Immobilien & Steuern · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Photovoltaik und Steuern 2026: Einspeisevergütung, Umsatzsteuer und die neuen Regeln

Photovoltaik boomt in Deutschland – und das Steuerrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert.

Photovoltaik und Steuern 2026: Einspeisevergütung, Umsatzsteuer und die neuen Regeln
Zuletzt aktualisiert:

Photovoltaik boomt in Deutschland – und das Steuerrecht hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Seit 2023 sind PV-Anlagen bis 30 kW steuerlich erheblich begünstigt. Wer die Regeln kennt, zahlt kaum noch Steuern auf seinen Solarstrom.

Wichtigste Änderung 2023: PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Wohngebäuden bis 30 kWp sind vollständig von der Einkommensteuer befreit – rückwirkend ab 2022. Keine Steuererklärung, kein Gewinnermittlung mehr nötig.

Einkommensteuerbefreiung: Wer profitiert?

GebäudetypMax. Leistung (steuerfrei)
Einfamilienhaus / Gewerbe auf einem Gebäude30 kWp
Mehrfamilienhaus / Mischnutzung15 kWp pro Einheit, max. 100 kWp gesamt
Über diesen GrenzenSteuerpflichtig (Gewerbebetrieb oder freier Beruf)

Was die Steuerbefreiung bedeutet: Kein Betriebsstättenkonzept mehr, keine EÜR erforderlich, keine Anlage G oder S in der Steuererklärung. Die Einspeisevergütung ist einfach steuerfrei.

Umsatzsteuer bei Photovoltaik: Nullsteuersatz seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz (0% Umsatzsteuer). Das gilt für:

  • Alle Komponenten der PV-Anlage (Module, Wechselrichter, Speicher)
  • Montage und Installation durch den Installateur
  • Anlagen auf Wohngebäuden und in deren Nähe
  • Einzel- und Mehrfamilienhäuser, Schulen, Gemeindezentren
Achtung bei Altanlagen: Wer die PV-Anlage vor 2023 als Kleinunternehmer oder umsatzsteuerlicher Unternehmer erworben hat (z.B. für Vorsteuererstattung optiert hat), kann nicht einfach zum Nullsteuersatz wechseln. Die alten Regeln gelten weiter.

Was ist mit Batteriespeichern?

Batteriespeicher, die direkt mit der PV-Anlage kombiniert werden, profitieren ebenfalls vom Nullsteuersatz und der Einkommensteuerbefreiung – wenn sie zu mehr als 50% der Speicherung von PV-Strom dienen.

Einspeisevergütung 2026: Was wird bezahlt?

AnlagegrößeEinspeisevergütung (Volleinspeisung)Teileinspeisevergütung
Bis 10 kWpca. 8,0 ct/kWhca. 12,9 ct/kWh
10–40 kWpca. 7,0 ct/kWhca. 10,8 ct/kWh
Über 40 kWpca. 5,7 ct/kWhca. 10,5 ct/kWh

FAQ: Photovoltaik und Steuern

Muss ich die Einspeisevergütung noch in der Steuererklärung angeben?

Bei Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden nicht mehr. Die Steuerbefreiung gilt automatisch – ohne Antrag. Bei größeren Anlagen oder gewerblichen Gebäuden bleibt die Steuerpflicht bestehen.

Kann ich eine PV-Anlage als Kapitalanlage auf einem Mietobjekt steuerfrei betreiben?

Ja, wenn die Anlage die 30-kWp-Grenze nicht überschreitet. Die Steuerbefreiung gilt auch für Vermieter, die eine PV-Anlage auf ihrer Mietimmobilie installieren.

Was ist mit dem Selbstverbrauch? Muss ich den versteuern?

Bei steuerbefreiten Anlagen: Nein. Bei steuerpflichtigen Anlagen muss der Eigenverbrauch als Entnahme bewertet und versteuert werden – zu einem pauschalen Satz.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Baufinanzierung vergleichen Aktuelle Zinsen und steuerliche Absetzbarkeit
Jetzt berechnen →