Familienstiftung als Erbersatz: Das Konzept
Eine Familienstiftung übernimmt Vermögen dauerhaft — nicht für eine Person, sondern für eine Familie über Generationen. Das Vermögen "erbt" sich nicht mehr von Person zu Person, sondern bleibt in der Stiftung. Das spart Erbschaftsteuer — aber löst eine andere Steuer aus: die Erbersatzsteuer.

Erbersatzsteuer: Was ist das?
Da Stiftungsvermögen nie vererbt wird, würde die Erbschaftsteuer dauerhaft entfallen. Das Steuerrecht gleicht das aus: Alle 30 Jahre wird die Erbersatzsteuer erhoben — so als ob das Stiftungsvermögen an zwei Kinder vererbt worden wäre.
| Merkmal | Erbersatzsteuer |
|---|---|
| Fälligkeit | Alle 30 Jahre |
| Freibetrag | 2 × 400.000 € = 800.000 € (fiktive zwei Kinder) |
| Steuersatz | Wie Erbschaft Steuerklasse I (7–30 %) |
| Berechnung | Stiftungsvermögen minus Freibeträge × Steuersatz |
Wann lohnt sich die Familienstiftung trotzdem?
Bei großen Vermögen ist die Familienstiftung oft günstiger als die normale Erbfolge:

Steuerliche Behandlung der Familienstiftung laufend
| Steuerart | Familienstiftung |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % auf Einkünfte (keine Steuerbefreiung!) |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf KSt |
| Gewerbesteuer | Wenn gewerblich tätig (Immobilien-Holding oft steuerfrei) |
| Ausschüttungen an Begünstigte | Kapitalertragsteuer 25 % oder ESt (Einkunftsart je nach Satzung) |
Checkliste: Familienstiftung gründen
- Stiftungszweck definieren: Förderung der Familie (nicht gemeinnützig)
- Mindestkapital: kein gesetzliches Minimum, aber mind. 100.000 €–200.000 € empfohlen
- Stiftungsgeschäft notariell beurkunden
- Anerkennung durch Stiftungsbehörde des Bundeslands
- Schenkungsteuer bei Erstausstattung beachten (Freibeträge nutzen)
- Steuerberater mit Stiftungs-Expertise zwingend einschalten
Nein — Stiftungsvermögen ist dauerhaft gebunden. Eine Auflösung ist theoretisch möglich, aber steuerlich nachteilig (volle Erbschaft- oder Schenkungsteuer). Die Stiftung ist ein Instrument für lange Planungshorizonte.

Gemeinnützige Stiftung: Steuerbefreiung von KSt und GewSt, Spenden absetzbar — aber Vermögen muss für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden (kein privater Nutzen). Familienstiftung: Kein Gemeinnützigkeitsstatus, aber privater Nutzen für die Familie erlaubt.
Typisch: 3–6 Monate. Stiftungsgeschäft → Anerkennung durch Behörde → Finanzamt-Registrierung → Eröffnung Konto. Je nach Bundesland und Komplexität variiert die Dauer erheblich.