Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuertipps für Berufseinsteiger: Erstausstattung, Umzug und erste Steuererklärung

Wer erstmals ins Berufsleben startet, kann Ausbildungskosten, Umzugskosten, Arbeitsmittel und mehr rückwirkend geltend machen. So holt man als Berufseinsteiger Steuern zurück.

Steuertipps für Berufseinsteiger: Erstausstattung, Umzug und erste Steuererklärung
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Erster Job, erste Steuererklärung: Was Berufseinsteiger zurückbekommen

Wer 2024 ins Berufsleben gestartet ist, sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben – auch wenn man sich zunächst scheut. Gerade in den ersten Jahren als Arbeitnehmer winken oft erhebliche Erstattungen: durch rückwirkend anerkannte Ausbildungskosten, Arbeitsmittel, Umzugskosten und mehr.

Was können Berufseinsteiger typischerweise absetzen?

AusgabeAbzugsartBetrag
Arbeitsmittel (Laptop, Headset, Fachliteratur)WerbungskostenVoller Anschaffungspreis oder AfA
Fahrtkosten Wohnung – ArbeitEntfernungspauschale0,30 €/km (einfache Strecke), 0,38 €/km ab km 21
Homeoffice-PauschaleWerbungskosten6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
Umzugskosten (berufsbedingt)WerbungskostenPauschale oder nachgewiesene Kosten
BewerbungskostenWerbungskostenFahrtkosten, Fotos, Unterlagen
Berufskleidung (typische Schutzkleidung)WerbungskostenAnschaffungs- und Reinigungskosten

Ausbildungskosten als Verlustvortrag: Der Riesenvorteil

Wer eine Zweitausbildung (Studium nach Berufsausbildung, Zweitstudium) absolviert hat, kann die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Während der Ausbildung entstehen Verluste – diese werden als Verlustvortrag mit ersten Einkünften verrechnet:

  • Studiengebühren, Lehrmaterial, Exkursionen: Werbungskosten
  • Fahrten zur Hochschule: Entfernungspauschale
  • Arbeitszimmer, Laptop: Werbungskosten anteilig
  • Verlustvortrag: Kann in den ersten Berufsjahren verrechnet werden → erhebliche Steuererstattung möglich
  • Rückwirkend: Steuererklärungen für Studienjahre noch 4 Jahre rückwirkend möglich
Wichtig – Erstausbildung vs. Zweitausbildung: Erstausbildungskosten (Abitur, erste Berufsausbildung) sind nur Sonderausgaben (kein Verlustvortrag). Zweitausbildungskosten (Studium nach Ausbildung, Masterstudium) sind Werbungskosten mit Verlustvortrag.

Typischer Ersterstatttungs-Check für Berufseinsteiger

  • Jahreseinkommen unter 11.604 €? → Möglicherweise komplette Lohnsteuer-Erstattung
  • Arbeitsmittel über 1.230 € (Werbungskostenpauschale)? → Steuererklärung lohnt sich
  • Berufsbedingt umgezogen? → Umzugskostenpauschale (907 € für Alleinstehende 2024)
  • Masterstudium parallel? → Kosten als Werbungskosten geltend machen

Wie lange haben Berufseinsteiger Zeit für die Steuererklärung?

Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt (was bei vielen Berufseinsteigern der Fall ist), hat bis zu 4 Jahre rückwirkend Zeit. Für 2024 also bis Ende 2028. Das gibt Zeit, aber früher abgeben = früher Erstattung.

Häufige Fragen für Berufseinsteiger

Muss ich als Berufseinsteiger eine Steuererklärung abgeben?

Meistens nein – es ist freiwillig. Aber da Berufseinsteiger fast immer Erstattungen erhalten, ist es sehr empfehlenswert, eine abzugeben. Kosten: Lohnsteuerhilfe oder Steuer-Apps ab 0 €.

Kann ich Kosten meines Studiums als Werbungskosten abziehen?

Nur für das Zweitstudium (Studium nach abgeschlossener Ausbildung). Kosten für das Erststudium (direkt nach dem Abitur) sind nur Sonderausgaben bis 6.000 €/Jahr, kein Werbungskostenabzug.

Was ist die Arbeitnehmer-Pauschale und wann lohnt es sich, mehr abzuziehen?

Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € Werbungskosten ab (Pauschbetrag). Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung etc.) diesen Betrag übersteigen, lohnt sich die Einzelveranlagung mit tatsächlichen Kosten.

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