Solaranlage auf dem Dach — was lässt sich abschreiben, was ist steuerfrei, und w
Steuerliche Grundlage für Photovoltaik

Seit 2023 sind Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohnhäusern (auf Gewerbeobjekten bis 15 kWp pro Wohneinheit) komplett einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Das gilt auch rückwirkend ab 2022 für laufende Anlagen.
Gleichzeitig gilt seit 2023 für Lieferung und Installation von PV-Anlagen ein Umsatzsteuersatz von 0% — der sogenannte Nullsteuersatz. Das bedeutet: PV-Anlagen sind günstiger geworden, und die früher komplizierte Vorsteuer-Kleinunternehmer-Frage ist für viele weggefallen.
Wer profitiert von der PV-Steuerbefreiung?
- ✓Privathaushalte mit PV-Anlage auf Wohnhaus bis 30 kWp
- ✓Anlagen auf Garagen, Carports, Nebengebäuden (max. 30 kWp gesamt)
- ✓Balkonkraftwerke (auch diese sind ertragssteuerfrei)
- ✓Bereits bestehende Anlagen — rückwirkend ab 01.01.2022
Was ist mit größeren Anlagen oder Gewerbe?
Über 30 kWp oder auf gewerblichen Immobilien gilt die Steuerbefreiung nicht. Hier gelten weiterhin die normalen Regeln: PV-Anlage als Betriebsanlage abschreiben (lineare AfA über 20 Jahre, 5% p.a.), Strom-Einnahmen als Betriebseinnahmen erfassen.

Auch Speichersysteme (Batterien) können als Betriebsvermögen abgeschrieben werden. Bei Gewerbe empfiehlt sich eine GmbH-Struktur für Solarparks.
Was du bei Deiner PV-Anlage tun solltest
- Leistung der Anlage prüfen: Bis 30 kWp? → Steuerbefreiung gilt
- Ggf. bestehende Kleinunternehmerregelung aufgeben (nicht mehr nötig)
- Einkommensteuer: Kein EÜR mehr für die Anlage erforderlich
- Einspeisevertrag mit Netzbetreiber prüfen
- Betriebskosten (Wartung, Versicherung) weiterhin als Hauskosten dokumentieren
- Bei Verkauf des Hauses: PV-Anlage im Kaufvertrag separat bewerten
PV und Steuer 2026
Für steuerbefreite Anlagen (bis 30 kWp): Nein, keine Erklärungspflicht mehr. Größere Anlagen: Ja, EÜR erforderlich.
Auch der Eigenverbrauch ist einkommensteuerfrei. Es gibt keine Entnahme-Besteuerung mehr.
Laufende Anlagen, die bereits zur Regelbesteuerung optiert haben, können bis zum Ablauf des Vorsteuer-Berichtigungszeitraums (10 Jahre) nicht einfach zurück. Steuerberater befragen.
