Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Verlustverrechnungstöpfe: Alle Kapitalverluste richtig verrechnen

Verluste aus Aktien, ETFs, Optionen und Zinsen dürfen nicht beliebig verrechnet werden. Wie die vier Verlustverrechnungstöpfe funktionieren und wie Sie Verluste optimal nutzen.

Verlustverrechnungstöpfe: Alle Kapitalverluste richtig verrechnen
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Verlustverrechnungstöpfe: Das System verstehen

Verluste aus Kapitalanlagen können nicht beliebig mit anderen Verlusten oder Gewinnen verrechnet werden. Das Gesetz kennt vier separate Töpfe — und eine Sonderregel für Termingeschäfte, die seit 2020 viele Anleger trifft.

Die vier Verlustverrechnungstöpfe im Überblick

TopfVerluste ausVerrechenbar mit
Allgemeiner VerlustverrechnungstopfZinsen, Dividenden (nicht Aktien), Fonds (ohne Termin.)Zinsen, Dividenden, Fondsgewinne
Aktien-VerlustverrechnungstopfAktienverluste (Wertpapiergeschäfte §20 Abs. 2)NUR Aktiengewinne (nicht Zinsen/Dividenden!)
Termingeschäfte-VerlustverrechnungstopfVerluste aus Optionen, Futures, ZertifikatenTermingeschäftsgewinne, max. 20.000 €/Jahr andere KapErtr.
Ausfall-VerlustverrechnungstopfTotalausfall Anleihen, ForderungsverzichtMax. 20.000 €/Jahr andere Kapitalerträge
Achtung §20 Abs. 6 EStG (seit 2020): Verluste aus Termingeschäften (Optionen, Futures) dürfen nur noch mit Termingeschäftsgewinnen unbegrenzt verrechnet werden. Mit anderen Kapitalerträgen: max. 20.000 €/Jahr. Nicht verrechnete Verluste werden vorgetragen.

Praktisches Beispiel: Verlustverrechnung 2024

PositionBetragTopf
Aktiengewinn (Deutsche Telekom)+5.000 €Aktien
Aktienverlust (Tech-Aktie)−8.000 €Aktien
Zinsen Festgeld+3.000 €Allgemein
Optionsverlust (Put DAX)−25.000 €Termingeschäfte
Sparerpauschbetrag−1.000 €Allgemein

Ergebnis: Aktientopf: −3.000 € (Vortrag). Allgemeiner Topf: 3.000 € − 1.000 € = 2.000 € steuerpflichtig. Termingeschäfte: −25.000 € davon 20.000 € abgezogen → noch 2.000 € − 20.000 € = Verrechnung führt zu Verlust; Rest 5.000 € Vortrag.

Verlustbescheinigung: Warum wichtig

Verluste bei Broker A können nicht automatisch mit Gewinnen bei Broker B verrechnet werden. Lösung: Bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beim verlustbringenden Broker beantragen und in der Steuererklärung einreichen.

Checkliste: Verluste optimal nutzen

  • Bis 15.12.: Verlustbescheinigung bei allen Brokern beantragen
  • Steuererklärung einreichen, wenn mehrere Broker (Anlage KAP)
  • Verlustvortrag prüfen: Wird er automatisch übertragen? (Ja, bei gleichem Broker)
  • Günstigerprüfung nutzen: Wenn Steuersatz < 25 % → Anlage KAP einreichen
  • Totalausfälle dokumentieren: Insolvenzbescheinigung / Depotauszug aufbewahren
Verfallen Verlustvorträge irgendwann?

Nein — Verlustvorträge bei Kapitalerträgen verfallen nicht. Sie werden jährlich fortgeschrieben bis zur vollständigen Verrechnung. Ausnahme: Verluste aus Termingeschäften (ab 2020-Grenze) — diese verjähren nicht, sind aber auf 20.000 €/Jahr begrenzt.

Kann ich Aktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnen?

ETF-Gewinne fallen in den "allgemeinen Verlustverrechnungstopf" (nicht Aktientopf), wenn es sich um Fonds handelt. Aktienverluste aus dem Aktientopf können damit NICHT verrechnet werden. Ausnahme: ETFs, die direkt Einzelaktien halten (Direktbestand).

Wie wirkt die Verlustgrenze bei Termingeschäften konkret?

Wer 50.000 € Verlust aus Optionen hat, kann nur 20.000 € davon mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Die restlichen 30.000 € werden vorgetragen und können in den Folgejahren nur mit weiteren Termingeschäftsgewinnen oder wieder bis 20.000 € anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

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