Kapitalanlagen · 8 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Anlage KAP 2026 ausfüllen: Schritt für Schritt + häufige Fehler vermeiden

Anlage KAP 2026 Schritt für Schritt: Wer muss sie abgeben? Ausländische Aktien, Freistellungsauftrag überschritten, Verlustbescheinigung — alle Fälle erklärt. Typische Fehler vermeiden.

Anlage KAP 2026 ausfüllen: Schritt für Schritt + häufige Fehler vermeiden
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Wann brauche ich die Anlage KAP wirklich?

Die Anlage KAP ist das zentrale Formular für die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland. Gemäß § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) müssen alle Einkünfte angegeben werden – hierzu gehören auch Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Anlage KAP wird notwendig, wenn Sie Kapitalerträge erzielen, die nicht vollständig durch einen inländischen Kreditinstitut besteuert wurden oder wenn besondere Situationen vorliegen, die einer detaillierten Aufschlüsselung bedürfen.

Besonders wichtig ist die Anlage KAP bei ausländischen Brokern wie Interactive Brokers (IBKR), Trade Republic, Revolut oder eToro. Diese Plattformen führen keine deutschen Kapitalertragsteuern ein und melden Ihre Erträge nicht automatisch an das Finanzamt. Sie sind daher selbst verantwortlich für die korrekte Angabe aller Kapitalerträge. Konkret heißt das: Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne müssen vollständig in der Anlage KAP dokumentiert werden.

Ein weiterer wichtiger Fall ist, wenn Sie bei mehreren Banken oder Brokern Konten haben und Verluste brokerübergreifend verrechnen möchten. Nach § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG können Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden. Die Anlage KAP ermöglicht es dem Finanzamt, diese Verlustverrechnung nachzuvollziehen und korrekt zu verarbeiten.

Die vier Teile der Anlage KAP verstehen

Die Anlage KAP gliedert sich in vier Hauptteile, die jeweils unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen erfassen. Diese Struktur folgt dem Konzept der getrennten Veranlagung nach § 20 EStG und ermöglicht es, alle relevanten Einnahmen systematisch zu dokumentieren.

Teil 1: Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst die klassischen Kapitalerträge wie Zinsen aus Sparkonten und Anleihen, Dividenden aus Aktien sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Hier werden sowohl Brutto- als auch Netto-Beträge angegeben, sofern bereits Steuern einbehalten wurden.

Teil 2: Ausländische Kapitalerträge ist der entscheidende Bereich für Kunden ausländischer Broker. Hier dokumentieren Sie alle Erträge, auf die weder deutsche Kapitalertragsteuer noch Solidaritätszuschlag eingezogen wurde. Dies betrifft typischerweise 100 % Ihrer Einkünfte bei ausländischen Anbietern. Der Steuersatz für diese Erträge wird später bei der Einkommensteuerveranlagung ermittelt.

Teil 3: Erhöhung des Gewerbevermögens ist relevant, wenn Sie geschäftsmäßig mit Wertpapieren handeln. Dies ist eine seltene Situation für Privatanleger, die typischerweise nicht zutrifft.

Teil 4: Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben ermöglicht es, berechtigte Kosten geltend zu machen. Hierzu zählen Kontoführungsgebühren (bei ausländischen Brokern oft 0 Euro), Maklergebühren bei Wertpapierverkäufen und Beratungskosten. Nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten – dieser wird automatisch angerechnet, falls keine höheren Werbungskosten vorliegen.

Schritt-für-Schritt: So füllen Sie die Anlage KAP aus

Das Ausfüllen der Anlage KAP erfordert Sorgfalt und Genauigkeit. Beginnen Sie mit der Sammlung aller relevanten Belege. Für jeden Broker und jede Bank benötigen Sie eine Jahresübersicht oder einen Kontoauszug, der alle Kapitalerträge dokumentiert. Bei deutschen Banken erhalten Sie einen Steuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 EStG mit den bereits einbehaltenen Steuern. Bei ausländischen Brokern müssen Sie die Beträge selbst aus den Kontoauszügen ermitteln.

