Selbstständige · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Wann lohnt es sich, auf Umsatzsteuer zu verzichten?

Wer gründet oder nebenberuflich selbständig ist, stellt sich früh die Frage: Soll ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Wann lohnt es sich, auf Umsatzsteuer zu verzichten?
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Wer gründet oder nebenberuflich selbständig ist, stellt sich früh die Frage: Soll ich die Kleinunternehmerregelung nutzen? Die Antwort hängt stark davon ab, wen Sie als Kunden haben und wie groß Ihre eigenen Einkäufe sind. Die falsche Entscheidung kostet bares Geld.

Grenzwerte 2026: Umsatz im Vorjahr ≤ 22.000 € UND im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 € → Kleinunternehmer-Option möglich. Ab 2025 wurden die Grenzen erhöht (vorher 22.000/50.000 €, ab 2025: 25.000/100.000 €).

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung konkret?

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Das bedeutet:

  • Ihre Preise sind für Privatkunden günstiger (kein Mehrwertsteuer-Aufschlag)
  • Sie müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben
  • Keine Vorsteuerabzugsberechtigung – Sie bekommen keine MwSt. aus Einkäufen zurück
  • Auf Rechnungen steht: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben"

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

VorteilWann relevant
Günstigere Preise für PrivatkundenB2C-Geschäft, z.B. Handwerker, Coaches, Freelancer
Weniger BürokratieKeine monatliche/quartalsweise USt-Voranmeldung
Cashflow-VorteilKeine USt. an Finanzamt abführen
Einfachere BuchführungNetto = Brutto, kein Trennen von MwSt.

Nachteile – wann ist die Regelbesteuerung besser?

Entscheidend: Wer hauptsächlich an Unternehmen (B2B) verkauft, fährt mit Regelbesteuerung oft besser. Denn Firmenkunden ziehen die MwSt. als Vorsteuer ab – Ihr Preis ist für sie also MwSt.-neutral. Und Sie bekommen die Vorsteuer aus Ihren Investitionen zurück.

Rechenbeispiel: Fotograf kauft neue Kamera

SzenarioKleinunternehmerRegelbesteuerung
Kamera-Kaufpreis (brutto)2.380 €2.380 €
Vorsteuer-Erstattung0 €380 € zurück
Effektiver Preis2.380 €2.000 €

Bei hohen Investitionen lohnt sich die Regelbesteuerung selbst im Startjahr, wenn Umsätze noch gering sind.

Wann wechseln / wie lange Bindung?

Wenn Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden (obwohl Sie Kleinunternehmer sein könnten), sind Sie 5 Jahre daran gebunden. Umgekehrt: Wenn Sie als Kleinunternehmer starten, können Sie jederzeit in die Regelbesteuerung wechseln.

Strategischer Tipp für Gründer: In den ersten Jahren mit hohen Investitionen lohnt oft die Regelbesteuerung (Vorsteuer zurückholen). Wenn Sie überwiegend Privatpersonen bedienen und kaum investieren, kann die Kleinunternehmerregelung attraktiv sein.

FAQ: Kleinunternehmerregelung

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?

Ja, die Einkommensteuererklärung bleibt Pflicht. Nur die Umsatzsteuererklärung entfällt (unter bestimmten Bedingungen).

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Ab dem Folgejahr wechseln Sie automatisch zur Regelbesteuerung. Rückwirkend können Sie nicht zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren.

Kann ich als Kleinunternehmer ins EU-Ausland verkaufen?

Ja, aber bei Umsätzen über 10.000 € im EU-Ausland gelten EU-weite Sonderregeln (OSS-Verfahren). Das macht die Buchführung komplexer.

Wie in unserem Leitfaden zu Betriebsausgaben für Selbständige gezeigt, sind Umsatzsteuer und Betriebsausgaben eng verknüpft. Die richtige Kombination beider Themen spart am meisten.

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