Wer vom Arbeitgeber einen Firmenwagen auch privat fahren darf, genießt einen geldwerten Vorteil — den das Finanzamt besteuert. Zwei Methoden stehen zur Wahl: die pauschale 1-%-Regelung oder das exakte Fahrtenbuch. Was günstiger ist, hängt von Ihrem Fahrverhalten ab.
1-%-Regelung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat (+ 0,03 % pro km Entfernung Homeoffice–Büro)
Fahrtenbuch: Tatsächliche Privatnutzung × Gesamtkosten pro km
E-Auto: 0,25 % (BLP bis 70.000 €) / 0,5 % (BLP über 70.000 €)
Hybride: 0,5 % Regelung
Die 1-%-Regelung: Pauschal und einfach

Bei der 1-%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt. Dazu kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (pro Monat). Dieser Betrag wird zum Bruttogehalt addiert und wie normales Gehalt versteuert.
Beispiel: Firmenwagen Bruttolistenpreis 40.000 Euro, Arbeitsweg 30 km.
Privatvorteil: 40.000 × 1 % = 400 Euro/Monat
Fahrtanteil: 40.000 × 0,03 % × 30 km = 360 Euro/Monat
Gesamt geldwerter Vorteil: 760 Euro/Monat → versteuern wie Gehalt
Das Fahrtenbuch: Exakt, aber aufwendig
Beim Fahrtenbuch werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert. Die steuerliche Last ergibt sich aus dem Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten. Bei überwiegend beruflicher Nutzung ist das Fahrtenbuch deutlich günstiger — aber der Aufwand ist erheblich.

| Kriterium | 1-%-Regelung | Fahrtenbuch |
|---|---|---|
| Aufwand | Minimal | Hoch (täglich) |
| Günstig wenn | Viel Privatnutzung | Wenig Privatnutzung |
| Sicherheit | Finanzamt akzeptiert immer | Muss lückenlos sein |
| Nachträgliche Änderung | Nicht möglich | Bei Fehler: 1 % greift automatisch |
E-Auto: Massiver Steuervorteil
Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro gilt nur 0,25 % des BLP als monatlicher geldwerter Vorteil — also ein Viertel des normalen Satzes. Das ist ein enormer Anreiz, denn bei einem 50.000-Euro-E-Auto sind das nur 125 Euro steuerpflichtiger Vorteil statt 500 Euro bei einem Verbrenner gleicher Preisstufe.
Nur zum Jahreswechsel. Unterjähriger Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich. Wer für 2026 ein Fahrtenbuch führen will, muss es ab dem 1. Januar lückenlos führen.
Bei Poolfahrzeugen, die von verschiedenen Mitarbeitern genutzt werden, ist die 1-%-Regelung schwierig. Das Finanzamt akzeptiert in diesen Fällen oft eine andere Bewertungsmethode (z.B. 0,67 % des BLP bei nachgewiesener Nutzung unter 180 Tagen im Jahr).

Das Finanzamt greift automatisch auf die 1-%-Regelung zurück — dann rückwirkend für das gesamte Jahr. Das kann teuer werden. Führen Sie das Fahrtenbuch daher lückenlos: Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck, Geschäftspartner für jede Fahrt.