Grunddaten eintragen: Füllen Sie zunächst die persönlichen Daten aus – Name, Steuernummer und Geburtsdatum. Diese Informationen verknüpfen die Anlage KAP mit Ihrer Steuererklärung.

Einkünfte dokumentieren: Tragen Sie alle Kapitalerträge chronologisch oder nach Broker sortiert ein. Bei ausländischen Quellen ist die Währungsumrechnung wichtig – nutzen Sie den Umrechnungskurs des Tages, an dem die Einnahme zugeflossen ist (nach § 1 Abs. 2 der Außensteuerverordnung – AStV).

Praktisches Rechenbeispiel 1 – Ausländischer Broker: Sie halten ETFs bei Interactive Brokers und erhalten im Jahr 2026 insgesamt 450 US-Dollar Dividenden. Der durchschnittliche Wechselkurs für das Jahr 2026 liegt bei 1 USD = 0,95 Euro. Die Dividende in Euro beträgt somit 450 × 0,95 = 427,50 Euro. Dieser Betrag wird vollständig in Teil 2 der Anlage KAP unter „Ausländische Kapitalerträge" eingetragen. Da keinerlei Steuern einbehalten wurden, geben Sie als Steuerbetrag 0 Euro an.

Verluste verrechnen: Falls Sie bei mehreren Brokern tätig sind und Verluste haben, dokumentieren Sie diese separat. Beispiel: Bei Broker A haben Sie einen Gewinn von 1.500 Euro, bei Broker B einen Verlust von 800 Euro. Nach § 20 Abs. 6 EStG können Sie den Verlust vom Gewinn abziehen und erhalten einen Nettobetrag von 700 Euro, der zu versteuern ist.

Kapitalerträge von ausländischen Brokern korrekt erfassen

Die Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Brokern unterliegt besonderen Regeln. Gemäß § 20 Abs. 1 EStG werden diese Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und dem deutschen Steuersystem unterworfen – unabhängig davon, wo die Broker ihren Sitz haben. Das bedeutet praktisch: Sie zahlen in Deutschland Einkommensteuer, auch wenn kein ausländischer Broker deutsche Steuern eingezogen hat.

Ein häufiges Problem ist die fehlende Dokumentation. Viele Broker stellen keine formalen Steuerbescheinigungen aus. Hier hilft ein strukturierter Ansatz: Exportieren Sie regelmäßig (monatlich oder quartalsweise) Ihre Transaktionsberichte als CSV oder PDF-Datei und archivieren Sie diese. Diese Dateien dienen später als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Das Finanzamt kann gemäß § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) verlangen, dass Sie Unterlagen vorlegen, die Ihre Angaben belegen.

Eine spezielle Situation liegt vor, wenn Sie bei ausländischen Brokern Kapitalertragsteuer in dem jeweiligen Land zahlen. Viele europäische Länder erheben Quellensteuer auf Dividenden – typischerweise zwischen 15 % und 30 %. Diese können Sie in Deutschland nach § 26 Abs. 1 EStG als Auslandsteuer anrechnen lassen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Tragen Sie solche Beträge getrennt ein, damit das Finanzamt die Anrechnung durchführen kann.

Bei Brokern wie Trade Republic oder eToro, die sich zwar in der EU befinden, aber teilweise unterschiedliche Steuerbehandlungen praktizieren, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Prüfen Sie vor allem bei Kryptowährungen-Börsen und unkonventionellen Anbietern, ob und wie diese überhaupt zur Steueranmeldung verpflichtet sind. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie nicht sicher sind, ist es konservativer, alle Erträge in der Anlage KAP vollständig anzugeben.

Praktische Rechenbeispiele und Steuerbelastung

Die konkrete Steuerbelastung auf Kapitalerträge hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Für nicht-veranlagte Erträge (sogenannte Sparerträge) gilt ein Steuersatz von 26,375 % bestehend aus 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag. Allerdings können ausländische Erträge nach Ihrer individuellen Einkommensteuerveranlagung günstiger besteuert werden.

