerfreiheit

Wer die Immobilie selbst nutzt, kann keine AfA absetzen. Dafür ist ein späterer Verkauf nach nur 3 Jahren Selbstnutzung komplett steuerfrei — unabhängig von der 10-Jahres-Regel.

5. Spekulationssteuer beim Verkauf

  • Vermietete Immobilie: Verkaufsgewinn ist steuerpflichtig, wenn die Haltedauer unter 10 Jahren liegt (§ 23 EStG)
  • Selbst genutzt: Steuerfrei bei Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und in den 2 Jahren davor
  • Gewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Nebenkosten minus Restbuchwert (nach AfA)
AfA-Falle beim Verkauf: Vermieter müssen aufpassen: Die abgeschriebenen Beträge erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf, weil der Buchwert sinkt. Je mehr AfA, desto höher der spätere Veräußerungsgewinn.

6. Finanzierungszinsen: Nur für Vermieter absetzbar

Zinsen für das Hypothekendarlehen sind nur absetzbar, wenn die Immobilie vermietet wird. Für selbst genutzte Immobilien gilt kein Zinsabzug.

Checkliste: Steuerlich vorbereitet zum Immobilienkauf

  • Grunderwerbsteuer nach Bundesland berechnen
  • Kaufnebenkosten gesamt einplanen (8–12 %)
  • Inventar im Kaufvertrag separat ausweisen (GrESt sparen)
  • Grundstücksanteil für AfA-Berechnung festhalten
  • Nutzungsart entscheiden: Eigennutzung vs. Vermietung vs. Mischnutzung
  • Bei Vermietung: Werbungskosten ab erstem Tag dokumentieren
  • Finanzierungsvertrag: Zinsen separat ausweisen lassen
  • 10-Jahres-Frist im Kalender markieren
SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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