Selbstständige · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Photovoltaik & Steuer 2026: Was ist steuerfrei?

Seit 2023 gilt die „Nullsteuer" für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp: Keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer beim Kauf.

Photovoltaik & Steuer 2026: Was ist steuerfrei?
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Seit 2023 gilt die „Nullsteuer" für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp: Keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer beim Kauf. 2026 ist diese Regelung etabliert – aber es gibt Fallstricke und Optimierungspotenzial, das viele noch nicht kennen.

Die Nullsteuer-Regelung 2026 im Überblick

SteuerartRegelung für PV bis 30 kWp (EFH) / 15 kWp (pro Einheit MFH)
Umsatzsteuer beim Kauf0% Mehrwertsteuer (seit 01.01.2023)
Einkommensteuer EinnahmenSteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG)
Gewerbeanmeldung nötig?Nein, ab 30 kWp-Grenze
UmsatzsteuervoranmeldungEntfällt bei Kleinanlage
Wichtig für Mehrfamilienhäuser: Bei MFH gilt die 15-kWp-Grenze pro Wohnung/Gewerbeeinheit, max. aber 100 kWp gesamt pro Steuerpflichtigen.

Einspeisevergütung: Steuerpflichtig oder nicht?

Ja, die Einspeisevergütung ist steuerfrei – sofern die Anlage unter die Nullsteuer-Regelung fällt. Das gilt für:

  • Strom-Einspeisung ins Netz
  • Eigenverbrauch (kein geldwerter Vorteil mehr steuerpflichtig)
  • Betrieb einer Wallbox zum Laden des eigenen E-Autos

Wann ist die PV-Anlage noch steuerpflichtig?

Die Nullsteuer gilt nicht automatisch für alle:

  • Anlagen über 30 kWp (EFH): weiterhin Einkommensteuer auf Erlöse
  • Anlagen, die gewerblich genutzt werden
  • Balkonkraftwerke: steuerfrei (weit unter 30 kWp)
  • Speicher (Batteriespeicher): fällt unter die Nullsteuer wenn mit PV-Anlage

Vor-Erbschaftsteuer: PV-Anlage als Betriebsvermögen

Ältere Anlagen (vor 2023 in Betrieb genommen) können steuerlich als Betriebsvermögen eingestuft sein. Wenn Sie nach 5 Jahren aus der Umsatzsteuer-Kleinunternehmerregelung wechseln, gibt es Besonderheiten. Prüfen Sie Ihren alten Steuerbescheid.

Was ist mit dem Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke (steckerfertige PV, max. 2 kWp) sind vollständig steuerfrei. Keine Anmeldepflicht beim Finanzamt, keine Einkommensteuer auf die Einspeisung, 0% MwSt. beim Kauf.

Checkliste: PV-Anlage steuerlich richtig einrichten

  • Anlage unter 30 kWp? → Nullsteuer-Regelung prüfen
  • Netzanmeldung beim Netzbetreiber durchführen
  • Einspeisevergütungsvertrag mit EVU abschließen
  • Beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (kann entfallen)
  • Keine Umsatzsteuervoranmeldungen nötig (bei Nullsteuer-Anlage)
  • Einnahmen aus Einspeisung im Marktstammdatenregister registrieren
Muss ich meine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden?

Bei Anlagen unter 30 kWp mit Nullsteuer-Regelung: In der Regel nicht mehr. Viele Finanzämter haben die Fragebogen-Pflicht vereinfacht oder gestrichen. Prüfen Sie das bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Kann ich die Anlage trotz Steuerfreiheit abschreiben?

Nein. Mit der Nullsteuer-Regelung entfällt auch die Abschreibungsmöglichkeit (AfA). Das ist kein Nachteil, weil die Erträge steuerfrei sind.

Was gilt für PV-Anlagen die vor 2023 installiert wurden?

Für ältere Anlagen kann man rückwirkend zur Steuerfreiheit optieren – aber nur wenn man vorher umsatzsteuerpflichtig war. Für Klein-PV (unter 10 kWp mit Liebhaberei-Wahlrecht) ist das komplex. Steuerberater fragen.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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