Rechenbeispiel 2 – Mehrere Broker mit Gewinnen und Verlusten: Sie haben folgende Situation:

  • Deutsche Bank (mit Steuerbescheinigung): Dividenden 800 Euro, bereits 211 Euro Kapitalertragsteuer einbehalten
  • Interactive Brokers: Dividenden 1.200 Euro, keine Steuer eingezogen
  • Trade Republic: Kursgewinne 500 Euro, keine Steuer eingezogen; Kursverluste -300 Euro
  • Einzelne Wertpapierverkaufsgebühren: 45 Euro

Im Teil 1 der Anlage KAP tragen Sie die Deutsche Bank mit Bruttobetrag 800 Euro ein, Steuerbetrag 211 Euro. Im Teil 2 tragen Sie die ausländischen Broker ein: 1.200 Euro von Interactive Brokers + 200 Euro Netto von Trade Republic (500 − 300) = 1.400 Euro. Die Werbungskosten von 45 Euro müssen gegen den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro aufgerechnet werden, was keinen Unterschied macht, da Sie nicht über 1.000 Euro kommen.

Gesamte zu versteuernde Kapitalerträge: 800 + 1.400 = 2.200 Euro brutto. Wenn Sie sich in der Einkommensteuerveranlagung befinden, wird dieser Betrag in Ihr zu versteuerndes Einkommen eingerechnet und mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 20 % bis 45 % (Spitzensatz) multipliziert. Der bereits einbehaltene Betrag von 211 Euro wird angerechnet. Bei einem angenommenen Gesamtsteuersatz von 35 % hätte Ihr Gesamtsteuerbetrag 770 Euro betragen, Sie zahlen also 770 − 211 = 559 Euro nach.

Rechenbeispiel 3 – Mit Quellensteuer aus dem Ausland: Sie erhalten 600 Euro Dividenden von einer französischen Aktie über Interactive Brokers. Frankreich besteuert diese mit 30 % Quellensteuer. Sie zahlen zunächst 180 Euro französische Steuer, erhalten also 420 Euro aufs Konto. In der Anlage KAP tragen Sie 600 Euro als Ertrag ein und 180 Euro als ausländische Quellensteuer getrennt aus. Das Finanzamt rechnet die 180 Euro nach § 26 EStG gegen Ihre deutsche Einkommensteuerveranlagung an.

Häufige Fragen zur Anlage KAP

Wer muss die Anlage KAP abgeben?

Die Anlage KAP ist verpflichtend, wenn: (1) Sie ausländische Kapitalerträge haben (kein automatischer Einbehalt), (2) Ihr Freistellungsauftrag überschritten wurde und trotzdem zu viel Steuer einbehalten wurde, (3) Sie Günstigerprüfung beantragen möchten (Grenzsteuersatz unter 25%), (4) Sie eine Verlustbescheinigung einer Bank beilegen wollen, oder (5) Sie dem Finanzamt kirchensteuerpflichtige Kapitalerträge melden müssen.

Was passiert, wenn ich die Anlage KAP vergesse?

Für inländische Kapitalerträge, bei denen die Bank die Abgeltungsteuer bereits einbehalten hat, gibt es keine Pflicht zur Abgabe. Das Finanzamt bekommt diese automatisch gemeldet. Bei ausländischen Erträgen ohne automatischen Einbehalt gilt jedoch Meldepflicht — das Finanzamt erhält über das DAC7-System (seit 2023) automatisch Informationen von Plattformen wie Airbnb, eToro, PayPal etc.

Kann ich mit der Anlage KAP gezahlte Steuern zurückbekommen?

Ja, über die Günstigerprüfung (Zeile 4 Anlage KAP): Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt (Rentner, Geringverdiener), werden Kapitalerträge zum günstigeren persönlichen Satz besteuert und Sie erhalten die Differenz erstattet. Bei 10.000 € Kapitalerträgen und 15% persönlichem Steuersatz: Erstattung von ~1.037 € (25% - 15% auf 10.000 € minus Sparerpauschbetrag).

SteuernSparen.one Redaktion

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