Globale Arbeitswelt: Immer mehr Deutsche arbeiten im Ausland oder für ausländische Arbeitgeber. Die Frage „Wo muss ich Steuern zahlen?" ist komplex – und die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht
| Situation | Steuerpflicht Deutschland |
|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland (auch bei Auslandsarbeit) | Unbeschränkt steuerpflichtig (weltweites Einkommen) |
| Kein Wohnsitz mehr in Deutschland, kein gewöhnlicher Aufenthalt | Beschränkt steuerpflichtig (nur deutsche Einkünfte) |
| Kein Wohnsitz, kein Aufenthalt, kein deutsches Einkommen | Keine Steuerpflicht in Deutschland |
Die 183-Tage-Regel

Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthalten die 183-Tage-Regelung: Wer weniger als 183 Tage im Jahr im Tätigkeitsstaat anwesend ist, zahlt dort keine Steuern – sofern:
- Der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist, UND
- Die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte im Tätigkeitsstaat getragen wird
Progressionsvorbehalt: Der unterschätzte Effekt
Selbst wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind (wegen DBA), erhöhen sie den Steuersatz auf alle anderen deutschen Einkünfte. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.
Beispiel:
- Deutsches Einkommen: 50.000 EUR
- Schweizer Gehalt (DBA-steuerfrei): 30.000 EUR
- Steuersatz berechnet auf: 80.000 EUR
- Diesen Steuersatz zahlen Sie auf: 50.000 EUR
Doppelbesteuerungsabkommen: Was sie regeln

Deutschland hat mit über 90 Ländern DBA. Die Abkommen regeln:
- Welches Land das Besteuerungsrecht hat
- Wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt (Freistellungs- oder Anrechnungsmethode)
- Spezialregeln für Grenzgänger, Rentner, Künstler, Sportler
Grenzgänger-Regelungen
Für Arbeitnehmer, die täglich zwischen zwei Ländern pendeln (z.B. Deutschland–Schweiz, Deutschland–Frankreich), gelten besondere Grenzgänger-Regelungen im jeweiligen DBA.
| Land | Grenzgänger-Regelung |
|---|---|
| Schweiz | 4,5% Quellensteuer in CH, Restbesteuerung in DE |
| Frankreich | Grundsätzlich im Arbeitsland besteuert, Ausnahmen in Elsass-Lothringen |
| Österreich | Im Arbeitsland besteuert, Freistellung in Deutschland |
| Luxemburg | Quellensteuer in LU, Progressionsvorbehalt in DE |
Checkliste für Auslandsarbeitnehmer
- Wohnsitz in Deutschland aufgeben wenn dauerhaft ausgewandert
- DBA mit dem Tätigkeitsstaat prüfen (gilt auch für Homeoffice-Tage!)
- Steuererklärungen in beiden Ländern rechtzeitig abgeben
- Sozialversicherung klären (EU: A1-Bescheinigung; Drittländer: bilaterale Abkommen)
- Auslandsdienstreisen: Verpflegungspauschalen korrekt abrechnen
- Meldung Auslandskonto an BZSt falls über 10.000 EUR (§138 AO)

Seit Corona ist Homeoffice-Arbeit im Ausland ein Steuerthema. Wenn Sie aus dem Ausland für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, können im Tätigkeitsstaat Steuerpflichten entstehen – selbst ohne 183 Tage zu überschreiten. Viele Länder sehen "Betriebsstättenrisiken" bei Homeoffice. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie dauerhaft im Ausland HomeOffice machen.
Ja. Als unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland müssen Sie weltweite Einkünfte angeben – also auch Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Konten oder Depots. Ausländische Quellensteuer kann angerechnet werden.