Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Dienstwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch — was ist günstiger?

Wer vom Arbeitgeber einen Firmenwagen auch privat fahren darf, genießt einen geldwerten Vorteil — den das Finanzamt besteuert.

Dienstwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch — was ist günstiger?

Wer vom Arbeitgeber einen Firmenwagen auch privat fahren darf, genießt einen geldwerten Vorteil — den das Finanzamt besteuert. Zwei Methoden stehen zur Wahl: die pauschale 1-%-Regelung oder das exakte Fahrtenbuch. Was günstiger ist, hängt von Ihrem Fahrverhalten ab.

Dienstwagen-Besteuerung 2026:
1-%-Regelung: 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat (+ 0,03 % pro km Entfernung Homeoffice–Büro)
Fahrtenbuch: Tatsächliche Privatnutzung × Gesamtkosten pro km
E-Auto: 0,25 % (BLP bis 70.000 €) / 0,5 % (BLP über 70.000 €)
Hybride: 0,5 % Regelung

Die 1-%-Regelung: Pauschal und einfach

Bei der 1-%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt. Dazu kommen 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (pro Monat). Dieser Betrag wird zum Bruttogehalt addiert und wie normales Gehalt versteuert.

Beispiel: Firmenwagen Bruttolistenpreis 40.000 Euro, Arbeitsweg 30 km.
Privatvorteil: 40.000 × 1 % = 400 Euro/Monat
Fahrtanteil: 40.000 × 0,03 % × 30 km = 360 Euro/Monat
Gesamt geldwerter Vorteil: 760 Euro/Monat → versteuern wie Gehalt

Das Fahrtenbuch: Exakt, aber aufwendig

Beim Fahrtenbuch werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert. Die steuerliche Last ergibt sich aus dem Anteil der Privatfahrten an den Gesamtkosten. Bei überwiegend beruflicher Nutzung ist das Fahrtenbuch deutlich günstiger — aber der Aufwand ist erheblich.

Kriterium1-%-RegelungFahrtenbuch
AufwandMinimalHoch (täglich)
Günstig wennViel PrivatnutzungWenig Privatnutzung
SicherheitFinanzamt akzeptiert immerMuss lückenlos sein
Nachträgliche ÄnderungNicht möglichBei Fehler: 1 % greift automatisch

E-Auto: Massiver Steuervorteil

Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 Euro gilt nur 0,25 % des BLP als monatlicher geldwerter Vorteil — also ein Viertel des normalen Satzes. Das ist ein enormer Anreiz, denn bei einem 50.000-Euro-E-Auto sind das nur 125 Euro steuerpflichtiger Vorteil statt 500 Euro bei einem Verbrenner gleicher Preisstufe.

Tipp E-Auto-Leasing: Wer das E-Auto als Firmenwagen per Leasing über den Arbeitgeber bezieht, nutzt den 0,25-%-Vorteil maximale. Achten Sie auf den Listenpreis — bei über 70.000 € gilt 0,5 % statt 0,25 %.
Kann ich jederzeit zwischen 1-%-Regelung und Fahrtenbuch wechseln?

Nur zum Jahreswechsel. Unterjähriger Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich. Wer für 2026 ein Fahrtenbuch führen will, muss es ab dem 1. Januar lückenlos führen.

Was gilt bei Poolfahrzeugen (mehrere Nutzer ein Auto)?

Bei Poolfahrzeugen, die von verschiedenen Mitarbeitern genutzt werden, ist die 1-%-Regelung schwierig. Das Finanzamt akzeptiert in diesen Fällen oft eine andere Bewertungsmethode (z.B. 0,67 % des BLP bei nachgewiesener Nutzung unter 180 Tagen im Jahr).

Was passiert, wenn das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird?

Das Finanzamt greift automatisch auf die 1-%-Regelung zurück — dann rückwirkend für das gesamte Jahr. Das kann teuer werden. Führen Sie das Fahrtenbuch daher lückenlos: Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck, Geschäftspartner für jede Fahrt.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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