Spekulationssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Krypto Steuern Deutschland 2026: Bitcoin, Ethereum, DeFi richtig versteuern

Krypto & Steuern 2026: Spekulationsfrist 1 Jahr (steuerfreie Gewinne), Mining = Gewerbeeinkünfte, DeFi/Staking = sonstige Einkünfte. Was ist steuerpflichtig? Alle Regeln.

Krypto Steuern Deutschland 2026: Bitcoin, Ethereum, DeFi richtig versteuern
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Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Die steuerliche Behandlung hat sich durch BMF-Schreiben und aktuelle Rechtsprechung 2024/2025 konkretisiert.

Die 1-Jahres-Frist

Wer Kryptowährungen länger als 1 Jahr hält und dann verkauft, erzielt steuerfreie Gewinne (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Die frühere Regelung mit 10-Jahres-Frist bei Staking-Coins wurde durch BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 aufgehoben — alle Kryptos haben nur 1 Jahr Haltefrist.

Wichtig: Die Frist gilt pro Coin-Einheit (FIFO-Methode). Bitcoin 01.01.2023 gekauft, Bitcoin 02.01.2024 verkauft → steuerfrei. Bitcoin 01.12.2023 gekauft, Bitcoin 01.01.2024 verkauft → steuerpflichtig.

Steuerpflichtige Ereignisse

  • Verkauf: Crypto gegen Euro (Haltefrist unter 1 Jahr)
  • Tausch: BTC gegen ETH gilt als Verkauf von BTC + Kauf von ETH
  • NFT-Verkauf: Wie andere Kryptowährungen, 1 Jahr Haltefrist
  • Staking-Rewards: Entstehung = Einnahmen aus sonstigen Leistungen § 22 Nr. 3 EStG; späterer Verkauf = neue 1-Jahres-Frist ab Zufluss
  • Mining: Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit wenn professionell
  • Lending / DeFi: Zinsen = sonstige Einkünfte; Liquiditätspools komplex

Nicht steuerpflichtig: Kauf mit Euro, Übertragung zwischen eigenen Wallets

Berechnung des Gewinns: FIFO-Methode

Das BMF-Schreiben 2022 akzeptiert die FIFO-Methode (First In, First Out). Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.
Rechenbeispiel:
Jan 2023: 1 BTC für 25.000 €
Jun 2023: 1 BTC für 30.000 €
Okt 2023: Verkauf 1 BTC für 35.000 €
FIFO: Verkauf des Jan-BTC → Gewinn 35.000 − 25.000 = 10.000 € (steuerpflichtig)

Freigrenze 600 € und Verlustverrechnung

Alle privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) zusammen: Freigrenze 600 €. Verluste aus Krypto können nur mit § 23-Gewinnen verrechnet werden (nicht mit Aktiengewinnen, nicht mit normalen Einkünften).

Dokumentationspflicht

Nachweispflicht liegt beim Steuerpflichtigen. Empfehlung:

  • Export aller Transaktionen von Börsen (Coinbase, Binance, Kraken)
  • Wallet-zu-Wallet-Transfers dokumentieren
  • Crypto-Steuersoftware (Cointracking.info, Accointing, Koinly)

Bei Nicht-Nachweisbarkeit kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen (§ 162 AO).

Staking und Mining im Detail

Staking-Rewards sind nach aktuellem BMF-Schreiben sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zum Zeitpunkt des Zuflusses. Freigrenze: 256 € / Jahr für sonstige Einkünfte.

Mining gilt als gewerblich wenn systematisch betrieben. Hardware absetzbar als Betriebsausgabe, Strom abzugsfähig.

FAQ

Was bei mehreren Exchanges ohne API?
CSV-Exporte herunterladen, in Steuersoftware importieren. Ohne lückenlose Dokumentation droht Schätzung.

Gilt der persönliche Steuersatz oder Abgeltungsteuer?
Persönlicher Steuersatz (bis 45 %). § 23 EStG-Gewinne unterliegen NICHT der Abgeltungsteuer.

Airdrops steuerpflichtig?
Umstritten. Nach BMF 2022: Airdrops bei denen keine Gegenleistung erbracht wird = steuerneutral beim Zufluss; späterer Verkauf hat neue 1-Jahres-Frist.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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