Immobilien in der Familienstiftung
Immobilien spielen oft eine zentrale Rolle in Familienstiftungen, da sie nicht nur einen erheblichen Vermögenswert darstellen, sondern auch langfristig stabile Erträge liefern können. Die Verwaltung und Besteuerung von Immobilien innerhalb einer Familienstiftung erfordert jedoch spezielle Kenntnisse und eine gute Planung.

Verwaltung von Immobilienvermögen
Die Verwaltung von Immobilien, die in eine Familienstiftung eingebracht wurden, unterliegt strengen Regeln und erfordert eine aktive Betreuung durch den Stiftungsvorstand. Dieser ist verantwortlich für die Pflege, Instandhaltung und eventuelle Weiterentwicklung der Immobilien. Ziel ist es, den Wert der Immobilien zu erhalten oder sogar zu steigern, um so die Erträge für die Begünstigten zu maximieren.
Wichtig: Immobilien in einer Familienstiftung müssen so verwaltet werden, dass sie den langfristigen Zielen der Stiftung und den Interessen der Begünstigten entsprechen.
Steuerliche Begünstigungen bei der Übertragung
Die Einbringung von Immobilien in eine Familienstiftung kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerbefreiungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG) oder dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) geltend gemacht werden. Dies ist besonders bei der Übertragung von großen Immobilienportfolios interessant, da hier erhebliche Steuern eingespart werden können.
- Bewertung der Immobilien nach dem Bewertungsgesetz
- Nutzung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen
- Langfristige Vermögensplanung zur Reduzierung der Steuerlast
Die steuerlichen Vorteile können erheblich sein, wenn sie gut geplant und umgesetzt werden. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen.
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