Crowdinvesting und P2P-Lending: Steuerlicher Überblick
Immobilien-Crowdinvesting (über Plattformen wie Exporo, Bergfürst, Engel & Völkers Digital Invest) und P2P-Lending (Mintos, Bondora, Auxmoney) erfreuen sich großer Beliebtheit. Aber die steuerliche Behandlung ist komplex – und wird von vielen Anlegern unterschätzt.

Zinseinkünfte: Was ist steuerpflichtig?
- Reguläre Zinszahlungen aus Crowdinvesting
- Bonuszinsen, Cashback-Zahlungen
- Zinsen bei Rückkaufgarantie (werden als Zinseinkünfte behandelt)
- Sekundärmarkt-Gewinne (Kauf unter Nennwert = Stückzinsen)
Ausländische Plattformen: Eigenverantwortliche Versteuerung
Das ist die häufigste Falle: Plattformen wie Mintos (Lettland), Bondora (Estland), Peerberry (Ukraine/Lettland) führen keine Abgeltungsteuer ab. Der Anleger muss die Einkünfte selbst in der Steuererklärung angeben – in der Anlage KAP.
| Plattform | Land | KAPiSt-Abführung DE | Meldepflicht Anleger |
|---|---|---|---|
| Exporo | Deutschland | Teilweise | Ja, Anlage KAP |
| Mintos | Lettland | Nein | Ja, Anlage KAP |
| Bondora | Estland | Nein | Ja, Anlage KAP |
| Auxmoney | Deutschland | Ja | Ggf. Kontrolle |
Verluste: Verrechnung im Crowdinvesting

Kreditausfälle bei P2P-Plattformen sind Verluste aus Kapitalvermögen – aber nur eingeschränkt verrechenbar. Seit 2020 gibt es den separaten Verlustverrechnungstopf für „Ausfall von Kapitalforderungen" (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG, max. 20.000 € p.a.).
Jahressteuerausweis und Dokumentation
- Jahressteuerausweis aller Plattformen herunterladen (meist im Januar für Vorjahr)
- Auch Rückkaufgarantie-Zahlungen als Zinsen erfassen
- Ausfälle und Abschreibungen dokumentieren
- Umrechnungskurs für nicht-EUR-Erträge (EZB-Kurs am Zufluss-Tag)
FAQ: Crowdinvesting Steuer
Ja, immer. Ausländische Plattformen melden zwar an ihre nationalen Behörden (DAC7 ab 2023), aber keine automatische Abführung an das deutsche Finanzamt. Du trägst die Zinsen in Anlage KAP ein – mit dem vollen Betrag als „Kapitalerträge, für die kein KAPiSt einbehalten wurde".

Ein Totalausfall ist grundsätzlich ein Verlust aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 6 EStG, begrenzt auf 20.000 €). Sobald die Insolvenz endgültig ist (kein Rückfluss mehr realistisch), kann der Verlust geltend gemacht werden. Unbedingt Unterlagen aufbewahren.
Ja. Der Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € zusammen veranlagt) gilt für alle Kapitalerträge inkl. Crowdinvesting-Zinsen. Du musst einen Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Plattform stellen – möglich ist das aber nur bei deutschen Plattformen.