Das Jahressteuergesetz 2026 – kurz JStG 2026 – bündelt zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Von Anpassungen bei Freibeträgen über neue Regelungen für digitale Plattformen bis zu Vereinfachungen bei der Steuererklärung. Hier die wichtigsten Neuerungen.
Erhöhte Freibeträge 2026

| Freibetrag | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 EUR | 12.336 EUR | +240 EUR |
| Kinderfreibetrag (je Kind gesamt) | 9.312 EUR | 9.540 EUR | +228 EUR |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.008 EUR | 4.260 EUR | +252 EUR |
| Ausbildungsfreibetrag | 924 EUR | 1.200 EUR | +276 EUR |
| Minijob-Grenze | 538 EUR | 556 EUR | +18 EUR |
Neue Regelungen für digitale Plattformen (DAC8)
Das JStG 2026 setzt die europäische DAC8-Richtlinie vollständig um. Das bedeutet:
- Airbnb, Etsy, Amazon, eBay und andere Plattformen melden Verkaufserlöse automatisch an das BZSt
- Meldepflicht ab 30 Transaktionen oder 2.000 EUR Umsatz pro Jahr und Plattform
- Daten fließen automatisch in die Steuerdaten des Nutzers ein
- Ferienwohnungen, Online-Shops, Freelancing-Plattformen (Upwork, Fiverr) betroffen
Änderungen bei der Rentenbesteuerung
- Besteuerungsanteil steigt auf 83% für den Rentenjahrgang 2026
- Versorgungsfreibetrag für Beamtenpensionen entsprechend angepasst
- Keine grundsätzliche Reform der Doppelbesteuerung (laufende Verfahren beim BFH beachten)
Homeoffice-Regelungen: Dauerhaft gesichert

Die Homeoffice-Pauschale (6 EUR/Tag, max. 1.260 EUR/Jahr) ist dauerhaft im Gesetz verankert. Keine Befristung mehr – sie gilt auf unbestimmte Zeit für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen, die im Homeoffice arbeiten.
Sonstige Änderungen 2026
| Thema | Neuregelung |
|---|---|
| Photovoltaik Nullsteuer | Verlängert bis mindestens 2030, Grenze bleibt 30 kWp |
| E-Auto Dienstwagenbesteuerung | 25%-Regel bleibt für Fahrzeuge bis 70.000 EUR Listenpreis |
| Spendenabzug | Vereinfachter Nachweis für Spenden bis 500 EUR (bisher 300 EUR) |
| Arbeitnehmersparzulage | Erhöhung auf 20% (von 9%/18%) – VL-Förderung stark verbessert |
| Bauspar-Wohnungsbauprämie | Erhöhung auf 10% (von 8,8%) |
Was das für Steuerpflichtige bedeutet
- Prüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag – evtl. aufgrund gestiegener Erträge anpassen
- Online-Verkäufe und Airbnb-Einnahmen vollständig in der Steuererklärung angeben
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) neu aufsetzen – Sparzulage jetzt sehr attraktiv
- Bausparer: Wohnungsbauprämie auf 10% gestiegen – lohnt sich wieder
- Alleinerziehende: Erhöhten Entlastungsbetrag beantragen
Den aktuellen Überblick der Steuerpauschalen für 2026 finden Sie in unserem Steuerpauschalen-Ratgeber – der direkte Vergleich zeigt alle Beträge auf einen Blick.
Das Jahressteuergesetz gilt ab dem 1. Januar 2026. Viele Regelungen wirken rückwirkend für das gesamte Steuerjahr 2026 – also auch wenn das Gesetz erst im November 2025 beschlossen wurde.

Ja. Die Finanzämter stellen neue Lohnsteuer-Tabellen zur Verfügung, die die erhöhten Freibeträge berücksichtigen. Die Anpassung erfolgt meist automatisch über die Lohnbuchhaltungssoftware – prüfen Sie Ihre Januar-Gehaltsabrechnung.