Kapitalerträge bis 1.000 EUR (Singles) bzw. 2.000 EUR (Paare) sind steuerfrei. Wer keinen Freistellungsauftrag stellt, zahlt trotzdem 25% Abgeltungsteuer – und muss sich das Geld über die Steuererklärung zurückholen. Das geht einfacher.
Sparerpauschbetrag 2026

| Steuerpflichtiger | Betrag |
|---|---|
| Einzelperson | 1.000 EUR/Jahr |
| Zusammenveranlagte Eheleute | 2.000 EUR/Jahr |
Freistellungsauftrag bei mehreren Banken
Sie können den Freistellungsauftrag auf beliebig viele Banken aufteilen – solange die Gesamtsumme den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt. Das Bundeszentralamt für Steuern überwacht die Summen zentral.
Beispiel: Optimal verteilt
| Bank | Freistellungsauftrag | Erwartete Erträge |
|---|---|---|
| Direktbank (ETF-Depot) | 600 EUR | 620 EUR Dividenden |
| Sparkasse (Tagesgeld) | 250 EUR | 240 EUR Zinsen |
| Fondssparplan-Anbieter | 150 EUR | 140 EUR Ausschüttungen |
| Gesamt | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
Wann Sie keinen Freistellungsauftrag brauchen
- Thesaurierende ETFs: Keine Ausschüttungen, Steuer erst beim Verkauf (Vorabpauschale gilt aber!)
- Rentenkonten: Erträge in bAV oder Rürup sind nicht kapitalertragsteuerpflichtig
- Steuerfreie Zinsen: Konten im Ausland (aber: trotzdem angeben!)
Vorabpauschale: Was Sie 2026 wissen müssen

Auch thesaurierende ETFs (die Gewinne nicht ausschütten) unterliegen der Vorabpauschale. Sie wird jährlich fällig und berechnet sich aus dem Basiszins × ETF-Wert. Der Freistellungsauftrag deckt auch die Vorabpauschale ab.
| ETF-Typ | Steuer auf Ausschüttung | Vorabpauschale |
|---|---|---|
| Ausschüttend | 25% Abgeltungsteuer | Nein (bereits besteuert) |
| Thesaurierend | Nein | Jährlich (Basiszins × Fondswert) |
NV-Bescheinigung: Für Geringverdiener
Wer unter dem Grundfreibetrag verdient (11.784 EUR 2026), kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Damit werden Kapitalerträge komplett ohne Steuer ausgezahlt – auch über 1.000 EUR hinaus.
Checkliste: Freistellungsauftrag optimieren
- Alle Depots und Bankkonten auflisten
- Erwartete Kapitalerträge pro Konto schätzen
- FSA entsprechend aufteilen (Summe max. 1.000/2.000 EUR)
- Bei Ehepaaren: gemeinsamer FSA (2.000 EUR) statt getrennt (je 1.000 EUR)
- Jahresende: Prüfen ob FSA ausgeschöpft wurde – ggf. Tagesgeld ummschichten
- Vergangene Jahre prüfen: Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über KAP-Anlage zurückholen

Das Bundeszentralamt prüft die Summen. Bei Überschreitung werden die zu viel steuerfrei gestellten Erträge nachträglich besteuert und eine Strafe kann drohen.
Nein. Der FSA gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung für das laufende Kalenderjahr. Zu viel gezahlte Steuer aus Vorjahren holen Sie über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurück.