Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Als Arbeitnehmer im Ausland: Steuerpflicht & Expat-Guide 2026

Globale Arbeitswelt: Immer mehr Deutsche arbeiten im Ausland oder für ausländische Arbeitgeber.

Als Arbeitnehmer im Ausland: Steuerpflicht & Expat-Guide 2026

Globale Arbeitswelt: Immer mehr Deutsche arbeiten im Ausland oder für ausländische Arbeitgeber. Die Frage „Wo muss ich Steuern zahlen?" ist komplex – und die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht

SituationSteuerpflicht Deutschland
Wohnsitz in Deutschland (auch bei Auslandsarbeit)Unbeschränkt steuerpflichtig (weltweites Einkommen)
Kein Wohnsitz mehr in Deutschland, kein gewöhnlicher AufenthaltBeschränkt steuerpflichtig (nur deutsche Einkünfte)
Kein Wohnsitz, kein Aufenthalt, kein deutsches EinkommenKeine Steuerpflicht in Deutschland
Wohnsitz-Definition: Ein Wohnsitz in Deutschland besteht auch, wenn Sie eine Wohnung haben, die Ihnen "zur Verfügung steht" – auch wenn Sie nicht dauerhaft dort leben. Das kann bereits eine Ferienwohnung oder das Elternhaus sein. Aufgeben Sie den Wohnsitz explizit!

Die 183-Tage-Regel

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthalten die 183-Tage-Regelung: Wer weniger als 183 Tage im Jahr im Tätigkeitsstaat anwesend ist, zahlt dort keine Steuern – sofern:

  • Der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist, UND
  • Die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat getragen wird

Progressionsvorbehalt: Der unterschätzte Effekt

Selbst wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind (wegen DBA), erhöhen sie den Steuersatz auf alle anderen deutschen Einkünfte. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

Beispiel:

  • Deutsches Einkommen: 50.000 EUR
  • Schweizer Gehalt (DBA-steuerfrei): 30.000 EUR
  • Steuersatz berechnet auf: 80.000 EUR
  • Diesen Steuersatz zahlen Sie auf: 50.000 EUR

Doppelbesteuerungsabkommen: Was sie regeln

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA. Die Abkommen regeln:

  • Welches Land das Besteuerungsrecht hat
  • Wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt (Freistellungs- oder Anrechnungsmethode)
  • Spezialregeln für Grenzgänger, Rentner, Künstler, Sportler

Grenzgänger-Regelungen

Für Arbeitnehmer, die täglich zwischen zwei Ländern pendeln (z.B. Deutschland–Schweiz, Deutschland–Frankreich), gelten besondere Grenzgänger-Regelungen im jeweiligen DBA.

LandGrenzgänger-Regelung
Schweiz4,5% Quellensteuer in CH, Restbesteuerung in DE
FrankreichGrundsätzlich im Arbeitsland besteuert, Ausnahmen in Elsass-Lothringen
ÖsterreichIm Arbeitsland besteuert, Freistellung in Deutschland
LuxemburgQuellensteuer in LU, Progressionsvorbehalt in DE

Checkliste für Auslandsarbeitnehmer

  • Wohnsitz in Deutschland aufgeben wenn dauerhaft ausgewandert
  • DBA mit dem Tätigkeitsstaat prüfen (gilt auch für Homeoffice-Tage!)
  • Steuererklärungen in beiden Ländern rechtzeitig abgeben
  • Sozialversicherung klären (EU: A1-Bescheinigung; Drittländer: bilaterale Abkommen)
  • Auslandsdienstreisen: Verpflegungspauschalen korrekt abrechnen
  • Meldung Auslandskonto an BZSt falls über 10.000 EUR (§138 AO)
Was passiert wenn ich im Homeoffice im Ausland arbeite?

Seit Corona ist Homeoffice-Arbeit im Ausland ein Steuerthema. Wenn Sie aus dem Ausland für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, können im Tätigkeitsstaat Steuerpflichten entstehen – selbst ohne 183 Tage zu überschreiten. Viele Länder sehen "Betriebsstättenrisiken" bei Homeoffice. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie dauerhaft im Ausland HomeOffice machen.

Muss ich ausländische Kapitalerträge in Deutschland angeben?

Ja. Als unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland müssen Sie weltweite Einkünfte angeben – also auch Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Konten oder Depots. Ausländische Quellensteuer kann angerechnet werden.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Werbungskosten und Rueckerstattung berechnen
Jetzt berechnen →