Selbstständige · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Der große Steuer-Ratgeber für Selbstständige 2026

Selbstständige stehen vor einem komplexen Steuersystem: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Buchführungspflichten.

Der große Steuer-Ratgeber für Selbstständige 2026
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Selbstständige stehen vor einem komplexen Steuersystem: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Buchführungspflichten. Dieser Ratgeber fasst alles zusammen, was du als Selbstständiger 2026 wissen musst.

Die drei Hauptsteuern für Selbstständige

1. Einkommensteuer

Wie alle Bürger zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Als Selbstständiger gilt: Gewinn = Einnahmen minus Betriebsausgaben (vereinfachte EÜR bis 800.000 € Umsatz).

  • Steuersatz: 14–45 % je nach Gewinn
  • Vierteljährliche Vorauszahlungen
  • Jährliche Steuererklärung (Anlage S für Freiberufler, Anlage G für Gewerbetreibende)

2. Umsatzsteuer

Du stellst 19 % (oder 7 %) USt auf deine Rechnungen und führst die Differenz (Einnahmen-USt minus Vorsteuer) ans Finanzamt ab. Monatliche oder quartalsweise Voranmeldungen.

3. Gewerbesteuer

Nur für Gewerbetreibende (nicht Freiberufler). Gewerbesteuerfreibetrag: 24.500 €. Darüber: Hebesatz der Gemeinde × Steuermesszahl. Effektiver Satz: 14–17 %.

Freiberufler haben keine Gewerbesteuer: Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, IT-Berater, Therapeuten = keine Gewerbesteuer. Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, entscheidet das Finanzamt.

Die wichtigsten Betriebsausgaben

  • Büro- und Arbeitsmittel (Laptop, Software, Büromöbel)
  • Fachliteratur und Fortbildung
  • Fahrtkosten und Reisekosten
  • Telefon und Internet (beruflicher Anteil)
  • Marketing und Werbung
  • Steuerberatungskosten
  • Betriebliche Versicherungen (Berufshaftpflicht, etc.)
  • Arbeitszimmer (wenn ausschließlich beruflich genutzt)
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Anschaffungen bis 800 € netto: sofortige Abschreibung möglich (statt über mehrere Jahre). Das senkt den Jahresgewinn direkt.

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Für geplante Investitionen in den nächsten 3 Jahren kannst du heute schon bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises als Betriebsausgabe abziehen (bis 200.000 € pro Jahr). Das verschiebt Steuern in die Zukunft — und gibt dir Liquidität jetzt.

Rürup-Rente: Pflichtlektüre für Selbstständige

Als Selbstständiger ohne gesetzliche Rentenversicherung: Der Rürup-Vertrag ist dein bester Steuerhebel:

  • 2025: bis zu 29.344 € Einzahlung als Sonderausgaben absetzbar
  • Bei 42 % Steuersatz: bis zu 12.324 € Steuerersparnis pro Jahr
  • Gleichzeitig Altersvorsorge aufbauen

Buchführungspflichten: Was du wissen musst

  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): Ausreichend für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende (Umsatz unter 800.000 €)
  • Doppelte Buchführung (Bilanz): Pflicht ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
  • Aufbewahrung: Alle Belege 10 Jahre aufbewahren

Checkliste: Jahresabschluss Selbstständige

  • Alle Einnahmen 2025 vollständig erfasst
  • Alle Betriebsausgaben belegt und kategorisiert
  • Abschreibungsübersicht aktualisiert
  • IAB für 2025 geprüft: Investitionsabzugsbetrag noch nutzen?
  • GWG-Einkäufe vor Jahresende: Was fehlt noch?
  • Rürup-Beitrag maximiert?
  • Vorsteuerabzug auf alle Eingangsrechnungen geprüft
  • Steuererklärung terminiert (bis 31.7. oder mit Berater bis 28.2.)
SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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