Stiftungen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Unternehmensnachfolge: Steueroptimierte Übertragung auf Kinder

Betrieb, GmbH oder Immobilien auf die nächste Generation übertragen – so nutzt du Schenkungsfreibeträge, Verschonungsregeln und 10-Jahres-Fristen optimal.

Unternehmensnachfolge: Steueroptimierte Übertragung auf Kinder
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Unternehmensnachfolge: Das Millionen-Thema für Familienunternehmen

In Deutschland stehen laut Institut für Mittelstandsforschung jährlich über 100.000 Betriebe vor der Nachfolge. Wer frühzeitig plant, kann Erbschaft- und Schenkungsteuer nahezu vollständig vermeiden. Wer zu spät beginnt, zahlt Millionen ans Finanzamt.

Grundregel: Frühzeitige Schenkung ist fast immer günstiger als Vererbung. Die 10-Jahres-Frist bei Schenkungsfreibeträgen ist das wichtigste Werkzeug.

Freibeträge für Schenkungen an Kinder

EmpfängerSchenkungsfreibetragNutzungsintervall
Kind (von Elternteil)400.000 €Alle 10 Jahre
Enkind (von Großelternteil)200.000 €Alle 10 Jahre
Ehepartner/eingetragener Partner500.000 €Alle 10 Jahre

Ein Ehepaar kann einem Kind in 10 Jahren bis zu 800.000 € steuerfrei schenken (2 × 400.000 €). Bei rechtzeitiger Planung über mehrere Generationen und 20-Jahres-Zeitraum: bis zu 1,6 Mio. € steuerfrei.

Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen

Das wichtigste Instrument: Betriebsvermögen (GmbH-Anteile, Einzelunternehmen, Personengesellschaftsanteile) wird bei Schenkung oder Erbschaft massiv begünstigt, wenn Bedingungen erfüllt werden.

  • Regelverschonung (§ 13a ErbStG): 85 % des Betriebsvermögens steuerfrei → 15 % steuerpflichtig
  • Optionsverschonung (§ 13a ErbStG): 100 % steuerfrei – aber strengere Anforderungen
  • Voraussetzung Regelverschonung: Betrieb 5 Jahre weiterführen, Lohnsumme mind. 400 % der Ausgangslohnsumme über 5 Jahre
  • Voraussetzung Optionsverschonung: 7 Jahre Betriebsweiterführung, Lohnsumme mind. 700 %
Achtung Lohnsumme: Wird die Mindestlohnsumme unterschritten (z.B. weil Mitarbeiter entlassen werden), entfällt der Verschonungsabschlag anteilig. Das kann nachträglich Millionen kosten!

Verwaltungsvermögen als Falle

Die Verschonung gilt nicht für das sogenannte "Verwaltungsvermögen" – also Teile des Betriebsvermögens, die nicht dem eigentlichen Betrieb dienen:

  • Nicht betrieblich genutzte Immobilien
  • Wertpapierdepots der GmbH (sofern nicht betrieblich nötig)
  • Geldmittel über 15 % des Unternehmenswerts (Finanzmitteltest)
  • Beteiligungen unter 25 % an anderen Gesellschaften

Schritt-für-Schritt: Optimale Nachfolgeplanung

  • 10–15 Jahre vor Übergabe: Unternehmensbewertung, Strukturcheck, Freibeträge einplanen
  • Stufenweise Übertragung: Jährlich Anteile schenken bis Freibetrag ausgeschöpft
  • Nießbrauchsvorbehalt: Unternehmen schenken, aber Erträge behalten (steueroptimiert)
  • Familienstiftung: Anteile in Stiftung übertragen (einmalig Schenkungsteuer, dann keine ErbSt mehr)
  • Holding-Struktur: Betriebsvermögen in GmbH einbringen vor Übergabe

Nießbrauch bei der Unternehmensnachfolge

Der Unternehmer schenkt dem Kind die GmbH-Anteile, behält sich aber den Nießbrauch (Gewinnbezugsrecht) vor. Das hat zwei Vorteile: Der Unternehmer behält laufende Einkünfte, und der Schenkungswert der Anteile wird durch den Nießbrauch gemindert – weniger Schenkungsteuer.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Kann ich ein Unternehmen komplett steuerfrei übertragen?

Ja – mit Optionsverschonung (100 % steuerfrei) bei Erfüllung der Halte- und Lohnsummenbedingungen. Zusätzlich können Schenkungsfreibeträge die Steuerlast weiter reduzieren.

Was passiert, wenn das Kind den Betrieb verkaufen will?

Bei Veräußerung innerhalb der Behaltensfrist (5 oder 7 Jahre) entfällt der Verschonungsabschlag anteilig. Der Verkaufserlös ist dann nachträglich zu versteuern.

Lohnt sich eine Familienstiftung für die Nachfolge?

Für Vermögen über 5 Mio. € sehr oft ja. Die Stiftung zahlt einmalig Schenkungsteuer, dann nie mehr Erbschaftsteuer. Laufend fällt Körperschaftsteuer auf Erträge an, aber keine ErbSt bei Generationenwechsel.

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