Kinder sind steuerlich teuer — aber der Staat beteiligt sich. Das Steuerrecht kennt über ein Dutzend Entlastungen für Familien. Wir zeigen alle Vergünstigungen für das Jahr 2026, was sie bringen und wie Sie das Maximum herausholen.
Kinderfreibetrag: 6.672 € pro Kind (Elternanteil je 3.336 €)
Betreuungsfreibetrag: 2.928 € pro Kind
Zusammen: 9.600 € pro Kind und Veranlagungszeitraum
Kindergeld: 255 € pro Monat, 3.060 € pro Jahr
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — was ist günstiger?

Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung). Liegt Ihr Grenzsteuersatz über ca. 31,8 %, ist der Kinderfreibetrag vorteilhafter. Bei niedrigerem Einkommen bleibt das Kindergeld die bessere Option. Das Kindergeld bekommen Sie automatisch — der Freibetrag wird in der Steuererklärung angerechnet und dabei das Kindergeld gegengerechnet.
| Bruttogehalt (Ehepaar) | Günstiger | Vorteil |
|---|---|---|
| bis ca. 60.000 € | Kindergeld | 3.060 € sicher |
| 60.000–90.000 € | Oft neutral | Finanzamt prüft |
| über 90.000 € | Kinderfreibetrag | Bis zu 1.200 € mehr |
Alle Steuervergünstigungen für Eltern im Überblick
- Kinderfreibetrag: 6.672 € pro Kind (automatische Günstigerprüfung)
- Betreuungsfreibetrag: 2.928 € (Hälfte je Elternteil)
- Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Kosten, max. 4.000 € absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
- Ausbildungsfreibetrag: 1.200 € für auswärtig untergebrachte Kinder in Berufsausbildung
- Schulgeld: 30 % der Kosten für Privatschulen (max. 5.000 € pro Kind)
- Kinderkrankengeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt beachten
- Unterhalt für Kinder unter 25: bis 12.096 € als außergewöhnliche Belastung
- Riester-Kinderzulage: 300 € pro Kind (bis 2008 geboren: 185 €)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € im Jahr
Kinderbetreuungskosten richtig absetzen

Kita, Tagesmutter, Hort — zwei Drittel der Kosten können als Sonderausgaben abgesetzt werden, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Das Kind muss unter 14 Jahre alt sein. Wichtig: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen und Sie benötigen eine Rechnung des Anbieters. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Kinder im eigenen Unternehmen beschäftigen
Wenn Ihr Kind im eigenen Betrieb mitarbeitet, kann es zu marktüblichem Gehalt beschäftigt werden — die Gehaltszahlungen sind Betriebsausgaben. Das Kind nutzt seinen eigenen Grundfreibetrag (12.096 €) und zahlt kaum oder keine Steuern. Voraussetzung: echte Arbeitsleistung, schriftlicher Arbeitsvertrag, tatsächliche Zahlung per Überweisung.
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. Danach nur noch, wenn das Kind in Berufsausbildung oder Studium ist — maximal bis zum 25. Lebensjahr. Bei Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Ja. Auch Pflege- und Adoptivkinder werden berücksichtigt, ebenso Stiefkinder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen leben.
Alleinerziehende können zusätzlich 4.260 Euro im Jahr absetzen (plus 240 Euro für jedes weitere Kind). Das senkt die Steuerlast erheblich und wird nur gewährt, wenn kein Partner im Haushalt lebt.