Unternehmensnachfolge: Das Millionen-Thema für Familienunternehmen
In Deutschland stehen laut Institut für Mittelstandsforschung jährlich über 100.000 Betriebe vor der Nachfolge. Wer frühzeitig plant, kann Erbschaft- und Schenkungsteuer nahezu vollständig vermeiden. Wer zu spät beginnt, zahlt Millionen ans Finanzamt.
Freibeträge für Schenkungen an Kinder

| Empfänger | Schenkungsfreibetrag | Nutzungsintervall |
|---|---|---|
| Kind (von Elternteil) | 400.000 € | Alle 10 Jahre |
| Enkind (von Großelternteil) | 200.000 € | Alle 10 Jahre |
| Ehepartner/eingetragener Partner | 500.000 € | Alle 10 Jahre |
Ein Ehepaar kann einem Kind in 10 Jahren bis zu 800.000 € steuerfrei schenken (2 × 400.000 €). Bei rechtzeitiger Planung über mehrere Generationen und 20-Jahres-Zeitraum: bis zu 1,6 Mio. € steuerfrei.
Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen
Das wichtigste Instrument: Betriebsvermögen (GmbH-Anteile, Einzelunternehmen, Personengesellschaftsanteile) wird bei Schenkung oder Erbschaft massiv begünstigt, wenn Bedingungen erfüllt werden.
- Regelverschonung (§ 13a ErbStG): 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei → 15 % steuerpflichtig
- Optionsverschonung (§ 13a ErbStG): 100 % steuerfrei – aber strengere Anforderungen
- Voraussetzung Regelverschonung: Betrieb 5 Jahre weiterführen, Lohnsumme mind. 400 % der Ausgangslohnsumme über 5 Jahre
- Voraussetzung Optionsverschonung: 7 Jahre Betriebsweiterführung, Lohnsumme mind. 700 %
Verwaltungsvermögen als Falle
Die Verschonung gilt nicht für das sogenannte "Verwaltungsvermögen" – also Teile des Betriebsvermögens, die nicht dem eigentlichen Betrieb dienen:

- Nicht betrieblich genutzte Immobilien
- Wertpapierdepots der GmbH (sofern nicht betrieblich nötig)
- Geldmittel über 15 % des Unternehmenswerts (Finanzmitteltest)
- Beteiligungen unter 25 % an anderen Gesellschaften
Schritt-für-Schritt: Optimale Nachfolgeplanung
- 10–15 Jahre vor Übergabe: Unternehmensbewertung, Strukturcheck, Freibeträge einplanen
- Stufenweise Übertragung: Jährlich Anteile schenken bis Freibetrag ausgeschöpft
- Nießbrauchsvorbehalt: Unternehmen schenken, aber Erträge behalten (steueroptimiert)
- Familienstiftung: Anteile in Stiftung übertragen (einmalig Schenkungsteuer, dann keine ErbSt mehr)
- Holding-Struktur: Betriebsvermögen in GmbH einbringen vor Übergabe
Nießbrauch bei der Unternehmensnachfolge
Der Unternehmer schenkt dem Kind die GmbH-Anteile, behält sich aber den Nießbrauch (Gewinnbezugsrecht) vor. Das hat zwei Vorteile: Der Unternehmer behält laufende Einkünfte, und der Schenkungswert der Anteile wird durch den Nießbrauch gemindert – weniger Schenkungsteuer.
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Ja – mit Optionsverschonung (100 % steuerfrei) bei Erfüllung der Halte- und Lohnsummenbedingungen. Zusätzlich können Schenkungsfreibeträge die Steuerlast weiter reduzieren.
Bei Veräußerung innerhalb der Behaltensfrist (5 oder 7 Jahre) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig. Der Verkaufserlös ist dann nachträglich zu versteuern.
Für Vermögen über 5 Mio. € sehr oft ja. Die Stiftung zahlt einmalig Schenkungsteuer, dann nie mehr Erbschaftsteuer. Laufend fällt Körperschaftsteuer auf Erträge an, aber keine ErbSt bei Generationenwechsel.